5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252300 Bau von Müllverbrennungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schwerborner Straße 29 b
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99087
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: SWE UmweltService GmbH Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angabe des Netto-Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 8.000.000,00 € im Durchschnitt betragen (Eigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern der engeren Wahl nachzufordern. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Umsatz aller Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft addiert (kumuliert) berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Nachweis von mindestens 1 vergleichbaren positiven Referenz als Generalunternehmen in der Verfahrenstechnik für die technische Ausrüstung einer KMV der maximal letzten 10 Jahre, wobei mit den Referenzen folgende Mindestkriterien und Leistungsumfänge (geforderte Gewerke) erfüllt werden müssen: - Annahme, Förderung und Speicherung von Klärschlämmen - Heiße Linie einer Wirbelschichtfeuerung mit Dampferzeugung, Rauchgasreinigung mit SNCR- und Ascheabscheidung - Planung und Umsetzung von elektrischen und mess- und regeltechnischen Aufgaben im industriellen Kraftwerksbau Die Referenzen müssen aus dem Raum der Europäischen Union stammen und aussagekräftig sein. Mindestangaben der Referenzen: Benennung des Projektes, Ansprechpartner des Auftraggebers (Betreiber der Anlage) mit Kontaktdaten (Telefon und Mail), Auftragswert, Beschreibung der ausgeführten Leistung, Angabe Leistungszeitraum, Angabe zu den einzelnen Ausführungszeiten (Engineering, Demontage, Montage, etc.), Angabe Nutzungsart. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern der engeren Wahl und Bestätigungen der Referenzgeber mittels Formblatt 444 Vergabehandbuch oder einer Erklärung, die die gleichen Angaben hat, nachzufordern. Der Bewerber hat dafür zu sorgen, dass diese Bestätigungen im Rahmen der Nachforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nachgereicht werden können. Eine Referenzbestätigung ausschließlich über ein Ingenieurbüro oder Generalunternehmer ist nicht zulässig. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Nachweis der Teilreferenzen zusammen (kumuliert) erbracht werden. Der Nachweis einzelner Teilreferenzen kann auch durch Eignungsleihe eines Nachunternehmers erbracht werden. Die Referenzen sind in den Tabellen (Formular B – Teilnahmeantrag) einzutragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Nachweis zur Eintragung im Handelsregister mittels aktuellem Auszug ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Nachweis einer aktuellen Risikobewertung der Hausbank (insbesondere zur Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit) oder Bankauskunft/Rating oder vergleichbar muss als Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden (Mussangabe).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis der Abdeckung des Haftungsrisikos durch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen aufweisen muss: o Sach- und Personenschaden: 5 Mio. Euro o Vermögensschaden: 1 Mio. Euro Eine Kopie der Police ist als Anlage zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Unternehmensbeschreibung und Angaben zur Auftragsausführung (Mussangabe) 1. Unternehmensgeschichte und aktuelle Geschäftstätigkeit 2. Beschreibung zur Ausführung des Auftrages - Eigenerklärung zu § 123 und § 124 GWB - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung Russland - Eigenerklärung Thüringer Vergabegesetz - Erklärung Mindestlohn
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Beschreibung der Leistung, die an Nachunternehmer vergeben werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm ISO 9001 oder gleichwertig - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm ISO 14001 oder Nachhaltigkeitsbericht - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Selbsterklärung über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium niedrigster Preis aus Investitions- und Wartungskosten 60%
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Technik 30% und Vertrag 10%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation des Vergabeportals kommuniziert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: SWE UmweltService GmbH