1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Merzig
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionsvergabe für den Betrieb des Netzes der Stromversorgung in der saarländischen Kreisstadt Merzig
Beschreibung: Die Kreisstadt Merzig (ca. 31.000 Einwohner, Zensus-Zahlen vom 30.06.2025: 31.559) gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der zwischen dem bisherigen Netzbetreiber und ihr bestehende Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet hinsichtlich des Netzes zur Stromversorgung (Stromkonzessionsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG) mit Ablauf des 31.12.2027 endet. Die Kreisstadt Merzig wird einen neuen Konzessionsvertrag abschließen. Dieser soll unmittelbar an den derzeitigen Vertrag anschließen. Die Laufzeit wird 20 Jahre betragen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetriebsunternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags mit der Kreisstadt Merzig interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, schriftlich oder in Textform gegenüber der Kreisstadt Merzig vertreten durch die genannte Kontaktstelle (EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Saarbrücken) zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Netzdaten werden Interessenten gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Text der abzugebenden Vertraulichkeitserklärung wird den Interessenten nach Eingang der Interessenbekundung zum Zwecke der Abgabe zum Download bereitgestellt werden. Nach deren Vorliegen werden die Netzdaten zur Verfügung gestellt. § 46 Abs. 3. S. 2 EnWG sieht eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nur vor, wenn mehr als 100 000 Kunden an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Allerdings ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob Konzessionsverträge i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG in den Anwendungsbereich der RL 2014/23/ EU fallen. Daher wird eine EU-weite Bekanntmachung veranlasst.
Kennung des Verfahrens: 829b5266-ceec-4c82-a46e-77cf78379480
Interne Kennung: 10478/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Konzessionsvergabe für den Betrieb des Netzes der Stromversorgung in der saarländischen Kreisstadt Merzig
Beschreibung: Der Konzessionsnehmer wird durch den Abschluss des den Gegenstand des Verfahrens bildenden Konzessionsvertrags verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Kreisstadt Merzig zu übernehmen (vgl. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG) und gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des abzuschließenden Konzessionsvertrags zu betreiben.
Interne Kennung: 10478/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Kreisstadt Merzig zu erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen. a) Der Interessent ist geeignet, wenn er über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt. Der Vorlage von Nachweisen nach lit. b) bzw. zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit bedarf es in diesem Fall nicht. Vorzulegen ist aber der gegebenenfalls erforderliche Nachweis nach lit. c). In jedem Fall vorzulegen ist die Eigenerklärung nach lit. d). b) Sofern der Interessent (noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt, muss er nachweisen, dass er die Voraussetzungen für deren Erhalt spätestens im Zeitpunkt der Netzübernahme gesichert erfüllen wird. Hierzu hat er vorzulegen: aa) Eigenerklärung dazu, inwiefern Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegen, und - bei Vorliegen von Ausschlussgründen - auch dazu, inwiefern Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB getroffen wurden. bb) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe unten) und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe unten). c) Der Interessent muss bei bestehender Registerpflicht im maßgeblichen Register eingetragen sein. Er hat hierzu einen aktuellen Registerauszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab Datum der Bekanntmachung) vorzulegen. Eingetragenen Genossenschaften haben einen Genossenschaftsregisterauszug vorzulegen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben entsprechende Dokumente, die auch die Rechtsform nachweisen, aus dem Staat ihres Sitzes vorzulegen. d) Alle Interessenten haben die ausgefüllte Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen zumindest in Textform vorzulegen. Ein Vordruck wird auf dem Vergabeportal zum Download zur Verfügung gestellt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Kreisstadt Merzig zu erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen, sofern der Interessent (noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt: a) Der Bieter hat darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb und ggf. Erwerb des örtlichen Stromverteilernetzes notwendige Finanzausstattung verfügt und diese während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist. Erwartet werden insbesondere Darlegungen zur Investitionsfähigkeit, zur EK-Quote sowie zur Bonität zur Sicherstellung von Netzbetrieb und Investitionen