2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ensdorf
Land, Gliederung (NUTS): Saarlouis (DEC04)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYRRYTRGCCRT1 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Ausschlusskriterien können im Einzelnen der Wertungsmatrix entnommen werden. Dem Angebotsbogen kann entnommen werden, welche Nachweise und/oder Eigenerklärungen jeweils vom Einzelbieter/Federführender der Bietergemeinschaft, weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft, Nachunternehmern vorzulegen sind. Es wird auf folgende Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) verwiesen: § 57 VgV Ausschluss von Angeboten: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien zu den §§ 44, 45 und 46 VgV nicht erfüllen. Verweis auf Eignungskriterien und dort genannte Mindestanforderungen. Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen. § 6 VgV Vermeidung von Interessenskonflikten: Gefordert wird eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters/der Bietergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen. § 36 VgV Unteraufträge: Im Falle von Unterauftragnehmern dürfen gegen diese/diesen keine Ausschlussgründe vorliegen. § 43 VgV Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften: Gefordert wird eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft, über die gesamtschuldnerische Haftung und zur Rechtsform der Bietergemeinschaft sowie eine Vollmachtserklärung für den Federführenden (Formblatt 234) und eine Eigenerklärung des Bieters über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Unternehmen und über eine eventuelle auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen. § 47 VgV Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat das eignungsverleihende Unternehmen mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. § 48 VgV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gefordert werden eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen (bei Bietergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft), eine Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen (bei Bietergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft), eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen (bei Bietergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) und eine Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat (bei Bietergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf welche die Selbstreinigung zutrifft). Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG (bei Bietergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (bei Bietergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Zahlungsunfähigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB