1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Beschreibung: Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Kennung des Verfahrens: f4f6181b-3196-4cb1-a711-85979d6231e1
Interne Kennung: 75258/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden. 1. Eignungsnachweis Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis c) zur Verfügung, unter denen er frei wählen kann. Ebenso ist es dem Bieter möglich, die Varianten zu kombinieren. Zwingend ist durch den Bieter jedoch das geforderte Maß an Eignung nachzuweisen. Sieht sich der Bieter nicht im Stande, diese durch nur eine der Varianten ausreichend zu belegen, so muss er die fehlenden Eignungskriterien durch eine oder mehrere zusätzliche Varianten beibringen. Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Bieters zum teilweisen oder vollständigen Nachweis seiner Eignung auf Unterlagen hinzuweisen, die er bei vorangegangenen Vergabeverfahren der hiesigen Vergabestelle bereits eingereicht hat. Er hat das entsprechende Aktenzeichen des vorangegangenen Vergabeverfahrens sowie die Bestandteile der Eignung, die er hierdurch nachzuweisen gedenkt, mitzuteilen. Unklarheiten oder Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Eignung tritt nur ein, wenn die erbrachten Nachweise inhaltlich mindestens den vorgenannten geforderten Eigenerklärungen entsprechen. a) Eigenerklärung (EE) Das Unternehmen kann gem. § 48 II VgV den Nachweis durch Eigenerklärung erbringen. Die Eigenerklärung ist von der / den für dieses Unternehmen und / oder der Bietergemeinschaft vertretungsberechtigten Person(en) mit einer mindestens einfachen elektronischen Signatur zu versehen. b) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Als vorläufiger Nachweis für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. § 122 I GWB, §§ 48 III, 50 VgV kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ genutzt werden. Diese kann über den Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE auf der Seite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) hochgeladen und ausgefüllt werden. Danach ist die EEE von der / den für dieses Unternehmen vertretungsberechtigten Person(en) mit mindestens einer einfach elektronischen Signatur zu versehen, den Angebotsunterlagen beizufügen und gemeinsam dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vor der Zuschlagserteilung wird das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, über die Internetplattform https://www.evergabe-online.de aufgefordert, binnen einer Frist von 10 Kalendertagen alle Nachweise der EEE der Vergabestelle bereitzustellen. Liegen die Nachweise gem. § 50 III Alt. 2 VgV bereits als Daten in einem amtlichen Verzeichnis vor oder ist die Vergabestelle bereits im Besitz der Unterlagen, kann in der vorgenannten Frist, hierauf hingewiesen werden. c) Amtliche Verzeichnisse, Zertifizierungen und Präqualifizierung Das Unternehmen kann, insofern es in einem amtlichen Verzeichnis – bspw. über ein Präqualifizierungssystem wie die „PQ-VOL“ oder das „amtliche Verzeichnis des DIHK“ – eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, gem. § 48 VIII VgV auf die vorhandenen Nachweise verweisen. Zusätzliche Nachweise sind dann nicht beizubringen, wenn die Unterlagen vollständig über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union erhalten werden können. Es obliegt dem Bieter sicherzustellen, dass • die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise vollständig vorhanden sind. Sofern im Präqualifizierungssystem nicht alle geforderten Nachweise hinterlegt sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Fehlende Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen; • die von der Vergabestelle geforderten Kriterien vollständig durch die entsprechenden, im Präqualifizierungssystem hinterlegten, Nachweise abgebildet werden. Sofern ein Nachweis ein Kriterium nur zum Teil belegt, obliegt es dem Bieter das Informationsdelta auszugleichen. Unvollständig belegte Kriterien gehen zu Lasten des Bieters; • alle im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung noch Gültigkeit innehaben. Gegebenenfalls stellt die Vergabestelle zusätzliche Anforderungen an die Gültigkeit der Nachweise; sie wird auf diesen Umstand in den Vergabeunterlagen gesondert hinweisen. Abgelaufene Nachweise ─ bspw. solche, die unterjährig ihre Gültigkeit verloren haben ─ werden von der Vergabestelle nicht anerkannt. Dies geschieht unabhängig eines eventuellen Hinweises der zuständigen Präqualifizierungsstelle über den Ablauf der Gültigkeit der Nachweise an den Bieter. Unklarheiten bezüglich der zeitlichen Geltungsdauer der Nachweise gehen zu Lasten des Bieters. Solche abgelaufenen Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen; • die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise in deutscher Sprache verfasst sind. Anderssprachige Nachweise werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. Solche Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen. 2. Leistungsnachweis Es ist erforderlich, dass alle Leistungspositionen vollständig und eindeutig sind. Die angebotenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise anzugeben. Erforderlich sind Preisangaben für die angebotenen Einzel- sowie für die Gesamtleistungen. Für jede persönliche Referenz sind anzugeben: • Arbeitstitel des Projekts, • Kurzbeschreibung des Projekts inkl. inhaltlicher Schwerpunkte, • Rolle im Projekt, • Durchführungszeitraum, • Umfang der Projekttage, • Ansprechperson mit Kontaktdaten. Alle Referenzen werden vom Auftraggeber einzeln geprüft. Dazu nimmt der Auftraggeber mit den angegebenen Ansprechpersonen Kontakt auf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Eignungsnachweiserbringung. Die Angebotsabgabe beim AG ist nur elektronisch möglich. Eine Registrierung auf der E-Vergabeplattform ist daher Voraussetzung. Die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG (Datei "Eigenerklärung ThürVgG") ist verpflichtend mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird diese Erklärung nicht unterschrieben wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S.3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Beschreibung: Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Interne Kennung: 75258/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis und Qualität 100
