2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach§ 42 VgV i. V. m. §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m. § 123 oder § 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob für sein Unternehmen Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. --- Erforderliche Informationen: Vorzulegen ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 oder § 124 GWB, ggf. auch im Rahmen der Präqualifikation (siehe auch 5.1.9). Nachweis auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich) hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 125 GWB (siehe auch 5.1.9). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt durchführen (oder vom Bieter die Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung anfordern). --- Bei diesem Vergabeverfahren findet das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) Anwendung. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1: Der Bieter erklärt (im Angebotsschreiben), dass ihm die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und er die daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten wird. Wird keine Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Verpflichtungserklärung nach Thüringer Vergabegesetz §§ 6, 7,12 und 13 ist (im Angebotsschreiben) ebenfalls vorzulegen. --- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden,die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Der Bieter hat anzugeben, in wieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Eigenerklärung (Formblatt der Vergabeunterlagen "400_Eigenerklärung_VO(EU)_2022_576_EU-Sanktionen_gegen_Russland_2022-04-14") auszufüllen und einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen; § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Betrugsbekämpfung: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Korruption: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Entrichtung von Steuern: Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer vorgenannten Verpflichtung nachweisen kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer vorgenannten Verpflichtung nachweisen kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Zahlungsunfähigkeit: Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Rein nationale Ausschlussgründe" (Erforderliche Informationen) bzw. 5.1.9.