1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Saarbrücken
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Saarpfalz-Kreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel C (Linien 150 und 160)
Beschreibung: Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS), die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Saarpfalz-Kreis beabsichtigen, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel C mit den Buslinien 150 und 160 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.
Interne Kennung: LB C-150-160 2027-2030
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Hinweis auf § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen. - Es gelten die durch die Allgemeine Vorschrift des Zweckverbands Personennahverkehr Saarland zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch Anwendung des Verbundtarifs und zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch Anwendung des Deutschland-Tickets (Allg. Vorschrift AusglVerbundtarif 2024) vorgegebenen Tarife und Tarifbedingungen sowie Übergangstarife zu den Nachbarverbünden. - Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels C hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH zu beteiligen. - Die zuständige PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel C (Linien 150 und 160)
Beschreibung: Das Linienbündel C enthält die Buslinien 150 und 160. Beide Linien sind als Kreis-Buslinien konzipiert und besitzen einen Taktfahrplan. An den Knotenpunkten Dudweiler Dudoplatz, Neuweiler Sternplatz 1 und Sulzbach Bahnhof sind wichtige Verknüpfungen zu anderen Bus- und Bahnlinien zu beachten. Fahrplankilometer pro Jahr: 278.900 km Die Buslinie 150 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: - Direktanbindung der Stadt Sulzbach und des Ortsteils Neuweiler an die Universität Saarbrücken und die Hochschule für Musik (HfM) im Stadtzentrum von Saarbrücken bzw. die Direktanbindung der Universität Saarbrücken an die Hochschule für Musik. - Anbindung von Neuweiler an das Sulzbacher Zentrum in Ergänzung zum Angebot der Linie 160. - Anbindung von Saarbrücken und Sulzbach an das Berufsbildungszentrum in Neuweiler - In Sulzbach Bahnhof Zuganschluss in/aus Richtung Saarbrücken Die Buslinie 160 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: - Anbindung des Stadtbezirks Dudweiler und der Städte Sulzbach und St. Ingbert über den Sulzbacher Ortsteil Neuweiler. - Schülerverkehre zu den weiterführenden Schulen und Berufsschulen in Dudweiler, Sulzbach und St. Ingbert. - In Sulzbach Bahnhof Zuganschluss in/aus Richtung Saarbrücken - In Dudweiler Dudoplatz Anschlüsse an inner- und überörtliche Linien der Saarbahn GmbH
Interne Kennung: LB C-150-160 2027-2030
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Personennahverkehr Saarland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
Registrierungsnummer: Ordnungs-Nr.: 1040/000149011892
Postanschrift: Saarbrücker Str. 31
Stadt: Riegelsberg
Postleitzahl: 66292
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland – Saarbrücken
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Saarbrücken
Registrierungsnummer: USt-ID DE138116928
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Saarpfalz-Kreis
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 10045000-9060000001-35
Postanschrift: Am Forum 1
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Personennahverkehr Saarland
Registrierungsnummer: USt-ID DE352837586
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6–12
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland - Saarbrücken
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4dffd42d-f95b-4f1e-a02b-287491d9d9bc - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2025 12:19:44 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 140378-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025