1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Laborausstattung
    
    
     Beschreibung: Laborausstattung
    
    
     Kennung des Verfahrens: d5a9f747-7e64-48ab-bf04-743c53e3e76f
    
    
     Interne Kennung: ZB-2025-0048
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33191110 Autoklaven
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 39180000 Labormöbel, 33152000 Inkubatoren, 39711120 Tiefkühlgeräte, 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), 42942200 Vakuumöfen, 42122450 Vakuumpumpen, 42931100 Laborzentrifugen und Zubehör, 33191100 Sterilisationsapparate, 51430000 Installation von labortechnischen Anlagen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Postfach 15 11 50  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66041
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 12
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
     
     
      Korruption: 
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
     
     
      Betrug: 
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: 
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: 
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: 
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Autoklaven
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Installation von Autoklaven entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0001
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33191110 Autoklaven
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Tische
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Labortischen entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0002
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 39181000 Labortische
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Laborstühle
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Laborstühlen entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0003
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 39180000 Labormöbel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0004
    
    
     Titel: CO2-Inkubatoren
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Installation von Inkubatoren entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0004
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33152000 Inkubatoren
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0005
    
    
     Titel: Kühl- und Gefrierschränke
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Kühl- und Gefrierschränken entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0005
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 39711120 Tiefkühlgeräte
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0006
    
    
     Titel: Mikrobio. Sicherheitswerkbänke
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Installation von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0006
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0007
    
    
     Titel: Öfen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Istallation von Öfen entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0007
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 42942200 Vakuumöfen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0008
    
    
     Titel: Reinstwasseranlagen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Istallation von Reinstwasseranlagen entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0008
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0009
    
    
     Titel: Vakuumpumpen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Vakuumpumpen entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0009
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 42122450 Vakuumpumpen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saabrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0010
    
    
     Titel: Zentrifugen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Zentrifugen entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0010
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 42931000 Zentrifugen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0011
    
    
     Titel: Laminar Flow Digestorien
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Istallation von Laminar Flow Digestorien entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0011
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0012
    
    
     Titel: Plasmareiniger
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung und Istallation von Plasmareiniger entschprechend des Leistungsverzeichnisses.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0012
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33191100 Sterilisationsapparate
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Campus Saarbrücken  
     
     
      Stadt: Saarbrücken
     
     
      Postleitzahl: 66123
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 42 Tage
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
    
    
     Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-IdNr.: DE138117521
    
    
     Postanschrift: Postfach 15 11 50
    
    
     Stadt: Saarbrücken
    
    
     Postleitzahl: 66041
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
    
    
    
     Telefon: +49 68130270908
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
    
    
     Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
    
    
     Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
    
    
     Stadt: Saarbrücken
    
    
     Postleitzahl: 66119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6815014994
    
    
     Fax: +49 6815013506
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
    
    
     Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001- 47
    
    
     Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
    
    
     Stadt: Saarbrücken
    
    
     Postleitzahl: 66119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6815014994
    
    
     Fax: +49 6815013506
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7006
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    10. Änderung
   
   
    Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d2eae5d9-a580-454b-93f6-ed3035a35d32-01
   
   
    Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
   
   
    Beschreibung: Die Vergabeunterlagen wurden im Zuge der Beantwortung der bisherigen Bieterfragen aktualisiert (Version 4) sowie die Frist verlängert (Submission 07.10.2025 um 12:00h)
   
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0001
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0002
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0003
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0004
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0005
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0006
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0007
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0008
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0009
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0010
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0011
    
    
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0012
    
    
   
    Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b372173-9e10-4e5d-a30a-c0c16348b253  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2025 14:06:38 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 627769-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 25/09/2025