Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planung Zentralklinikum 1.BA

381311-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planung Zentralklinikum 1.BA
OJ S 112/2025 13/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planung Zentralklinikum 1.BA
Beschreibung: Das UKS beabsichtigt durch die Schaffung eines Zentralklinikums seine baulichen Strukturen und die betriebliche Organisation wirtschaftlich und zukunftsfähig auszugestalten. Damit steht es vor einer weitreichenden Neuordnung seiner betrieblichen Strukturen, sowohl innerhalb der im ersten BA eines Zentralklinikums integrierten Fachbereiche als auch im Hinblick auf den Gesamtcampus. Leitmotiv der baulichen, wie organisatorischen Neuausrichtung ist eine konsequente Ressourcen- und Flächenbewirtschaftung, die zukunftsorientiert nach funktionellen sowie prozessoptimierten und nicht nach rein aufbauorganisatorischen Grundsätzen ausgerichtet wird.
Kennung des Verfahrens: 1c055dd4-c989-45a2-a5b6-b9b2bf69bc05
Interne Kennung: III.A.2-186 Stufe 1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung. Für den Zugang ist eine kostenlose Registrierung erforderlich, die Sie unter folgendem Link vornehmen können: https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum des Saarlandes
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5JRH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planung Zentralklinikum 1.BA
Beschreibung: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen folgende Arbeitspakete bearbeitet werden: Arbeitspaket (1) Entwicklung einer Gesamtkonzeption für die Baumasterplanung am UKS. Grundlage der Gesamtkonzeption und der Kapazitätenplanung ist die Medizinstrategie des UKS (wird erst nach Auftragserteilung umfassend zur Verfügung gestellt). Das Zielbild ist eine Zusammenführung (nahezu) aller Kliniken und Versorgungsbereiche des UKS in einem Zentralklinikum in voraussichtlich insgesamt 3 Bauabschnitten. Die Gesamtkonzeption soll die Verortung der einzelnen Kliniken über die Zeit darstellen und dabei auch Nachnutzungen von Gebäuden (z.B. Freizug der IMED; Nachnutzung als Mutter-Kind-Zentrum, etc.) berücksichtigen. Arbeitspaket (2) Auf Basis von Arbeitspaket (1) wurde festgelegt, welche Kliniken und Versorgungsbereiche im ersten Bauabschnitt in das zukünftige Zentralklinikum verlagert werden sollen. Arbeitspaket 2 umfasst ein detailliertes Betriebs- und Organisationskonzept für den ersten Bauabschnitt und ein darauf abgestimmtes zukunftweisendes Logistikkonzept für den Gesamtcampus. Arbeitspaket (3) Betrifft ebenso den in AB (1) definierten 1. BA des zukünftigen Zentralklinikums: Hier soll der Flächenbedarf detailliert und ein Nutzerbedarfsprogramm erstellt werden. Enthalten sind hierbei Aufstellungen standardisierter Raumstrukturen und Zuordnung der Funktionalitäten als Grundlage des Raum- und Funktionsprogrammes.
