1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Prozessmodellierungssoftware
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer einheitlichen und FIM-konformen Prozessmodellierungssoftware mit Prozessbibliothek inklusive deren Pflege sowie ergänzenden Dienstleistungen.
Kennung des Verfahrens: a0556ee8-993b-417e-b101-a61ad617f4a9
Interne Kennung: TMDI-V-25-001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität, 48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag, das Bestandteil der Teilnahmeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Das Formblatt „Ergänzende Erklärung zu Sicherheit und Geheimhaltung - Bewerber“, das Bestandteil der Teilnahmeunterlagen ist, ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. c) Kommunikation: Die Beantwortung von Bewerberfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). d) Eignungsleihe: Der Bewerber kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bewerbergemeinschaft: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bewerbergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beizufügen. f) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der Bewerber erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bewerbers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Auftraggeber ist zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb berechtigt, da der Auftrag konzeptionelle und innovative Lösungen umfasst (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art und Komplexität zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Prozessmodellierungssoftware
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer einheitlichen und FIM-konformen Prozessmodellierungssoftware mit Prozessbibliothek inklusive deren Pflege sowie ergänzenden Dienstleistungen.
Interne Kennung: TMDI-V-25-001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität, 48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Abrufberechtigung: a) Abrufberechtigte sind die Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Thüringer Rechnungshof, der Thüringen Forst AöR. Weitere Abrufberechtigte ist die KIV Thüringen GmbH, welche in Vertretung der Thüringer Kommunen agieren wird. b) Nicht abrufberechtigt sind die Bereiche Forschung und Lehre der Universitäten und Hochschulen. 2. Schätzwert: Für die aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen wird ein Schätzwert in Höhe von 3.600.000,- Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zugrunde gelegt. 3. Höchstwert: Aus dieser Rahmenvereinbarung können keine weiteren Abrufe getätigt werden, sobald Leistungen im Wert von 4.000.000,- Euro (zzgl. Umsatzsteuer) abgerufen wurden (Höchstwert). 4. Begrenzung der Auswahl der Bewerber: Der Auftraggeber wird grundsätzlich maximal 3 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern. Sofern sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge herausstellt, dass mehr als 3 Bewerber zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sind, wird der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge gemäß den in der Bewertungsmatrix genannten Bewertungskriterien bewerten. Dabei werden gemäß den Bewertungsmaßstäben im Dokument „Bewertungsmatrix-Eignung“ für die entsprechenden Angaben des Bewerbers im Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ sowie den Formblättern „Anlage_Referenzen“ Punkte vergeben. Die so pro Kriterium errechneten Eignungspunkte werden addiert und bilden in Summe die Gesamtpunktzahl. Diejenigen 3 Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollte sich bei der Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 3 Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber können auch mehr als 3 Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist zu 100% entscheidend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftstelle der Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Abs. 1-3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Registrierungsnummer: 16901001-0001-62
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer: 16900608-0001-03
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftstelle der Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ffca61c3-540f-4aae-aa87-613d7d73e616 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/11/2025 13:40:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 772320-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2025