2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ilm-Kreis (DEG0F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Verfahren „Röntgenphotoelektronenspektroskopie mit XPS-Imaging, ISS, UPS und Clustersputtering“ wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dies entspricht einem mehrstufigen Verfahren, welches nach folgendem Ablauf erfolgt: 1. Stufe: Eignung Es findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Dem Bieter werden alle notwendigen Unterlagen des Verfahrens (Eignungsunterlagen, vorläufige Leistungsbeschreibung, vorläufige Bewertungsmatrix, usw.) zur Verfügung gestellt. In Stufe 1 wird ausschließlich die Eignung des Bieters geprüft, dementsprechend müssen vom Bieter nur die Eignungsunterlagen (Aufstellung siehe unten) über die eVergabe innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden. Die Eignungsunterlagen werden durch die TU Ilmenau geprüft, entsprechend der genannten Kriterien gewertet und ca. 14 Tage nach Einreichung der Unterlagen erhält der Bieter die Information, ob dieser weiter am Verfahren teilnimmt. Es dürfen ausschließlich die 5 besten Bieter am Verfahren teilnehmen. Übersicht der Eignungsunterlagen: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: o (M1) Erklärung, dass sich das Unternehmen weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, o (M2) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate), o (M3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkassen, der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften und der Haftpflichtversicherung. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bewertungskriterien o (W1) aktuelle wirtschaftliche Gesamtsituation (Jahresgesamtumsatz) des Bieters, o (W2) zum Umsatz mit Systemen zur Röntgenphotoelektronenspektroskopie (XPS) in Forschungseinrichtungen in den letzten 3 Jahren. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) o (M4) Der Bewerber muss mindestens fünf Referenzinstallation eines Systems zur Röntgenphotoelektronenspektroskopie (XPS) an einer Forschungseinrichtung vorweisen können. o (M5) Der Bewerber muss mindestens eine Referenzinstallation vorweisen können für ein System zur Röntgenphotoelektronenspektroskopie (XPS) mit XPS-Imaging, Ionenstreuspektroskopie (ISS), Ultraviolett-Photoelektronenspektroskopie (UPS) und Clustersputtering Bewertungskriterien o (T1) Komplette Referenzen von Röntgenphotoelektronenspektroskopiesystemen (XPS) in Deutschland, nicht älter als 5 Jahre o (T2) nächstgelegener Servicestandort zum Erfüllungsort Bewertung der Eignungskriterien o (W1) wirtschaftliche Gesamtsituation des Bieters - Absteigende Bewertung der fünf umsatzstärksten Bewerber (5-1 Pkt.) 20 %, o (W2) Umsatz von Systemen zur Röntgenphotoelektronenspektroskopie (XPS) in Forschungseinrichtungen in den letzten 3 Jahren - Absteigende Bewertung der fünf umsatzstärksten Bewerber (5-1 Pkt.) 40 %, o (T1) Komplette Referenzen von Röntgenphotoelektronenspektroskopiesystemen (XPS) in Deutschland, nicht älter als 5 Jahre - Absteigende Bewertung der fünf referenzstärksten Bewerber (5-1 Pkt.) 30 %, o (T2) nächstgelegener Servicestandort - Absteigende Bewertung der Entfernung zum Erfüllungsort (5-1 Pkt.) 10 %, 2. Stufe: Erstangebot Den 5 besten Bietern werden die Vergabeunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt. Daraufhin können die Bieter ein Angebot erstellen und über die eVergabe bis zum im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Termin einreichen. Das Erstangebot kann bezuschlagt werden. Verhandlungspunkte: - Preis - technisch funktionale Spezifikationen (LB Abs. 4.2.1) - Zusatzmerkmale (Abs. 4.2.2) - Kooperationsmöglichkeiten (Abs. 5.2) 3. Stufe: Verhandlungsphase Die Bieter werden etwa 1 Woche vor der Verhandlung zu einem Webmeeting eingeladen. Als zeitlicher Rahmen wird ca. eine Stunde festgelegt. Wir möchten Sie bitten uns unmittelbar nach Erhalt der Einladung mitzuteilen, wer an der Verhandlung teilnehmen wird. In diesem Termin können Fragen zum Angebot geklärt werden. Das Ergebnis der Verhandlung wird in die Vergabeunterlagen eingearbeitet und mit erneuter Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, den Bietern zur Verfügung gestellt. Weiterhin erhalten die Bieter die Information, ob: a) Die Verhandlungen abgeschlossen sind und ein endgültiges Angebot abgegeben werden muss b) Über das bevorstehende Angebot in einer weiteren Verhandlungsrunde gesprochen wird. In beiden Fällen (a oder b) muss ein vollständiges Angebot inklusive aller geforderten Unterlagen eingereicht werden. Dabei ist der Termin, welcher im Angebotssaufforderungsschreiben vorgegeben wurde bindend. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. 4. Stufe: Angebot/Final Offer Nachdem die Vergabeunterlagen erneut bereitgestellt wurden, kann der Bieter ein weiteres Angebot, möglicherweise das finale Angebot, einreichen. Hierbei ist die Terminierung in der Angebotsaufforderung zu beachten. Die bereits eingereichten Unterlagen bzw. ein Verweis auf bereits eingereichte Unterlagen aus vorherigen Angeboten sind nicht mehr gültig. Das Angebot muss vollständig eingereicht werden. Eingegangene Angebote werden erneut formal, unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen angegebenen Punkte, geprüft und fachlich bewertet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Betrugsbekämpfung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Entrichtung von Steuern: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.