1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
2.1.
Verfahren
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der Agrardatenbank PAULA (Plattform für FörderAnwendungen in den Bereichen Umwelt und LAndwirtschaft) sowie Aufbau und Weiterentwicklung des Agrar-Master-Portals PORTIA 2022-2027
Beschreibung: Die Agrardatenbank basiert fachlich auf den Anforderungen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik (GAP) sowie des Rechnungsabschlussverfahrens. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur - und Küstenschutz sowie Landesprogramme des Freistaates Thüringen bearbeitet. Insgesamt wird ein Mittelvolumen in Höhe von etwa 400 Mio. € jährlich verwaltet. PAULA ist als Vorsystem zum automatisierten Haushaltsmanagementsystems Hamasys im Freistaat Thüringen zugelassen. Grundlage der Umsetzung sind die rechtlichen Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese werden ergänzt durch Leitfäden, Arbeitsgruppenprotokolle etc. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Bearbeitungs- und Aufbewahrungsfristen ist eine konsistente Pflege des bestehenden Datenbanksystems auf Basis der derzeit eingesetzten Technologien zu gewährleisten. Neue Prozesse wie z.B. die Nutzung von webbasierten Diensten, des Flächenmonitorings als neuer Kontrollmethode oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz sind konsistent in das System einzubinden. Die Verschiebung des Beginns der neuen Förderperiode der GAP auf den 01.01.2023 hat zur Folge, dass zusätzlich Übergangsmaßnahmen einzuarbeiten sind. Darüber hinaus müssen mit Beginn der neuen Förderperiode der GAP spätestens ab 2022 die IT-Systeme entsprechend den sich ändernden Vorgaben z.B. aus den Festlegungen im nationalen Strategieplan angepasst werden. Darüber hinaus sind Projekte zur Digitalisierung und Modernisierung des Agrarsektors umzusetzen. Mit dem Agrar-Master-Portal PORTIA wird im TLLLR ein modernes Fachinformationssystem aufgebaut, dass sowohl von Landwirten und interessierten Bürgern im ländlichen Raum wie auch von der Verwaltung genutzt wird. Über dieses Portal sollen ab 2022 Anträge online gestellt werden. Rechtliche Rahmenbedingungen aus dem OZG etc. sind für die technische Umsetzung der digitalen Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Alle diese Faktoren führen zu maßgeblichen Änderungsanforderung an die Förderplattform, deren tatsächlicher Umfang aber noch nicht abschließend beschrieben werden kann.
Kennung des Verfahrens: 97600789-8bd3-49b8-8a52-2e289adb98d2
Interne Kennung: TLLLR-114/2021
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Thüringen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sömmerda
Land, Gliederung (NUTS): Sömmerda (DEG0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Thüringen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Thüringen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der Agrardatenbank PAULA (Plattform für FörderAnwendungen in den Bereichen Umwelt und LAndwirtschaft) sowie Aufbau und Weiterentwicklung des Agrar-Master-Portals PORTIA 2022-2027
Beschreibung: Die Agrardatenbank basiert fachlich auf den Anforderungen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik (GAP) sowie des Rechnungsabschlussverfahrens. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur - und Küstenschutz sowie Landesprogramme des Freistaates Thüringen bearbeitet. Insgesamt wird ein Mittelvolumen in Höhe von etwa 400 Mio. € jährlich verwaltet. PAULA ist als Vorsystem zum automatisierten Haushaltsmanagementsystems Hamasys im Freistaat Thüringen zugelassen. Grundlage der Umsetzung sind die rechtlichen Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese werden ergänzt durch Leitfäden, Arbeitsgruppenprotokolle etc. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Bearbeitungs- und Aufbewahrungsfristen ist eine konsistente Pflege des bestehenden Datenbanksystems auf Basis der derzeit eingesetzten Technologien zu gewährleisten. Neue Prozesse wie z.B. die Nutzung von webbasierten Diensten, des Flächenmonitorings als neuer Kontrollmethode oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz sind konsistent in das System einzubinden. Die Verschiebung des Beginns der neuen Förderperiode der GAP auf den 01.01.2023 hat zur Folge, dass zusätzlich Übergangsmaßnahmen einzuarbeiten sind. Darüber hinaus müssen mit Beginn der neuen Förderperiode der GAP spätestens ab 2022 die IT-Systeme entsprechend den sich ändernden Vorgaben z.B. aus den Festlegungen im nationalen Strategieplan angepasst werden. Darüber hinaus sind Projekte zur Digitalisierung und Modernisierung des Agrarsektors umzusetzen. Mit dem Agrar-Master-Portal PORTIA wird im TLLLR ein modernes Fachinformationssystem aufgebaut, dass sowohl von Landwirten und interessierten Bürgern im ländlichen Raum wie auch von der Verwaltung genutzt wird. Über dieses Portal sollen ab 2022 Anträge online gestellt werden. Rechtliche Rahmenbedingungen aus dem OZG etc. sind für die technische Umsetzung der digitalen Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Alle diese Faktoren führen zu maßgeblichen Änderungsanforderung an die Förderplattform, deren tatsächlicher Umfang aber noch nicht abschließend beschrieben werden kann.
Interne Kennung: TLLLR-114/2021
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jena
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sömmerda
Land, Gliederung (NUTS): Sömmerda (DEG0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2022
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Seit 2005 wird im Zahlstellenverfahren EGFL/ELER die Fördermittelplattform PAULA als Agrardatenbank zur Fördermittelverwaltung der flächen- und projektbezogenen EU-Beihilfen produktiv eingesetzt. Diese Fördermittelplattform wurde im Rahmen der Projektorganisationen PAULA im Auftrag des Freistaates Thüringen durch die IBYKUS AG aufgebaut und als Gesamtlösung weiterentwickelt. Basis der Programmierung ist das Oracle-basierte Entwicklungsframework IBYKUS AP/®. Die technischen Grundlagen sind in Grob- und Feinkonzepten (GK und FK) dokumentiert, die bei Anpassungen vom Dienstleister fortgeschrieben werden. Aufgrund der nachgewiesenen Güte des Systems für das Zahlstellenverfahren und der Anpassungsfähigkeit soll die Fördermittelplattform auch weiterhin betrieben werden. Insofern ist die Pflege der Agrardatenbank PAULA und die Weiterentwicklung für künftige Anforderungen wesentlicher Bestandteil der Leistung. Der Betrieb muss ohne Verzögerung auch nach Vertragsende am 31.12.2021 fortgesetzt werden. Die Agrardatenbank PAULA basiert fachlich auf den Anforderungen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie des Rechnungsabschlussverfahrens. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie Landesprogramme des Freistaates Thüringen bearbeitet. Insgesamt wird ein Mittelvolumen in Höhe von etwa 400 Mio. € jährlich verwaltet. Das System besteht aus verschiedenen Datenbanken und Anwendungsteilen, die miteinander und mit externen Systemen kommunizieren. Die Mittelbewirtschaftung (MBW) als zentrales Element ist als Vorsystem zum automatisierten Haushaltsmanagementsystems Hamasys im Freistaat Thüringen zugelassen und erstellt Abrechnungs- und Berichtsdaten für die EU-Kommission. Grundlage der Umsetzung von fachlichen Anforderungen sind die rechtlichen Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese werden durch Leitfäden, Programmbeschreibungen, Arbeitsgruppenprotokolle etc. ergänzt. Die Fördermittelplattform ist als Datenbanksystem PAULA im TLRZ (Thüringer Landesrechen-zentrum) mit moderner IT-Architektur abgebildet. Die Produktstruktur berücksichtigt die Grundanforderungen einer Modularisierung und ist damit auch flexibel anzupassen. Über zentrale übergreifende Module werden für alle Maßnahmen gleichlautende Anwendungen eingesetzt. Die zentrale Stammdatenverwaltung (ZSDV) ist beispielhaft zu nennen. Ergänzend dazu werden die fachlichen Spezialanwendungen als sogenannte Vorgangsverwaltungen für die verschiedenen Fachbereiche im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), AöR ThüringenForst und anderen nachgeordneten Behörden auf einer einheitlichen Plattform bereitgestellt. Das TLLLR ist als EU-Zahlstelle zugelassen und trägt die Hauptverantwortung. Sowohl für die flächenbezogenen wie auch für die projektbezogenen Vorgangsverwaltungen gibt es äußerst spezialisierte IT-Umsetzungen. Die Verwaltung der flächenbezogenen Maß-nahmen umfasst ausdifferenzierte GIS-Lösungen mit Datenhaltung, die verschiedene Anwendungen zur Datenpflege, -anzeige und Massenverarbeitung in Oracle umfassen. Technische Lösungen werden nach einheitlichen Vorgaben umgesetzt. Für die Bearbeitungsabläufe in den Verfahren gibt es eine Standardvorgabe, die anforderungsgemäß angepasst werden kann. Jeder Bearbeitungsschritt/-wechsel wird historisiert. Dabei werden auch die Bearbeiter protokolliert, die Änderungen vorgenommen haben. Ein Löschen von Daten ist nicht zulässig. Insbesondere zu Auszahlungszeitpunkten, aber auch im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschlussverfahren, werden vom Dienstleister sehr kurze Reaktionszeiten erwartet. Die Einheitlichkeit dieser Systeme ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Abarbeitung der technischen Anforderungen, die effiziente Administration, eine schnelle Einarbeitung der Nutzer sowie die Organisation eines funktionsfähigen Fehlermanagements und einer zentralen Nutzerverwaltung. Derzeit sind etwa 700 Nutzer im Verfahren registriert. Den Nutzern sind definierte Rollen zugewiesen, die durch die technischen Vorgaben definiert sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Bearbeitungs- und Aufbewahrungsfristen ist eine konsistente Pflege des bestehenden Datenbanksystems auf Basis der derzeit eingesetzten Technologien zu gewährleisten. Neue Prozesse, wie z.B. die Nutzung von webbasierten Diensten, des Flächenmonitorings als neuer Kontrollmethode für flächenbezogene Beihilfen, die Entwicklung von Apps oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz, sind vom Dienstleister konsistent in das System einzubinden. Die Verschiebung des Beginns der neuen Förderperiode der GAP auf den 01.01.2023 hat zur Folge, dass zusätzlich Übergangsmaßnahmen einzuarbeiten sind. Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode der GAP müssen spätestens ab 2022 beginnend die IT-Systeme entsprechend den sich ändernden Vorgaben z.B. aus den Festlegungen im Nationalen Strategieplan angepasst werden. Darüber hinaus sind Projekte zur Digitalisierung und Modernisierung des Agrarsektors in Thüringen umzusetzen. Ab dem Antragsjahr 2021 soll ein Satellitenmonitoring-Dienst für die Kontrolle ausgewählter Betriebe (RIA-Stichprobe) und monitoringfähiger Kriterien eingebunden werden. Hierfür wird eine automatisierte Anbindung an das flächenbezogene landwirtschaftliche Kontrollverfahren in PAULA geschaffen werden. Der derzeitig zum Einsatz kommende Satellitenmonitoring-Dienst Sen4Cap liegt außerhalb der sicheren PAULA-Umgebung. Die Datenübermittlung erfolgt an das Kontrollmanagement in PAULA. Außerdem soll eine Frage-Antwort-Nachweis-App (FAN-App) eingesetzt werden, die derzeit in Entwicklung ist. Über diese App sollen von den Antragstellern aufgenommene Foto-Nachweise an PAULA gesendet werden und in das Kontrollverfahren eingehen. Im späteren Verlauf ist es denkbar, dass die FAN-App über PORTIA mit PAULA kommuniziert. Die Auswertung der Fotos soll mit Hilfe einer oder mehrerer Künstlicher Intelligenzen (KI) durchgeführt werden (z.B. KIRA und Flora Incognita). Die KI werden ebenfalls außerhalb der geschützten PAULA-Umgebung zu betreiben sein. Für die Anbindung an PAULA kommen Schnittstellen zum Einsatz (u.a. ein Web-Service für IBYKUS/KIRA). Da sich die neuen Dienste außerhalb der sicheren PAULA-Umgebung befinden, soll außerdem eine Datenablage für Fotos, Nachweise, Bescheide, etc. in der sogenannten Internetzone aufgebaut werden. Zur Qualitätssicherung der KI und des Satellitenmonitorings wird eine webbasierte Anwendung namens „IBYKUS/statisfy“ realisiert. Da diese auf die Daten der Dokumentenablage-Datenbank zugreifen muss, soll sie voraussichtlich in der Internetzone außerhalb von PAULA betrieben werden. Der Nutzer soll mit dem Web-Service kommunizieren können, dafür müssen diesem Webschnittstellen zur Verfügung gestellt werden. Die erste Webschnittstelle wird dafür verwendet, um vom Antragsteller eingereichte geotagged Fotos mit Metadaten zum Auswerten hochzuladen, die zweite, um nach der Auswertung durch einen Plausibilisierungsdienst das Klassifikationsergebnis abzurufen. Der Service speichert diese Daten in eine Datenbank ab und lässt sie von den Plausibilisierungsdiensten auswerten. Diese Auswertungsdaten werden auch mit in die Datenbank gespeichert. Damit der Web-Service KIRA oder Flora Incognita nutzen kann, müssen auch hier Schnittstellen zur Verfügung stehen. Die Schnittstellen in Richtung KIRA sollen es dem Service ermöglichen KIRA zu starten, Daten an KIRA zu senden und Auswertungsdaten zu empfangen. Die Web-Schnittstelle zu Flora Incognita dient der Übersendung von einem oder mehrerer Nachweisfotos zu einer Antragstellerantwort. Auch hier werden Metadaten, wie beispielsweise das Pflanzenorgan (Blüte oder Blatt) und die Perspektive (Blüte: Frontal- oder Seitenaufnahme; Blatt: Ober- oder Unterseite), an den Dienst übermittelt. Die Konfigurationsdatei macht den Service erst variabel und funktionell einsetzbar. Darin stehen Konfigurationen der angeschlossenen Datenbank, der genutzten KIRA und ihrer Instanz und weitere Konfigurationen, die den Service betreffen. Damit