5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung, 79342000 Marketing, 79341100 Werbeberatung, 79341400 Werbekampagnen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Agenturrahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschale (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Summe „Pauschale“
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Provisionen (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Summe "Provision"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stunden (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Summe "Stunden"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mediaanalyse und Mediaforschung (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Konzept / Projektbeschreibung Mediaanalyse und Mediaforschung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Konzept / Projektbeschreibung Mediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Social-Media und Suchmaschinenmarketing (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Konzept / Projektbeschreibung Social-Media und Suchmaschinenmarketing
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Personalkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
Beschreibung: Konzept / Projektbeschreibung Mediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, EMail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs.1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Thüringer Staatslotterie AöR (TSL)