1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"
Beschreibung: Gesundheitstage/Screenings
Kennung des Verfahrens: a2b56065-5520-47f9-81bb-bbc60f43c485
Interne Kennung: 202/2025-OH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Freistaaten Sachsen oder Thüringen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY52P5# Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung von spezifischen Screenings im Rahmen von Gesundheitstagen bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert werden. Mithilfe spezifischer Analysen/Screenings soll die Belegschaft eines Unternehmens für die verschiedenen Gesundheitsthemen sensibilisiert und informiert werden. Im Rahmen eines Gesundheitstages in Unternehmen sollen diese spezifischen Analysen/Screenings einfach, niederschwellig und bedarfsorientiert angeboten und darüber hinaus der Stellenwert der Beschäftigtengesundheit in den Fokus gebracht werden. Der Kooperationspartner setzt die Analysen/Screenings bedarfsorientiert um und berät zur gesundheitsförderlichen Lebensweise nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Auf einen Kooperationspartner entfallen im Schnitt ca. 10 Aufträge pro Jahr. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.11.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 17.11.2025 am 01.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 17.11.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
Interne Kennung: 202/2025-OH
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Freistaaten Sachsen oder Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: I. Im Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Trainings- und Bewegungswissenschaften (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 120 h oder 4 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten); (d) nur bei Bewegungsangeboten zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken (z. B. Muskel-Skelett-System, metabolischer Bereich, psychischer Bereich) zusätzlich: - Pathologie, Pathophysiologie (Umfang: 120 h oder 4 ECTSPunkte) II. Im Präventionsprinzip "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Diätassistent:in - Ökotroholog:in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung) - Ernährungswissenschaftler:in - Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik) - Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung) - Arzt:Ärztin mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- und Studienabschlüsse mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Ernährung (Umfang: 360 h oder 12 ECTS-Punkte) - Medizin, Ernährungsmedizin (Umfang: 360 h oder 12 ECTSPunkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 450 h oder 15 ECTSPunkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (Umfang: 450 h oder 15 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten) III. Im Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie - Pädagogik - Sozialpädagogik/Sozialarbeit - Sozialwissenschaften - Gesundheitswissenschaften - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Psychologische Grundlagen (Umfang: 180 h oder 6 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Theorien zu Stress und Stressbewältigung (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Stressbewältigungs- und Ressourcenförderungsprogramm (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 60 h oder 2 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten) IV. Im Präventionsprinzip "Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psycholog:in - Pädagog:in - Sozialpädagog:in/Sozialarbeiter:in - Sozialwissenschaftler:in - Gesundheitswissenschaftler:in - Arzt:Ärtzin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Pädagogik, Soziale Arbeit (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) Psychologische Grundlagen (Umfang: 90 h oder 3 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtprävention (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Nichtraucherprogramm/Programm zur Reduktion des Alkoholkonsumes (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten) Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Teilnahmeanträge sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Auftragsbekanntmachung ist insoweit allein technischen Gründen geschuldet. Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit zu mehreren Zeitpunkten erfolgen kann, können Teilnahmeunterlagen nicht über das Bietertool eingereicht werden, da diese aus technischen Gründen erst nach Vertragsende (=Ende der Angebotsfrist) von der AOK PLUS geöffnet werden können. Etwaige Hinweise im Vergabeportal, wonach auf Grund der rechtlichen Anforderungen auf die Einreichung über das Bietertool verwiesen wird, haben für das vorliegende Open-House-Verfahren keine Bedeutung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/12/2029 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 999 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 80010590-80071
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 54515e8f-230e-4f25-b756-85e0689ff731 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2025 18:09:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 684121-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2025