ist es möglich, dass der Service schnell in existierende Systeme eingebunden werden kann und auch schnell Wechsel von Datenbanksystemen, mehreren KIRAs oder Instanzen vorgenommen werden können. Ab 2021 soll ein Agrar-Master-Portal namens PORTIA für die Information und Kommunikation zwischen Behörde und Antragsteller, insbesondere für die Online-Antragstellung für verschiedene Förderverfahren entwickelt und sukzessive in den kommenden Jahren um neue Anwendungsfälle in Form verschiedener Fachdienste erweitert werden. Hierfür gilt es die Datenübermittlung der Antragstellung über Schnittstellen an die bestehenden oder neu zu entwickelnden Vorgangsbearbeitungen der einzelnen Maßnahmen und Fachgebiete in PAULA sicherzustellen. Andererseits sollen auch von PAULA aus Daten und Dokumente an das PORTAL überführt werden. Bei den Fachdiensten sollen sowohl Webdienste zum Einsatz kommen, die der Dienstleister IBYKUS selbst entwickelt hat, als auch Dienste von Fremdanbietern, die im Dritthosting eingebunden werden. PORTIA soll gemäß Erlass Nr. 3/2020 des TMIL zur Einbindung sämtlicher Online-Förderangebote der Agrarverwaltung Thüringens, die im TLLLR bearbeitet werden, in einem Portal dienen. Dies umfasst neben der Antragstellung für die landwirtschaftliche Förderung auch die Schulmilch- und Schulobst-Förderprogramme sowie die projektbezogenen Förderungen. Hier-für sind verschiedene Fachobjekte, wie beispielsweise ein zentrales Flächen- und Tierregister sowie eine integrierte GIS-Komponente vorzuhalten, mit denen die Antragsformulare gefüllt werden können. Der Nutzer des Portals soll möglichst im gesamten Jahr die Möglichkeit haben, seine Daten in den betreffenden Registern zu pflegen sowie die Anträge entsprechend stichtagsbezogen einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 40 031 170,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 40 031 170,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: IBYKUS AG für Informationstechnologie
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TLLLR-114/2021
Datum der Auswahl des Gewinners: 21/12/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 21/12/2021
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Kennung der EU-Mittel: Technische Hilfe ELER
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 668102-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 2020 wurde sorgfältig eine Auftragswertschätzung auf dem bisherigen Kenntnisstand durchgeführt. Bei aller Sorgfalt konnten jedoch gewisse Umstände nicht vorhergesehen werden. Zwar wurde bei der Auftragswertschätzung berücksichtigt, dass in der Vertragslaufzeit Softwareanpassungen erforderlich werden. Die Gesetzesvorgaben der neuen GAP waren aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht oder nicht final vorliegend. Somit stand noch keine ausreichende Basis zur Verfügung, auf deren Grundlage man den tatsächlichen, zukünftigen Bedarf hätte abschätzen können. Konnte zunächst davon ausgegangen werden, dass die Auftragswertschätzung vor allem haushälterische Relevanz hat, fiel in die Schlussphase der Erstellung der ersten Vergabeunterlagen die Obergrenzenentscheidung des EuGH. In dieser Folge war nun auf Basis der Schätzung auch eine Obergrenze zu vereinbaren, die zwischenzeitlich erreicht ist und heute überhaupt erst eine Erweiterung erforderlich macht. Das auftragsgegenständliche Softwaresystem hat zwingend die geltenden EU-Bundes- und Landesgesetze und die jeweils aktuellsten Förderbedingungen und -programme umzusetzen. Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Zusammenhang mit der neuen GAP fiel auch der Bedarf an Anpassungen schon in einer frühen Phase des Vertrages entsprechend hoch aus. Im Wesentlich war im Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar: Die Rechtsgrundlagen der neuen Förderperiode traten zu folgenden Zeitpunkten in Kraft (beispielhaft): - GAP-StrategieplanVO VO (EU) 2021/2115 vom 02.12.2021 - Horizontale Verordnung VO (EU) 2021/2116 vom 02.12.2021 - Delegierte Verordnungen VO (EU) 2022/126 und 2022/127 vom 07.12.2021 - GAPDZV 24.01.2022 - InVeKoSV 19.12.2022 - KonditionalitätenV 07.12.2022 - GAP-Strategieplan 22.12.2022 - Förderrichtlinien: z.B. 