1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Weiskirchen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Beschreibung: Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrens: cb2fea0c-563e-4d18-aee7-f911184a25fb
Interne Kennung: 29181 II 25
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 2 KonzVgV). Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents heruntergeladen werden können.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Weiskirchen
Postleitzahl: 66709
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb einstufig durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents) genügen müssen. Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Angebot abzugebende Eigenerklärung verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Beschreibung: Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 29181 II 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Weiskirchen
Postleitzahl: 66709
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ============================================================= Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft: - Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars „Verpflichtungserklärung STFLG“ (Anlage 13) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate). - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars „Verpflichtungserklärung STFLG“ (Anlage 13).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2021, 2022 und 2023 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. D ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ============================================================= - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ============================================================= - Bei Eignungsleihe: • Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13, Anlage 1) des Bewerbers. • Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. – 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. und/ oder o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. • Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. • Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars „Verpflichtungserklärung STFLG“ (Anlage 13). • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. - Bei Nachunternehmern: • Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. • Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. o Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. ▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder ▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. – 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen. • Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angebo-ten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaft-lichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ darzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verblei-benden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisie-rungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen . a) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verle-gemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Ka-belpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung). - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte b) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netz-technologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Up-stream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHV55/documents.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Finanzielle Vereinbarung: Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHV55/documents.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird nicht erreicht. Zudem betrifft die vorliegende Bekanntmachung die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Es wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen. Ob sich die Vergabekammer aufgrund dieser Rahmenbedigungen für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Weiskirchen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Weiskirchen
Registrierungsnummer: t6876709519
Stadt: Weiskirchen
Postleitzahl: 66709
Land, Gliederung (NUTS): Merzig-Wadern (DEC02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6876 709519
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: t6815014994
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 501 4994
Fax: +49 681 5013506
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 19dd10b0-dcc5-484f-823a-d34059a35c68 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2025 07:23:37 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 319973-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2025