2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seehäuser-Straße 60
Stadt: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
Postleitzahl: 06567
Land, Gliederung (NUTS): Kyffhäuserkreis (DEG0A)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 95 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit den Leistungsphasen 2 und 3 nach HOAI 2021 zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsstufen 2; 3 und 4 mit den Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 HOAI 2021 ist beabsichtigt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv - EU-RL 2009/81/EU - Anh. 1 i.V.m. GWB, § 104 Abs. 3 Nr. 1 und VSVgV, § 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Eigenerklärung
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). - Eigenerklärung
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d. F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. Auf Grund der Einhaltung des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes dürfen bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die eine Staatsangehörigkeit der Staaten besitzen, die in der Staatenliste verzeichnet sind. - Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung