2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seehäuser-Straße 60
Stadt: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
Postleitzahl: 06567
Land, Gliederung (NUTS): Kyffhäuserkreis (DEG0A)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 396 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist. c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber im eVergabe-Portal abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers. e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen ggf. vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. f) Eine selbständige Ergänzung der eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen. g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen. h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. Die Amtssprache ist deutsch, dies gilt auch für die Auftragserfüllung. i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert (Aufforderung zur Erstangebotsabgabe). Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll mit den Bietern weiterverhandelt werden. Nach Abgabe der finalen, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Bieter zu einem Vorstellungsgespräch (voraussichtl. Mitte Mai 2025, 20. KW) mit Präsentation des Büros gemäß der Zuschlagskriterien eingeladen. Der genaue Zeitpunkt der Vorstellungen ist abhängig vom Verlauf des Verfahrens und wird noch konkret bekannt gegeben. In der Vorstellung haben die Teilnehmer 30 Minuten Zeit, sich vor einer Jury anhand der Zuschlagskriterien zu präsentieren. Nach der Präsentation werden von der Jury zwei Fragen an die Teilnehmer gestellt, die diese innerhalb einer Frist von maximal 15 Minuten beantworten sollen. Nach der Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die Teilnehmer am Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. j) Die Leistung ist geeignet für Architektur- und Ingenieurbüros. Besonderer Berufsstand: vorbehalten für Architekten und Ingenieure gemäß § 75 Abs. 1 (Architekt) oder 2 (Ingenieur) VgV. Gleichwertige Berufsabschlüsse sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind durch die Bewerber nachzuweisen. k) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). --- Eigenerklärung ---
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. --- Eigenerklärung ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). --- Eigenerklärung ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). --- Eigenerklärung ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen --- Eigenerklärung ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). --- Eigenerklärung ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. --- Eigenerklärung ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. --- Eigenerklärung ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. --- Eigenerklärung ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. --- Eigenerklärung ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. --- Eigenerklärung ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. --- Eigenerklärung ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. --- Eigenerklärung ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. --- Eigenerklärung ---
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. Auf Grund der Einhaltung des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes dürfen bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die eine Staatsangehörigkeit der Staaten besitzen, die in der Staatenliste verzeichnet sind. --- Eigenerklärung ---