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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) durch die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg
Beschreibung: Die MEDINOS-Kliniken befinden sich nach der Insolvenz der REGIOMED-Kliniken und der Herauslösung aus dem Verbund seit dem 01.10.2024 wieder in alleiniger Trägerschaft des Landkreises Sonneberg. Im Zuge dieses Neustarts sind die bestehende IT-Landschaft, insbesondere das Krankenhausinformationssystem (KIS) und die klinischen Dokumentationssysteme, grundlegend neu zu bewerten, zu konsolidieren und perspektivisch neu auszurichten.
Kennung des Verfahrens: 8cefca5d-0e27-455a-ba85-a6a3174435f6
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) durch die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg
Beschreibung: Herstellerverantwortetes KIS
Interne Kennung: Beschaffung KIS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die hiesige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung dient dazu, die Absicht bekannt zu machen, einen Auftrag direkt zu vergeben. Der in dieser Bekanntmachung angeführte Auftrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beauftragt; die Verträge werden entsprechend nicht vorher abgeschlossen. Relevante Vorschriften für die hiesigen Vergaben sind insbesondere die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Der Auftraggeber ist der begründeten Ansicht, dass er die Leistung direkt vergeben darf, da die Leistung nur von einem Unternehmen erbracht werden kann. Vor dem Hintergrund der infrastrukturellen Gegebenheiten und der bestehenden Strukturen in der Krankenhausverwaltung des Auftraggebers besteht ein technisches Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die von PlanOrg Health Services angebotene Lösung principa.KIS. Aufgrund der Zielarchitektur, die die betrieblichen Gegebenheiten des Auftraggebers während des Auftragszeitraums reflektiert, sind Lösungen ausdrücklich nicht akzeptabel, wenn sie faktisch zu einer Verlagerung von Betriebsaufgaben auf den Auftraggeber führen. Der Auftraggeber verfügt im Auftragszeitraum weder über Rechenzentrumsinfrastruktur noch eine IT-Abteilung oder sonstiges geeignetes Personal, das lokale Infrastrukturverantwortung übernehmen könnte. Ebenso werden hybride Modelle mit VDI-Zugriffen, lokalen Applikationsservern oder kundenseitigen Patchpflichten nicht als zukunftsfähig angesehen. Als einzige am Markt verfügbare SaaS-Lösung ist das von PlanOrg angebotene KIS zudem mit dem am Standort Sonneberg im Medzinischen Versorgungszentrum (MVZ) im Einsatz befindlichen System kompatibel. Das ist für die Gewährleistung eines verlustfreien Austauschs zwischen dem Auftraggeber und dem MVZ sowie eine qualitative Versorgung entscheidend. Das Ergebnis, demgemäß einzig die KIS-Lösung der PlanOrg Health Services GmbH die bestehenden Anforderungen erfüllt, beruht auf einer Markterkundung (Oktober 2025) und insbesondere den in diesem Rahmen vorgelegten Leistungsbeschreibungen. PlanOrg Health Services (principa.KIS) ist der einzige Anbieter, der das Zielbild eines vom Hersteller End-to-End verantworteten Cloud-KIS (Zero IT on Site, Web-only, standardisierte SaaS-Betriebsplattform) nach Aktenlage vollständig adressiert und hierfür belastbare Leistungsbeschreibungen vorgelegt hat.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Registrierungsnummer: HRB 502119
Stadt: Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0V)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bird & Bird LLP
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PlanOrg Health Services GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 517631
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Registrierungsnummer: DE.Justiz.dc83eede-fdc9-4967-9466-1dc975e06a65.0c3b
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 0361 57332 1254
Fax: 0361 57332 1059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9b051249-4f8b-456d-8351-546069ca05f8 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2025 20:11:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 848648-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2025