1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Merzig-Wadern
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe von Personenverkehrsdiensten an die Verkehrsgesellschaft Merzig Wadern mbH
Beschreibung: Siehe Abschnitt 5.1
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Information zur Verfahrensart (Ziff. 2.1): Es wird darauf hingewiesen, dass rechtliche Grundlage für die hier angekündigte Direktvergabe Art. 5 I S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 I GWB ist. Das vorliegende EU-Musterformular lässt jedoch keine entsprechende Auswahlmöglichkeit zu.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Direktvergabe von Personenverkehrsdiensten an die Verkehrsgesellschaft Merzig Wadern mbH
Beschreibung: Der Landkreis Merzig-Wadern ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Sicherstellung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gegenüber der Verkehrsgesellschaft Merzig Wadern mbH um den Betrieb der Buslinie 215 ab dem 01.04.2027 bis zum Ende des geltenden öDAs zu ergänzen. Im Rahmen der Nahverkehrsplanung wurde festgestellt, dass a) eine öffentliche Nachfrage für Beförderungsleistungen auf der Linie 215 besteht, welche b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erfüllt werden kann und c) die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der positiven oder negativen Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt, nicht jedoch die Finanzierung des Angebots. Eine aV ist daher nicht geeignet, die Verkehrsleistung zu finanzieren. d) Die Betreiberin besitzt zusätzlich ein ausschließliches Bedienungsrecht im Sinne des § 8a Abs. 8 PBefG, so dass auch deshalb nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht kommt. Die Personenbeförderung mit Bussen auf der Linie 215 soll auf der Relation Biringen - Mechern – Merzig mit den wichtigen Haltestellen mit Biringen (Ortsmitte), Silwingen (Ortsmitte), Mondorf (Ortsmitte), Mechern (Brunnen), Hilbringen (Schule, Post), Merzig (Seminarstraße, Bahnhof, Neues Rathaus) ab dem 01.04.2027 erbracht werden. Der Betreiber muss den SaarVV als Höchsttarif für die Beförderung von Fahrgästen anwenden und anerkennen. Ein Steckbrief zur Linie 215 ist unter https://www.merzig-wadern.de/media/custom/2875_11667_1.PDF?1713795855 abrufbar. Unter https://www.merzig-wadern.de/media/custom/2875_10939_1.PDF?1695190995 finden sich die wesentlichen Mindestanforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung, die bei dem Betrieb der Linie 215 einzuhalten sind. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten, insbe-sondere der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen der vorliegenden Bekanntmachung unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Merzig-Wadern
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: A) Hinweis zur Verfahrensart: Es wird darauf hingewiesen, dass rechtliche Grundlage für die hier angekündigte Direktvergabe Art. 5 I S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 I GWB ist. Das vorliegende EU-Musterformular lässt jedoch keine entsprechende Auswahlmöglichkeit zu. B) Informationen zum Verfahren: Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren sind die Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Fax: +49 681 501-3506, E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de. Ein Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht und unverzüglich begründet werden. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). C) Hinweis für die Beantragung eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 VI PBefG innerhalb einer Frist von drei Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im „TED“ ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 IV PBefG. Der Antrag auf Erteilung von eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen ist nicht bei der zuständigen Behörde, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Dr. Christian Ramelli, Referatsleiter F/6, Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken, E-Mail: refe-rat_f6@umwelt.saarland.de. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, können versagt werden. Allerdings besteht für die Linie 215 bereits ein ausschließliches Recht zugunsten der Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH, welches von der zuständigen Behörde nach § 8a Absatz 1 in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unter Beachtung der in § 8a Absatz 8 genannten Voraussetzungen gewährt wurde, so dass ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gemäß § 13 II Nr. 2 PBefG versagt werden muss. Im Übrigen gilt für eigenwirtschaftlichen Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung inklusive der unter https://www.merzigwadern. de/media/custom/2875_10939_1.PDF?1695190995 veröffentlichen Qualitätsstandards beschriebenen wesentlichen Mindestanforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, § 13 IIa PBefG als Versagungsgrund. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 I a PBefG verbindlich zugesichert werden.
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/04/2027
Laufzeit: 93 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Merzig-Wadern
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Merzig-Wadern
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Bahnhofstr. 44
Stadt: Merzig
Postleitzahl: 66663
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6861-80-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4af5837-a758-425d-8d17-b6559b4a3486 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/11/2025 08:29:49 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 764847-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2025