5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39100000 Möbel, 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Beschaffung der Bürodrehstühle ist eine Bemusterung in der 26. oder 27. Kalenderwoche vorgesehen. Dazu wird der Bieter nach Angebotsabgabe vom Auftraggeber kontaktiert.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landratsamt Gotha - Schöne Aussicht 5 Haus E
Stadt: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 07/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es handelt sich um eine freiwillige Angabe gemäß § 39 VgV. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Werte besteht nicht.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: "entsprechend der Regelungen in §160 GWB" Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat