5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Stadt: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land, Gliederung (NUTS): Neunkirchen (DEC03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: BW 99, B405 OD Saarlouis
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar/Preis
Beschreibung: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: §45 (4) Nr. 4 VgV Gesamtumsatz
Beschreibung: Weitere Erläuterung: 5 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 3,0 Mio. EUR 4 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,5 Mio. EUR 3 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,0 Mio. EUR 2 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,6 Mio. EUR 1 Punkt: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,3 Mio. EUR
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: §46 (3) Nr.2 VgV Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte
Beschreibung: Weitere Erläuterung: "Konstruktives Ingenieurwesen" 5 Punkte: 5 leitende Ingenieure, 8 Ingenieure, 6 techn. Mitarbeiter 4 Punkte: 3 leitende Ingenieure, 4 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter 3 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 3 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter 2 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 2 Ingenieure, 3 techn. Mitarbeiter 1 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 1 Ingenieure, 2 techn. Mitarbeiter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: §46 (3) Nr.1 VgV Ausf. von vergleichbaren Leistungen
Beschreibung: Weitere Erläuterung: 5 Punkte: - Brücke 3-feldrig mit Feldlängen > 20 m, - Brückenüberbau aus Spannbeton - Integrale Bauwerke. 4 Punkte: - Brücke 2-feldrig mit Feldlängen > 15 m, - Brückenüberbau aus Stahlbeton / Spannbeton - Integrale Bauwerke. 3 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m, - Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung, - Integrale Bauwerke. 2 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m, - Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung, 1 Punkt: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesbetrieb für Straßenbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesbetrieb für Straßenbau