in das örtliche Netz. Konkret: aa) Eine substantiierte Darstellung, mit welchem Kapitalbedarf der Bieter für die Bewirtschaftung des Stromnetzes (einschließlich Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Erweiterung) im Konzessionsgebiet während der Vertragslaufzeit rechnet und wie er den Kapitalbedarf zu decken beabsichtigt. bb) Soweit vorhandene Eigenmittel genutzt werden sollen: Geeigneter Beleg zum Vorliegen der Eigenmittel (z.B. Bankauszug) cc) Soweit Fremdkapital genutzt werden soll: Geeigneter Nachweis zur Finanzierungsbereitschaft der Fremdkapitalgeber (z. B. verbindliche Bankerklärung). dd) Soweit eine Eigenkapitalerhöhung geplant ist: Geeigneter Beleg zur Finanzierungsbereitschaft der Eigenkapitalgeber (z. B. verbindliche Erklärung der Eigenkapitalgeber). b) Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen. c) Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, ggf. Angaben zu Gewinnabführungsverträgen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Kreisstadt Merzig zu erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen, sofern der Interessent (noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt: Der Interessent hat alternativ einen der folgenden Nachweise vorzulegen: a) Angabe einer geeigneten Referenz, wonach der Interessent in den letzten 3 Kalenderjahren (2022-2024) durchgehend ein Stromverteilernetz mit mindestens 1.400 Ausspeisepunkten (alle Spannungsstufen) ordnungsgemäß betrieben hat. Der Interessent hat das Gemeindegebiet anzugeben und einen Ansprechpartner bei der Gemeinde zu benennen, den die Vergabestelle kontaktieren kann. Oder: b) Sofern der Interessent keine geeignete Referenz angeben kann, hat er darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb des örtlichen Stromverteilernetzes notwendige Personalausstattung verfügt und diese während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist. Weiter hat er darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb des örtlichen Stromverteilernetzes notwendige technische Ausstattung verfügt und diese während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist. Konkret hat er folgende Angaben zu machen und Belege vorzulegen: - geplante Organisationsstruktur und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Angabe der jeweiligen Qualifikationen, bei Einbeziehung Dritter in den Netzbetrieb (z. B. Verpachtung, Betriebsführung) auch für diese, durch Vorlage eines Organigramms mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie deren Befähigungsnachweis - wesentliche technische Ausrüstung zum Betrieb des Netzes, - Darstellung dazu, wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik des VDE FNN [Arbeitsblätter S 1000 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb elektrischer Versorgungsnetze (VDE-AR-N 4001)] gewährleistet wird (z. B. Vorlage einer TSM-Bestätigung), - Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/03/2026 17:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Saarbrücken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1 bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47 Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Kreisstadt Merzig zu erklären und zu begründen. Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung der Kriterien und deren Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 S. 1 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist nach § 47 Abs. 2 S. 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Kreisstadt Merzig die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 S. 3 EnWG hat die Kreisstadt Merzig jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5 S. 1 EnWG zu stellen. Gemäß § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Kreisstadt Merzig nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Kreisstadt Merzig nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: EISENBEIS RECHTSWANWÄLTE Partnerschaft mbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: EISENBEIS RECHTSWANWÄLTE Partnerschaft mbB
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: EISENBEIS RECHTSWANWÄLTE Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: Leitweg-ID Ust-ID. DE248628780
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Str. 11
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 709 779-34
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Merzig
Registrierungsnummer: DE 13 79 18 980
Postanschrift: Brauerstraße 5
Stadt: Merzig
Postleitzahl: 66663
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6861 85-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Saarbrücken
Registrierungsnummer: 10000000-00110030000013-30
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 15
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 02e67631-f9ac-4905-aebb-d5f9a7441e8c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/12/2025 12:49:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 870460-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 252/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/12/2025