1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Klärwerk - Maschinentechnische Anlagen (MTA) Räumerbrücke und Ablaufrinne
    
    
     Beschreibung: Klärwerk Erfurt Ersatzneubau Nachklärbecken 1-4, 2.BA NKB 3 + 4 Los 2b MTA Räumerbrücke/Ablaufrinne Parameter der neuen Nachklärbecken: Becken: Nachklärbecken auf einen kommunalen Kläranlage, Rundbecken mit geneigtem Boden und Trichter in der Mitte Behältermaterial: Beton Lichter Beckendurchmesser 45,00 m Beckentiefe außen 5,19 m Freibord 1480 mm Sohlneigung 1 : 15 Durchmesser Mittelbauwerk ca. 3 m Höhenniveau Zugang 1,48 m Die Räumerbrücke , die Schienen auf der Beckenkrone und die Rinne werden nach der Installation des Königstuhls und nach Fertigstellung des Bauwerkes, sowie nach dem Verfüllen der Baugrube installiert. Es ist eine Montagezeit von ca. 6 Wochen pro NKB geplant. Der Räumer ist als oberirdisch umlaufender Räumer mit außen angetriebenen Fahrwerk und mittiger Auflagerung konzipiert. An der Räumerbrücke angebunden ist die Schwimmschlamm- und Bodenräumung. Brückenlänge Ca. 31.000 mm Brückenbreite 1.250 mm Material: Edelstahl Der Antrieb der Räumer erfolgt über Schienen mit Zahnstangen, die an der Beckenkrone verdübelt werden. Die Klarwasserrinne wird an der Beckenwand befestigt und mit einer aufklappbaren Abdeckung ausgerüstet. Breite 1000 mm Höhe ca.500 mm Die Klarwasserrinne wird umlaufend um das gesamte NKB, Wehr zur Beckenmitte, Außenwand anliegend an die Beckenwand mit umlaufenden Zackenwehr Wehrform B ausgeführt.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 7845b256-f32c-4422-aaac-94d8febe5e97
    
    
     Interne Kennung: OVB 703/25-90
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Bauleistung
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 45252130 Ausrüstung für Kläranlage
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Klärwerk - Maschinentechnische Anlagen (MTA) Räumerbrücke und Ablaufrinne
    
    
     Beschreibung: Klärwerk Erfurt Ersatzneubau Nachklärbecken 1-4, 2.BA NKB 3 + 4 Los 2b MTA Räumerbrücke/Ablaufrinne Parameter der neuen Nachklärbecken: Becken: Nachklärbecken auf einen kommunalen Kläranlage, Rundbecken mit geneigtem Boden und Trichter in der Mitte Behältermaterial: Beton Lichter Beckendurchmesser 45,00 m Beckentiefe außen 5,19 m Freibord 1480 mm Sohlneigung 1 : 15 Durchmesser Mittelbauwerk ca. 3 m Höhenniveau Zugang 1,48 m Die Räumerbrücke , die Schienen auf der Beckenkrone und die Rinne werden nach der Installation des Königstuhls und nach Fertigstellung des Bauwerkes, sowie nach dem Verfüllen der Baugrube installiert. Es ist eine Montagezeit von ca. 6 Wochen pro NKB geplant. Der Räumer ist als oberirdisch umlaufender Räumer mit außen angetriebenen Fahrwerk und mittiger Auflagerung konzipiert. An der Räumerbrücke angebunden ist die Schwimmschlamm- und Bodenräumung. Brückenlänge Ca. 31.000 mm Brückenbreite 1.250 mm Material: Edelstahl Der Antrieb der Räumer erfolgt über Schienen mit Zahnstangen, die an der Beckenkrone verdübelt werden. Die Klarwasserrinne wird an der Beckenwand befestigt und mit einer aufklappbaren Abdeckung ausgerüstet. Breite 1000 mm Höhe ca.500 mm Die Klarwasserrinne wird umlaufend um das gesamte NKB, Wehr zur Beckenmitte, Außenwand anliegend an die Beckenwand mit umlaufenden Zackenwehr Wehrform B ausgeführt.
    
    
     Interne Kennung: OVB 703/25-90
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Bauleistung
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 45252130 Ausrüstung für Kläranlage
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 20/04/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 14/05/2029
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
      
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
      
      
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen: > Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen > Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden > Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen > Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht > Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: > Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. > Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist > Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. > Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. > Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. > Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen > Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen) umfassen die folgenden Angaben: > drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme, Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung > Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal > Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) > Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist > Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt > Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz > Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Beschreibung: Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind mit dem Angebot vom Bieter bzw. den eingesetzten anderen Unternehmen einzureichen: > Material 1.4571, Nachweis der Fachkunde für das Schweißen von Edelstahl
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 100% Preis
     
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 02/12/2025 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 105 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
    
    
     Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
    
    
     Postanschrift: Fischmarkt 1
    
    
     Stadt: Erfurt
    
    
     Postleitzahl: 99084
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0361 655-1286
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
    
    
     Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
    
    
     Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
    
    
     Stadt: Weimar
    
    
     Postleitzahl: 99423
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 93d47198-c4d6-46c6-b156-14162605bf12  -  02
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2025 14:05:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 707217-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 27/10/2025