27.12.2022 KULAP-Förderrichtlinie in Kraft getreten Insbesondere die konkreten fachlichen Umsetzungen waren zu diesem Zeitpunkt noch in keiner Weise vorhersehbar. Die Ausschreibung musste dennoch bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen, um insbesondere für PORTIA eine vertragliche Grundlage zu schaffen. Viele Sachverhalte brachten später eine umfangreichere Erfassung und Dokumentation mit sich, als zuvor geplant war. Zusätzliche Leistungen bestehen also darin, dass über das Maß der bisherigen Obergrenze hinaus Leistungen, die vor und in dem Vergabeverfahren nicht planbar waren, abgerufen werden müssen. In der laufenden Förderperiode ist kein Wechsel des Systems möglich. Ein neuer Auftragnehmer kann sich nicht so schnell ins bestehende System einarbeiten, dass er Änderungen in der Agrarförderung schnell umsetzen könnte. Derzeit sind die Anpassungen des Systems für die nun laufende Förderperiode mit dem bisherigen Auftragnehmer weit vorangeschritten und die grundlegenden Änderungen für die neuen Förderinhalte umgesetzt (z. B. neue Direktzahlungen, neues KULAP). Die Anpassungen für die projektbezogenen Maßnahmen und die anstehenden Antragstellungen stehen ebenfalls unmittelbar vor dem Produktivgang. Die Übernahme der aktuellen Daten der Antragsteller durch einen neuen AN wird aus der Erfahrung der durchgeführten Vergabeverfahren heraus für nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Hinsichtlich der Gewährleistung der bisher entwickelten Softwarebestandteile und der Weiterentwicklung gäbe es Leistungsgrenzen zwischen altem und neuem Auftragnehmer, die zu vermeiden sind. Bereits in den Vergabeverfahren TLLLR-01/2021 und TLLLR-114/2021 wurde das Alleinstellungsmerkmal der IBYKUS AG herausgearbeitet. Das System weist eine enorme Komplexität auf. Gepaart mit sehr hohen Anforderungen an die Systemzuverlässigkeit, die sich aus dem EU-Zahlstellenverfahren ergeben, mussten hohe Eignungsanforderungen an Bieter gestellt werden. Dass jemand anderes als der bisherige Auftragnehmer in die Aufgaben einsteigen konnte, war daher kaum vorzustellen. Zur Absicherung der Annahme einer Alleinstellung ist das TLLLR mit einer Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstands und einer Auflistung der Eignungsanforderungen per europaweiter Vorinformation am 28.12.2020 an den Markt herangetreten. Auf diesem Wege wurden interessierte Unternehmen, die sich für geeignet hielten, gezielt aufgefordert, dem Auftraggeber ihr Teilnahmeinteresse an einem späteren Vergabeverfahren zu bekunden. Außer der IBYKUS AG gingen keine weiteren Unternehmen als geeignet daraus hervor. Die damalige Marktlage wird nach wie vor als aktuell eingeschätzt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: - Erweiterung der Vertragsobergrenze um 50 %, d.h. um 20.015.585,00 € ohne Umsatzsteuer - Erhöhung der Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen - Anpassung des Umgangs mit Synergien - Konkretisierung der bestehenden Vertragsinhalte Hierbei ist festzustellen, dass die Kerninhalte alle erhalten bleiben sollen. Durch die Auftragsänderung soll gerade sichergestellt werden, dass die vertragswesentlichen Pflege- und Entwicklungsleistungen bis zum Ende der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit fortgeführt werden. Somit wird der Gesamtcharakter des Vertrages nicht geändert.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: RES-0001
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Registrierungsnummer: 16909051-0001-89
Postanschrift: Naumburger Str. 98
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 12
Telefon: +49361574041349
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99439
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49361573321254
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: IBYKUS AG für Informationstechnologie
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Herman-Hollerith-Str. 1
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 001462c1-1833-4518-bd21-5e19b3c9bcf7 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2025 12:54:16 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 723489-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2025