1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Bimzelx mit dem Wirkstoff Bimekizumab
    
    
     Beschreibung: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Bimzelx mit dem Wirkstoff Bimekizumab
    
    
     Kennung des Verfahrens: 519d2534-fccf-4a96-9dce-6e9d166e1d84
    
    
     Interne Kennung: 89/2025
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Sternplatz 7  
     
     
      Stadt: Dresden
     
     
      Postleitzahl: 01067
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5AKP
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Bimzelx mit dem Wirkstoff Bimekizumab
    
    
     Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Bimzelx mit dem Wirkstoff Bimekizumab abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
    
    
     Interne Kennung: 89/2025
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Sternplatz 7  
     
     
      Stadt: Dresden
     
     
      Postleitzahl: 01067
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
     
     
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
    
    
     Sonstige Begründung: Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt. Der Vertragsschluss soll mit dem Patentinhaber - der UCB Pharma GmbH - erfolgen. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieses Arzneimittel und der Umstand des Patentschutzes schließen in der Gesamtbetrachtung eine Auftragsvergabe an Dritte aus. Zudem kommt als Vertragspartner von § 130c SGB V-Verträgen nur dasjenige pharmazeutische Unternehmen in Betracht, das mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag gemäß § 130b SGB V geschlossen hat. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: UCB Pharma GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: 1
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 1
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    
    
     Registrierungsnummer: DE256878834
    
    
     Postanschrift: Augustinerstraße 38
    
    
     Stadt: Erfurt
    
    
     Postleitzahl: 99084
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]71
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
    
    
     Registrierungsnummer: t:022894990
    
    
     Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53113
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: UCB Pharma GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE 121 395 506
    
    
     Stadt: Monheim am Rhein
    
    
     Postleitzahl: 40789
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 02173484848
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
      
      
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcfa0f13-ef9f-4eb6-bd8d-1b0734f94326  -  01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 25
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 12:58:15 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 249278-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 75/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 16/04/2025