Deutschland – Bauarbeiten für Öl-Pipelines und Gasfernleitungen – Rahmenvereinbarung: Tiefbau, Rohrbau, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für Wasserstoffleitungen (mosaHYc)

47342-2026 - Ergebnis
Deutschland – Bauarbeiten für Öl-Pipelines und Gasfernleitungen – Rahmenvereinbarung: Tiefbau, Rohrbau, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für Wasserstoffleitungen (mosaHYc)
OJ S 15/2026 22/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Creos Deutschland Wasserstoff GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung: Tiefbau, Rohrbau, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für Wasserstoffleitungen (mosaHYc)
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung i.S.v. § 4a EU VOB/A mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) über Bauleistungen für die Leitung 1/3 Fenne - Fürstenhausen - Carling (F) und die Leitung 2 Perl - Besch. Nach derzeitiger Planung kann es sich sowohl um Umwidmungen als auch um Neubau handeln. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Wasserstoffprojekts "mosaHYc" sind auf deutschem Gebiet die Umwidmung bestehender Rohrleitungen sowie deren gezielte Erweiterung und der Neubau von Leitungsteilstücken vorgesehen. Ziel ist die Anbindung mehrerer Elektrolyseure an das zukünftige Wasserstoffnetz in den Regionen Saarland (DE) und Moselle (FR). Gegenstand der als Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen Bauleistungen sind Tief- und Rohrbauarbeiten einschließlich zerstörungsfreier Werkstoffprüfung (ZfP) zur Umstellung bestehender Leitungen auf Wasserstoff (geplant: Umwidmung von insg. ca. 22,6 km Rohrleitungen) sowie zur Errichtung neuer Trassenabschnitte (geplant: Neubau von insg. ca. 5 km Rohrleitungen) zur Bildung eines zusammenhängenden Wasserstoffnetzes.
Kennung des Verfahrens: 38c1c687-be43-448c-a4d6-85082c68bcb9
Interne Kennung: CDW 2025-0003-EU / 16.01-RV1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45231200 Bauarbeiten für Öl-Pipelines und Gasfernleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231220 Bauarbeiten für Gasfernleitungen, 71631460 Kontrolle von Dämmen, 71325000 Planung von Fundamenten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 639 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DY5MMS0# Weitere Informationen zur Höchstmenge: Das tatsächliche Auftragsvolumen kann höher oder niedriger ausfallen als die Schätzmenge. Die Schätzmenge beruht auf der Annahme, dass die bestehenden Leitungen ohne Austausch/Neubau vom Leitungsabschnitten umgewidmet werden können. Bei der Schätzmenge handelt es sich daher nicht um eine Mindestabnahmemenge. Es besteht kein Anspruch, dass ein Abruf in Höhe der Schätzmenge erfolgt. Als Höchstmenge wird angesetzt, dass die bestehenden Leitungen nicht umgewidmet werden können und demzufolge auf kompletter Trassenlänge (Höchstmenge: ca. 27 km) neu zu errichten sind (inkl. negativ beschiedener Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung der ursprünglich zur Umwidmung vorgesehenen bestehenden Leitungsabschnitte ca. 22,6 km). Weitere Informationen zum Vergabemarktplatz, Bietertool, Kommunikation: Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Verwendung über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/. Bei technischen Problemen mit der Plattform oder bei Fragen und Unklarheiten bzgl. der Bedienung der Plattform wenden Sie sich bitte an das angegebene Service Support Center. Vertrauliche Unterlagen werden nach Einreichung der Vertraulichkeitserklärung (Anlage B.01) über die Nachrichtenfunktion (Funktionsfläche "KOMMUNIKATION") zur Verfügung gestellt. Diese Art der Einreichung gilt ausschließlich für die Vertraulichkeitserklärung (Anlage B.01) und explizit NICHT für das spätere Angebot. Es sind ausschließlich Angebote in Textform i.S.v. § 11 Abs 1 EU VOB/A, § 126b BGB zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform DTVP http://www.dtvp.de eingehen. Eine Abgabe per Mail oder über die Funktionsfläche "KOMMUNIKATION"" ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung: Tiefbau, Rohrbau, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für Wasserstoffleitungen (mosaHYc)
Beschreibung: Die Creos Deutschland GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin eines ca. 1.700 km langen Gashochdruckleitungsnetzes. Das Leitungsnetz dient der öffentlichen Gasversorgung im Bereich des Saarlandes und in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz. Zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit einer bedarfsgerechten Versorgung der Region wurde ein Investitionsprogramm für die zukunftsfähige Ausrichtung des Gashochdrucknetzes entwickelt. Seit August 2020 darf sich das Saarland hierbei offiziell als HyExpert-Wasserstoffmodellregion bezeichnen. Herzstück der Modellregion sind verschiedene Projekte, die im Zusammenspiel das Konzept für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff im Saarland darstellen, insbesondere das grenzüberschreitende Infrastrukturprojekt mosaHYc. Grundlegendes Ziel des Projektes mosaHYc ist es gemeinsam mit einem französischen Gasnetzbetreiber ein ca. 90 Kilometer langes grenzüberschreitendes Wasserstoffnetz zu schaffen. Durch die Errichtung des mosaHYc-Leitungsnetzes sollen in der Region erste Wasserstoffproduktionskapazitäten aufgebaut und erste industrielle Prozesse in der regionalen Stahlindustrie auf Wasserstoff umgestellt werden und perspektivisch durch den Einsatz von grünem Wasserstoff erhebliche CO2-Einsparungen erzielt werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende, geplante Wasserstoffleitung: - Leitung 1/3 zwischen Fenne, Fürstenhausen und Carling (F), ca. 16,6 km Umwidmung, ca. 2,7 km Neubau - Leitung 2 zwischen Perl und Besch, ca. 6 km Umwidmung, ca. 2,3 km Neubau Zum vsl. Leistungsumfang gehören insbesondere: - Neubau der Leitungsabschnitte zur Wasserstoffnutzung o 1.1 Verlängerung Fürstenhausen von L3 zu L1 (ca. 1,0 km | Neubau) o 1.3 Ludweiler (ca. 0,5 km Umlegung) o 1.4 Verlängerung Lauterbach - Grenze (F) (ca. 1,2 km | Neubau) o 2.1 Grenze (F) - Perl (ca. 0,8 km | Neubau) o 2.3 Besch - Besch (ca. 1,2 km | Umlegung) o 2.4 Besch - Lhyfe (ca. 0,3 km | Neubau) - Umwidmung der Leitungsabschnitte zur Wasserstoffnutzung o L3: Fenne - Fürstenhausen (1,6 km | Umwidmung Erdgas) o L1: Fürstenhausen - Lauterbach (15 km | Umwidmung Naphthalin) o L2: Perl-Besch (6,0 km | Umwidmung Erdgas)
Interne Kennung: CDW 2025-0003-EU / 16.01-RV1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45231200 Bauarbeiten für Öl-Pipelines und Gasfernleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231220 Bauarbeiten für Gasfernleitungen, 71631460 Kontrolle von Dämmen, 71325000 Planung von Fundamenten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Für die verschieden Leitungsabschnitte werden Einzelgenehmigungsverfahren und ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Rohrleitungstrasse hat der Auftraggeber privatrechtlich zu sichern. Dies birgt Verzögerungsrisiken. Anpassungen von Terminen im Zuge der Projektfortschreibung bleiben daher vorbehalten. Die verbindlichen Ausführungszeiträume und -fristen werden in den Einzelaufträgen zur Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber festgelegt oder vereinbart. Die Vergabestelle hat das Recht, die Rahmenvereinbarungen zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption der Vergabestelle), wenn sich das Projekt verzögert (bspw. Verzögerungen in Genehmigungsverfahren) oder Leistungsabschnitte nicht umgewidmet werden können und sich der Anteil und die Längen der neu zu errichtenden Leistungsabschnitte gegenüber der bislang geschätzten Menge erhöhen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: a) Vertrauliche Unterlagen Vertrauliche Unterlagen werden ausschließlich Interessenten zur Verfügung gestellt, die die als Anlage B.01 zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Die vollständig ausgefüllte Anlage B.01 Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der Funktionsfläche "KOMMUNIKATION" der Plattform eingereicht werden. Sobald die Vertraulichkeitserklärung (Anlage B.01) vollständig ausgefüllt auf der Vergabeplattform eingegangen ist, werden folgende "vertraulichen Unterlagen" zusätzlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt: - A01.0: Leistungsbeschreibung - A01.2: Streckenübersicht - A01.3: Bestandsunterlagen - A01.4: Datenblatt Ultraschallmessung - A01.5: Inhaltsverzeichnis Schlussdokumentation Rohrbau b) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Information