Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Digitalisierung der Krankenhaus-Notfallaufnahmen, EKG Anbindung

771800-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Digitalisierung der Krankenhaus-Notfallaufnahmen, EKG Anbindung
OJ S 245/2024 17/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDigitalisierung der Krankenhaus-Notfallaufnahmen, EKG Anbindung
BeschreibungDie Medinos-Kliniken und deren IT verfolgen eine Strategie einer zentralen KIS-Plattform und haben diese Plattform bereits übergreifend umgesetzt. Mit den hiesigen Aufträgen sollen Erweiterungen des bestehenden Systems beschafft werden.
Kennung des Verfahrensba17f191-1338-4ac2-ab37-1277e007243f
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sonneberg (DEG0H)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
uvgo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1 - Spezielle Schnittstelle KIS
Beschreibung: Zur Erweiterung eines bestehenden Systems werden Lizenzen (ORBIS CARD EKGM - EKG-Management; CARD ORCA; CARD FPA; ORBIS EKG Gateway; DeepUnity Enterprise Modality Connector; DeepUnity Viewer ECG) sowie Support (36 Monate) und DIenstleistungen (Implementierung und Projektmanagement) bzgl. ORBIS EKG-Management benötigt.
Interne Kennung: Los 1 - Spezielle Schnittstelle KIS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0H)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex­ante­Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftragge-ber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend ge-macht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschlie-ßen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 2 - Lizenzerweiterung Gerätesoftware
Beschreibung: Zur Erweiterung eines bestehenden Systems werden Lizenzen, Lizenzerweiterungen sowie DIenstleistungen (Softwarepflege) für AMEDTEC ECG pro benötigt.
Interne Kennung: Los 2 - Lizenzerweiterung Gerätesoftware
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex­ante­Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftragge-ber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend ge-macht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschlie-ßen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Los 3 - Handscanner
Beschreibung: Zur Erweiterung eines bestehenden Systems werden Handscanner benötigt.
Interne Kennung: Los 3 - Handscanner
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0H)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex­ante­Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftragge-ber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend ge-macht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschlie-ßen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge54 130,61 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die hiesige ex ante Transparenzbekanntmachung dient dazu die Absicht bekannt zu machen drei Aufträge zu vergeben. Die in dieser Bekanntmachung angeführten drei Aufträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntma-chung beauftragt, die Verträge werden entsprechend nicht vorher abgeschlossen. Insgesamt liegt der Wert der Aufträge deutlich unterhalb des EU­Schwellenwerts von 221.000 €. Demnach ist eine vorherige Veröffentlichung einer EU­Bekanntmachung zur Vergabe dieser Aufträge grundsätzlich nicht erforderlich. Relevante Vorschriften für die hiesigen Vergaben sind insbesondere die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Aus Transparenzgründen werden die drei zu vergeben-den Aufträge gleichwohl bekannt gemacht. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass er die Leistungen direkt vergeben darf, da die Leistungen jeweils nur von einem Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können bzw. weil Leistun-gen des ursprünglichen Auftragnehmers zur Erweiterung bestehender Leistungen erbracht werden müssen.Die Medinos-Kliniken und deren IT verfolgen eine Strategie einer zentralen KIS-Plattform und haben diese Plattform bereits übergreifend umgesetzt. Die KIS-Plattform erlaubt Synergien in der IT (Beschaf-fung und insbes. Betreuung und Betrieb), aber auch - und das wird insbesondere bei sich verstärkender IT-Durchdringung der Arbeitsprozesse der klinischen Anwender immer wichtiger - in der Standardisie-rung und Optimierung der Arbeitsprozesse mit Unterstützung der IT-Werkzeuge. Insofern ist die zentrale KIS-Plattform in den MEDINOS-Kliniken eine wesentliche Strategiekomponente ("Ein-Plattform-Strategie im KIS"), nicht nur der IT sondern den Medinos-Kliniken insgesamt, einschließlich in Bezug auf die Kernaufgabe: die klinische Versorgung der Bevölkerung. Ein weiterer Vorteil die einheitliche Eingabeoberfläche welche den Schulungsaufwand, das Verständnis und die Sicherheit in der Nutzung des Anwenders unterstützt. Ein 3. wesentlicher Aspekt einer Ein-Plattform-Strategie im KIS ist die Verfügbarkeit valider und konsis-tenter Daten in allen klinischen Bereichen, garantiert durch die Qualitätssicherung bei der Herstellung des KIS (Programmierung, Implementierung) und durch einen ordnungsgemäßen Betrieb. Unvollständi-ge Daten und/oder Schnittstellenprobleme sind durch den integrativen Ansatz ausgeschlossen oder zumindest wesentlich vermindert. Insofern sind die Sicherheit im klinischen Handeln und letztlich die Patientensicherheit positiv betroffen. Im Ergebnis der Ein-Plattform-Strategie im KIS ist es rational und sinnvoll, eine Erweiterung der Funktio-nen an klinischen Arbeitsplätzen vorrangig über das KIS zu suchen, wenn dort vorhandene Informatio-nen und Dokumentationen zur Funktion dieser Erweiterungen beitragen oder sogar notwendig sind. Insbesondere zusammenfassende Übersichten, Funktionen zur Erkennung von Risiken oder auch Funkti-onen zur Steuerung von Arbeitsprozessen ("Pathways", Maßnahmenplanung) sind i.d.R. eng eingebun-den in die sonstige klinische Dokumentation und Workflow-Steuerung und profitieren ganz besonders von der Einbettung in das KIS. Im Ergebnis der o.g. Überlegungen kommen die Medinos-Kliniken daher zu der Entscheidung, die Positi-on: EKG-Management-Modul als Bestandteil des KIS zu verstehen und zu beziehen. Die interne Bewertung anhand der MEDINOS-Kliniken vorliegenden Informationen ist dergestalt, dass diese Funktionen im Sinne der Integration für Daten und Workflow-Steuerung für die Ein-Plattform-Strategie im KIS wesentlich sind und daher bei Verfügbarkeit vom KIS-Hersteller bezogen werden sollten. Die Beschaffung dieser Funktionserweiterung des KIS kann nur vom Hersteller erfolgen und daher ist deren Handhabung als KIS-Erweiterung in jedem Fall alternativlos. Dem-nach ist am 12.12.2024 die Entscheidung gefallen, drei Aufträge zu vergeben: 1) Es ist beabsichtigt die Leistungen Spezielle Schnittstelle KIS an das Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH zu vergeben. 2) Es ist beabsichtigt die Leistungen Lizenzerweiterung Gerätesoftware an das Unternehmen AMEDTEC Medizintechnik Aue GmbH zu vergeben. 3) Es ist beabsichtigt die Leistungen Handscanner an das Unternehmen DATALOGIC S.P.A. zu vergeben. Die Einzelheiten zu den vorgenannten Aufträgen ergeben sich aus den Losangaben. Die Verträge werden erst nach Ablauf der eingangs angeführten 10­Tagesfrist abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDedalus HealthCare GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1 - Spezielle Schnittstelle KIS
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1 - Spezielle Schnittstelle KIS
Datum der Auswahl des Gewinners12/12/2024
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAMEDTEC Medizintechnik Aue GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2 - Lizenzerweiterung Gerätesoftware
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2 - Lizenzerweiterung Gerätesoftware
Datum der Auswahl des Gewinners12/12/2024
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDATALOGIC S.P.A.
Angebot
Kennung des AngebotsLos 3 - Handscanner
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3 - Handscanner
Datum der Auswahl des Gewinners12/12/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Registrierungsnummer: HRB 50 21 19 (Amtsgericht Jena)
Stadt: Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0H)
Land: Deutschland
Telefon: +49956197332209
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 172711289
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AMEDTEC Medizintechnik Aue GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE192533073
Stadt: Aue
Postleitzahl: 08280
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
E-Mail: info@amedtec.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DATALOGIC S.P.A.
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: Datalogic S.p.A.Via Candini 2, 40012
Stadt: Lippo di Calderara di Reno
Postleitzahl: 40012
Land, Gliederung (NUTS): Bologna (ITH55)
Land: Italien
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: 0361573321276
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49361573321276
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b636a1e3-ee93-41d7-b194-5588c31b455f  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 771800-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/12/2024