Interne Kennung: III.A.2-186 Stufe 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum des Saarlandes
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022), sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gesamtkonzeption eines Betriebsorganisations- und Logistikkon-zeptes für den Neubau eines Zentralklinikums) ist anzugeben. Es ist ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 1,0 Mio. EUR/ per anno in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erforderlich. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben. Unser Unternehmen hat in den vergangenen drei Geschäftsjahren folgende Umsätze (in EUR, net-to, Angabe zwingend) erwirtschaftet:

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderung Um einen ausreichenden Wettbewerb gewährleisten zu können, können Erfahrungen über einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren nachgewiesen werden. Anzugeben sind vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten zehn Jahren (2015-bis Teilnahmefrist). Es sind mindestens zwei (2) erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte mit vergleichbaren Inhalten nachzuweisen, die seit dem 01.01.2015 realisiert wurden und jeweils eine Kapazität von mindestens 500 Betten umfassen. Dies bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet oder der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fällt. In jedem Fall muss der erfolgreiche Auftragsabschluss nach dem 1.1.2015 erfolgt sein. Mindestanforderungen an die zu benennenden Referenzen - Bereich Betriebsorganisations- und Logistikkonzept - Mindestgröße der betrachteten Nutzungsfläche (NUF): 50.000 m² - Vergleichbare Projektart im Gesundheitswesen mit ähnlicher Komplexität und Größe (z. B. Universitätsklinikum oder Maximalversorger) - Mindestkapazität: 500 Betten - Vergleichbares funktionales Spektrum, einschließlich: o Zentrale Notaufnahme o Verschiedene klinische Ambulanzen o OP-Abteilung o Intensivmedizin und Intermediate Care o Allgemeinpflegestationen Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern sowie mit Fördermittelgebern ist von Vorteil. Zu jeder benannten Referenz sind Bezeichnung des Referenzprojekts, kurze Projektbeschreibung, Betrachtungsfläche (in m² NUF), Anzahl der Betten, Leistungszeitraum (Beginn und Ende), Art der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Nachunternehmer: Bei Nachunternehmerschaft: Beschreibung des Eigenleistungsanteils), Nennung des Auftraggebers mit Namen und Anschrift, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben wurden in den unten stehenden Tabellen anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenz-projekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaften zugerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu prüfen. Es wird empfohlen, maximal drei besonders geeignete Referenzen einzureichen. Werden die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden je Schadensereignis, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr verfügt werden oder das Unternehmen erklärt, dass es derzeit noch nicht über die oben beschriebene Haftpflichtversicherung verfügt, diese aber im Auftragsfall abschließen wird. Nach Zuschlagserteilung legt es diese dem Auftraggeber unaufgefordert vor. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren ab 1 Mio. - 1.499.999 EUR: 1 Punkt ab 1,5 Mio. - 1.999.999 EUR: 2 Punkte ab 2 Mio. - 2.499.999 EUR: 3 Punkte ab 2,5 Mio. - 2.999.999 EUR: 4 Punkte ab 3 Mio. - 3.499.999 und mehr EUR: 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Es werden ausschließlich die zwei besten Referenzen bewertet. 4.2.1. Art der Leistung Kriterium: Vergleichbare Komplexität und Größe bzw. Bettenanzahl, Maximalversorgung (Universitätsklinikum) (Max. insgesamt 10 Punkte; max. 5 Punkte je Referenz ) -Vergleichbar: 5 Punkte -Annähernd: 3 Punkte -Gering: 1 Punkt -Keine: 0 Punkte 4.2.2. Vergleichbarkeit der Aufgabe Kriterium: Umfasst die Bereiche: Zentrale Notaufnahme, Allgemeine diagnostische Bereiche, OP-Abteilung, ITS, IMC, Allgemeinpflege, Forschung und Lehre (Max. insgesamt 10 Punkte; max. 5 Punkte je Referenz ) -Alle Funktionsbereiche abgedeckt: 5 Punkte -Stimmt nicht in allen Punkten überein: 3 Punkte -Stimmt nur in wenigen Punkten überein: 1 Punkt -Keine Übereinstimmung: 0 Punkte Kriterium: öffentlicher Auftraggeber / Erfahrung mit Fördermittelgebern (Max. insgesamt 10 Punkte; max. 5 Punkte je Referenz ) -Vergleichbar: 5 Punkte -Annähernd: 3 Punkte -Gering: 1 Punkt -Keine: 0 Punkte 4.2.3 Aspekte der Planungsaufgabe für den Neubau Kriterium: Neubau bei laufendem Betrieb mehrere Bauabschnitte, Denkmalschutz (Max. insgesamt 10 Punkte; max. 5 Punkte je Referenz ) Kompletter Neubau: 5 Punkte Teilneubau mit mindestens 50% Neubauanteil: 3 Punkte Sonstiges (Teilneubau mit weniger als 50% Neubauanteil): 1 Punkt Keine Maßnahmen bei laufendem Betrieb: 0 Punkte Bei Punktegleichstand entscheidet zwischen den Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Los. Liegt die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Der Bewerber muss zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Führungskräfte und Mitarbeiter in VZÄ) der letzten drei Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022) angeben.