zum Teilnahmewettbewerb nach VgV" auf das Angebot eines Bieters erteilt werden müsste, der seinen Sitz außerhalb des Gebietes der EU hat. Alternativ zur Aufhebung behält sich die Vergabestelle vor, alle Angebote von Bietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, auszuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Zuschlag auf das Angebot einer Bietergemeinschaft erteilt werden müsste, bei denen ein oder mehrerer Mitglieder ihren Sitz außerhalb der EU haben. c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Angaben zur Überprüfung der Eignung sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder in einer gesonderten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage B09.0) abgeben. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären (Anlage A02.3). Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) sind die dafür vorgesehenen Kapazitäten sowie die Unternehmen einschl. gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten in Anlage B09.1 "Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" anzugeben. Der Bieter hat zudem mit Anlage B10 "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Ferner sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen (Eignungsleihe, § 6d EU VOB/A) in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (der Anlage B09.0) vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Bei Eignungsleihe zu Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen müssen die eignungsverleihenden Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften (Haftungserklärung in Anlage B09.2 "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage B08.2)) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, so hat er sämtliche hierfür vorgesehenen Teilleistungen in Anlage A02.1 konkret anzugeben. Die für die Ausführung vorgesehenen Nachunternehmer sind in der Anlage A02.1 Verzeichnis Nachunternehmerleistungen namentlich zu benennen, sofern sie bereits bei Angebotsabgabe feststehen. Für Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe sind mit dem Angebot ferner für die Anlage A02.1 bereits angegebenen Nachunternehmer die Verpflichtungserklärungen (Anlage B10) sowie die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (durch diesbezügliche Verwendung des entsprechenden Abschnittes (S.4 -6) in Anlage B09.0 Eigenerklärung der Eignung und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage B08.2) vorzulegen. d) Eignungsprüfung Die sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB). - Angabe zu Insolvenzverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). - Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu erbringen (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). - Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB. - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt (Anlage B08.1). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Sofern das Angebot unvollständig ist oder von den Vorgaben der Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen abweicht, besteht das Risiko, dass das Angebot ausgeschlossen werden muss. Fehlende Unterlagen und Angaben können nur nachgefordert werden, wenn dies nach § 16a Abs. 1, 2, 4 und 5 EU VOB/A zulässig ist. Die Vergabestelle macht nicht von § 16a Abs. 3 VOB/A Gebrauch. D.h., dass das Nachfordern nicht ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich sowie auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes, Geschäftsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (§ 160 GWB) Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Creos Deutschland Wasserstoff GmbH

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Creos Deutschland Wasserstoff GmbH
Registrierungsnummer: HRB 108554
Postanschrift: Am Zunderbaum 9
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Encevo Deutschland GmbH (Einkauf & Facilitymanagement)
Telefon: +49 68419886-132
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes, Geschäftsstelle
Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fdd9ab7f-b2bf-46fd-9fd4-ffae3a55c5c4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/01/2026 07:42:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 47342-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2026