1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenversicherung
    
    
     Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Organhöherdeckung (Los 1) sowie die Vertrauensschadenversicherung (Los 2).
    
    
     Kennung des Verfahrens: 242cf6d9-a7a2-4a14-ab37-97120fb6a2a5
    
    
     Interne Kennung: 173/2025
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen, 66516000 Haftpflichtversicherungen, 66515200 Vermögensversicherungen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Dresden
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY580E# 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Als mitversicherte Unternehmen sollen die AOK PLUS service GmbH sowie die Laurat Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH in die Versicherungsverträge eingeschlossen werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2025.
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inkl. Eigenschadenversicherung (Körperschaftsdeckung) und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung)
    
    
     Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Organhöherdeckung (Los 1) sowie die Vertrauensschadenversicherung (Los 2).
    
    
     Interne Kennung: 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515200 Vermögensversicherungen, 66516000 Haftpflichtversicherungen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Dresden
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 2
     
     
      Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 31.12.2030, 24:00 Uhr. Diese Option muss jeweils spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
      
       Beschreibung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zum Risikomanagement (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Finanzkennzahlen
      
       Beschreibung: Erklärung zu Ratings (Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
      
       Beschreibung: Darstellung von potentiellen Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe: - des Kunden; - der Art der Leistung und - des Leistungszeitraumes. Die Auftraggeberin betrachtet für den Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens fünf Referenzprojekte von vergleichbarer Art und Größe nachweisen können. Die Auftraggeberin betrachtet für den Bereich der Vertrauensschadenversicherung lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Institutionen, insbesondere einer aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, nachweisen können.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Prämienhöhe
      
      
       Beschreibung: Prämienhöhe
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualität des Versicherungsschutzes
      
      
       Beschreibung: Qualität des Versicherungsschutzes
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 17/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
       Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Vertrauensschadenversicherung
    
    
     Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Organhöherdeckung (Los 1) sowie die Vertrauensschadenversicherung (Los 2).
    
    
     Interne Kennung: 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Dresden
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 2
     
     
      Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 31.12.2030, 24:00 Uhr. Diese Option muss jeweils spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
      
       Beschreibung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zum Risikomanagement (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Finanzkennzahlen
      
       Beschreibung: Erklärung zu Ratings (Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen)
      
      
     
      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
      
       Beschreibung: Darstellung von potentiellen Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe: - des Kunden; - der Art der Leistung und - des Leistungszeitraumes. Die Auftraggeberin betrachtet für den Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens fünf Referenzprojekte von vergleichbarer Art und Größe nachweisen können. Die Auftraggeberin betrachtet für den Bereich der Vertrauensschadenversicherung lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Institutionen, insbesondere einer aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, nachweisen können.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Prämienhöhe
      
      
       Beschreibung: Prämienhöhe
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualität des Versicherungsschutzes
      
      
       Beschreibung: Qualität des Versicherungsschutzes
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 17/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
       Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    
    
     Registrierungsnummer: DE256878834
    
    
     Postanschrift: Augustinerstraße 38
    
    
     Stadt: Erfurt
    
    
     Postleitzahl: 99084
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle, Herr Torsten Schröer
    
    
    
     Telefon: +49 80010590-80070
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
    
    
     Registrierungsnummer: t:022894990
    
    
     Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53113
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 228-9499-0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 670bcebc-2806-4dd3-90cd-2943ca590134  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2025 16:29:10 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 609916-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 179/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 18/09/2025