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das Personalkonzept muss folgende Angaben enthalten: - Darstellung des Projektteams, Größe, Zusammensetzung, Organisation (Personalorganisation) - Qualifikation und Erfahrung des angegebenen Projektleiters: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen (max. 3) für vergleichbare Projekte - Qualifikation und Erfahrung des übrigen Projektteams: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen (max. 3 pro Person) für vergleichbare Projekte Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er aktuell über ein Team von mindestens 10 Beratern verfügt, die zusammen eine durchschnittliche einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im Krankenhausumfeld aufweisen und die geeignet sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen. Die einschlägige Berufserfahrung muss Tätigkeiten in den Bereichen Medizin/OP, Pflege und Logistik umfassen. Alle drei Bereiche müssen durch das Beraterteam abgedeckt werden. Das Personalkonzept ist auf maximal 15 Seiten DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 15 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der fünfzehnten (15.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 15 Seiten zugrunde gelegt. Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projekt- und Teilprojektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte (Gewichtung Unterkriterium: 50 %) des eingesetzten Personals (Projektteam + Projekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Der Projektleiter muss in seinem aktuellen Unternehmen, in dem er derzeit beschäftigt ist, mindestens ein Referenzprojekt entweder als Projektleiter oder als Teilprojektleiter betreut haben, das als Unternehmensreferenz eingereicht wurde. Die Teilprojektleiter müssen Projekte begleitet haben, die logistische, pflegerische und medizinische bzw. OP-Tätigkeiten umfassen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass jeder Teilprojektleiter in allen drei Bereichen Erfahrung hat. Für die Qualifikation des Personals (Gewichtung Unterkriterium: 30 %) werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Bei der Personalorganisation (Gewichtung Unterkriterium: 20 %) wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, sowie die Größe des Projektteams. Es sind mindestens drei Teilprojektleiter zu nennen. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben zu machen. Maximal kann ein Bieter je Kriterium 10 Punkte erreichen. Zunächst werden die Gesamtpunkte für das Personalkonzept errechnet, indem die Punkte je Unterkriterium gewichtet, addiert und sodann auf die Skala 1-10 Punkte normiert werden. Für die Berechnung der Wertungspunkte wird die insgesamt erreichte Punktzahl des Personalkonzepts mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Der Bieter kann für das Personalkonzept insgesamt maximal 150 Wertungspunkte (= Punkte Personalkonzept) erreichen. Die Bewertungsmatrix befindet sich in der Anlage "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Ausgangspunkt für die Wertung des Konzepts ist das schriftliche Konzept des Bieters, welches mit 45 % gewichtet wird. Als Konzept zur Wertung ist ein (1) Dokument als pdf-Dokument zum Ausdruck auf maximal zehn (10) DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 einzureichen. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 10 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der zehnten (10.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 10 Seiten zugrunde gelegt. Angaben außerhalb des Konzept-Dokuments bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Für den Inhalt des Konzepts und die Bewertung der Vollständigkeit des Konzepts erwartet der Auftraggeber insbesondere eine Auseinandersetzung mit den folgenden Aspekten bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand und die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Ziele und Charakteristika der hier zu erbringenden Leistung. Die konzeptionellen Inhalte der folgenden Punkte sind detailliert zu beschreiben: - Ansatz und -Methode - Darlegung der konkreten Herangehensweise - Projektphasen - Projektorganisation - Meeting- und Informationsstruktur Der Auftraggeber erwartet eine konzeptionelle Ausarbeitung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seinen Ansatz und die konkrete methodische Herangehensweise eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen sicherstellt. Der Auftraggeber wird das Konzept nach diesen Gesichtspunkten auf einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewerten. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Antwort in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags mit Blick auf den Leistungsgegenstand) dem in der folgenden Wertungstabelle angegebenen Punktekorridor entspricht. Für die Berechnung der Wertungspunkte insgesamt wird die erreichte Punktzahl des Konzepts mit dem Gewichtungsfaktor 45 multipliziert. Der Bieter kann für das Konzept maximal 450 Wertungspunkte erreichen (= Punkte Konzept). Die Bewertungsmatrix befindet sich in der Anlage "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5JRH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5JRH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
Telefon: 068411622055
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b9c7a93e-e841-4b48-af1d-f832b770681e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2025 10:41:16 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 381311-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/06/2025