2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jena
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVKYYDYT5LSVLQC Die den Vergabeunterlagen beigefügte Schiedsgerichtsvereinbarung ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen schriftlich und unterzeichnet vorzulegen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die Urkalkulation kann zur Prüfung des Angebotspreises herangezogen werden. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Urkalkulation noch vor der Zuschlagserteilung. Dem Bieter wird die Öffnung rechtzeitig mitgeteilt und eine Teilnahme daran ermöglicht. Ist die Wartung von Anlagen Bestandteil des Angebotes, ist den Vergabeunterlagen ein Muster des Wartungsvertrages beigefügt. Dieses Muster des Wartungsvertrages ist vom Bieter nicht auszufüllen und muss auch nicht dem Angebot beigelegt sein. Es dient lediglich der Information. Die VOB/B wird vereinbart. Weitere Bedingungen gemäß Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Vorschriften und Zahlungsbedingungen siehe Vertrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Korruption: Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) sowie unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Geldwäsche (§ 261 StGB)
Betrugsbekämpfung: Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB) sowie Kreditbetrug (§ 265b StGB)
Zahlungsunfähigkeit: Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder eine Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder eine Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bezogen auf das vorliegende Vergabeverfahren.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB) wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO) wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nachzuweisen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nachzuweisen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
Entrichtung von Steuern: Nachzuweisen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörden