1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 — Cluster Notebooks
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)“ (Los 1) und „Notebooks 2-in-1“ (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Kennung des Verfahrens: 5dbfaa65-d9cb-4aaf-bbf2-fa1631e06078
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 — Cluster Notebooks
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)“ (Los 1) und „Notebooks 2-in-1“ (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Interne Kennung: Los 1 und Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: THINK ABOUT IT GMBH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 und Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: ABl./S S6 11/01/2021 9293-2021-DE
Datum des Vertragsabschlusses: 04/01/2021
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH Weimar
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: Dell GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 9293-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Es sind nachträglich unvorhersehbare Umstände eingetreten, die eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen bedürfen. 1. Aktuelle Konzipierung des nachfolgenden Vergabeverfahrens. 2. Personelle Engpässe. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber sich in der Vorbereitung des neuen Vergabeverfahren befindet. Die Laufzeitverlängerung der Rahmenvereinbarung erfolgt insbesondere auch, um den Zeitraum bis dahin zu überbrücken. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird um sechs Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet sodann nicht mehr am 30.06.2025, sondern mit Wirksamkeit der o.g. nachfolgenden Vergabeverfahrens, spätestens am 31.12.2025. Durch die Laufzeitverlängerung werden für einen längeren Zeitraum als nach der ursprünglichen Rahmenvereinbarung Einzelabrufe möglich sein. Die Laufzeit der Einzelverträge wird hierdurch nicht verändert. Auch im Übrigen wird der Auftrag nicht geändert. Insbesondere erfolgt auch keine Preiserhöhung oder eine sonstige Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten der Auftragnehmer. Die Auftragswerte sind noch nicht erschöpft und bleiben daher unberührt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Durch die Laufzeitverlängerung werden für einen längeren Zeitraum als nach der ursprünglichen Rahmenvereinbarung Einzelabrufe möglich sein. Die Laufzeit der Einzelverträge wird hierdurch nicht verändert. Auch im Übrigen wird der Auftrag nicht geändert. Insbesondere erfolgt auch keine Preiserhöhung oder eine sonstige Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten des Auftragnehmers.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Registrierungsnummer: DE 156892634
Stadt: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
Telefon: 0362145080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: DE 156892634
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: THINK ABOUT IT GMBH
Registrierungsnummer: DE814837991
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH Weimar
Registrierungsnummer: DE143849458
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99428
Land, Gliederung (NUTS): Weimarer Land (DEG0G)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Dell GmbH
Registrierungsnummer: DE 113 541 138
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eea04409-919f-4fd1-885b-0672c3e3f8a5 - 02
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2025 12:09:50 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 396743-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/06/2025