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei fließt die Bewertung des Preises (Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) mit 40%, die der Leistung mit 60% in die Gesamtbewertung ein. Die Bewertung des Preiskriteriums (P) erfolgt durch lineare Interpolation. Leistungskriterien (L) weisen A- und B-Kriterien auf. A-Kriterien unterliegen keiner Gewichtung; sofern nicht alle A-Kriterien erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerb. Bezüglich der B-Kriterien erfolgt eine Bewertung gem. beigefügter Bewertungsmatrix. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen (L1 und L2) und der gewichteten Preispunktzahl (P) ergibt, erreicht hat und somit das wirtschaftlichste Angebot darstellt: L1 + L2 + Gewichtung x P = Gesamtpunktzahl --- Preiskriterium: Die Angebotspreise werden in Preispunkte (P) umgerechnet. Der niedrigste Preis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für das Zweifache des niedrigsten Preises werden 0 Punkte vergeben. In dieser Punktespanne erfolgt die Bewertung der Angebotspreise durch lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gerundet wird kaufmännisch. Das Preiskriterium wird mit 40 % gewertet. Auftragsgegenstand: Höchstabnahmemenge Personenarbeitstage 2025: 270 Personenarbeitstage 2026: 370 Personenarbeitstage 2027: 325 Personenarbeitstage 2028: 150 Personenarbeitstage 2029: 80 Option: Erstellung von Leistungsbeschreibungen 5 Gesamtsumme: 1.200 Summe in € (Tagessatz x Höchstabnahmemenge) ---- Leistungskriterien Bei den Leistungskriterien handelt es sich vorliegend um A/B-Kriterien. Die sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix ergebenden B-Kriterien werden mit je bis zu 15 Punkten im Leistungskriterium 1 sowie Leistungskriterium 2 mit je bis zu 45 Punkten gewertet. Es fließen mithin bis zu 60 Punkte aus den Leistungskriterien in die Gewichtung ein. Zusätzlich ergeben sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix Mindestanforderungen (A-Kriterium). Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. • Umsetzungskonzept als Leistungskriterium 1 (L1) Dem Angebot ist ein Konzept (L 1) beizulegen, mit welchen Prämissen der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen umsetzen würde. Dabei muss die Struktur der Leistungsbeschreibung aufgegriffen werden. Es sind jeweils fachliche Prämissen, Vorgehensweisen und gegebenenfalls notwendige Rahmenbedingungen aufzuzeigen. • persönliche Referenzen je Personalprofil als Leistungskriterium 2 (L2) Dem Angebot sind die Nachweise der persönlichen Referenzen (L 2) für jeden der drei mit der Auftragsdurchführung betrauten Personalprofile. Der Nachweis umfasst Referenzen über vergleichbare Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus den vergangenen fünf Jahren – jeweils für jede/n Berater/in: (1) zwei Referenzen zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Bauaufsichtsbehörde (Im Ergebnis des Transformations-projekts müssen alle Leistungen der Bauaufsichtsbehörde Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (2) eine Referenz zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Organisationseinheit (Im Ergebnis des Transformationsprojekts müssen alle Leistungen der Organisationseinheit Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (3) eine Referenz zur Konzeption und Entwicklung von Online-Formularen im Baurecht und Baunebenrecht; (4) eine Referenz zum Implementieren der EfA-Lösung „Digitale Baugenehmigung“ in einer Kommunalverwaltung; (5) eine Referenz zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung des XÖV-Standards XBau; (6) eine Referenz zur Prozessoptimierung in öffentlichen Verwaltungen; (7) eine Referenz zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie einer öffentlichen Verwaltung; (8) eine Referenz zur Konzeption und Koordination überregionaler Programme der Verwaltungsentwicklung; (9) eine Referenz zu konzeptionellen, entwicklungsbegleitenden und qualitätssichernden Arbeiten an Fachsoftwarelösungen und Dokumentenmanagementsystemen, die für baurechtliche Verwaltungsverfahren verwendet werden. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die in der Bewertungsmatrix definierten Leistungskriterien (L1 und L2) bepunktet. Ergibt die Gesamtzahl der gewichteten Punkte (erreichte Punktzahl x Gewichtung) im Leistungskriterium 1 weniger als 9 Punkten, sind die Mindestanforderungen (A-Kriterium) nicht erfüllt. Ergibt die Gesamtzahl der gewichteten Punkte (erreichte Punktzahl x Gewichtung) im Leistungskriterium 2 a) je Unterkriterium weniger als 9 Punkte sowie b) gesamt weniger als 33 Punkte, sind die Mindestanforderungen (A-Kriterium) nicht erfüllt. Dies führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. --- Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Ist das Zuschlagsergebnis auch dann nicht eindeutig, entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem TMDI gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das TMDI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 200 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 200 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ModusCo eG
Angebot:
Kennung des Angebots: Bieter 1 - ModusCo eG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 200 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: ModusCo eG
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1 200 000,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1 200 000,00 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Registrierungsnummer: 16901001-0001-62
Abteilung: Referat 51 | Baurecht, Liegenschaften und Vergabe
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 361 57-4111436
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 57332 1254
Fax: +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ModusCo eG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE356991663
Postanschrift: Kurfürstendamm 11
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0151-61576823
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: ModusCo eG
Postanschrift: Kurfüstendamm 11
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Telefon: 0151-61576823
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f5d05fc7-d617-498a-9611-da4957dc644b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2025 14:19:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 676363-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 198/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2025