1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weimar
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung Musikschule "Johann Nepomuk Hummel" - Planung
Beschreibung: Die Stadtverwaltung Weimar beabsichtigt die Sanierung der Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“, Liebknechtstraße 1 in Weimar. Das Gebäude wurde 1825 errichtet und weist in großen Teilen einen Sanierungsstau auf. Die haustechnischen Anlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Haus ist nicht barrierefrei. Als Einzeldenkmal erfordern bauliche Eingriffe ein hohes Maß an Sensibilität und Fachkunde. Ein wesentliches Projektziel besteht neben der denkmalgerechten Sanierung der vorhandenen Bausubstanz in der Minimierung der Investitions- und Betriebskosten über die Lebensdauer des Gebäudes. Im Rahmen der Vorplanung des Gebäudes sind alternative Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der Anforderungen der Aufgabenstellung sowohl für die baulich konstruktive Lösung als auch für den Ausbau und für die technische Lösung der haustechnischen Anlagen zu erarbeiten. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die Investition und Folgekosten für die Bewirtschaftung und Betreibung zu erbringen. Bestandteil der fachübergreifenden Planungsleistungen der beteiligten Architekten und Fachingenieure ist bereits in der Vorplanung die Erstellung eines Energiekonzeptes für die Sanierungsmaßnahme mit dem Ziel, spezifische Vorgaben zu dem jeweils erreichbaren Standard in Bezug zum geltenden GEG und zu geeigneten und wirtschaftlichen, baulichen, haustechnischen und energetischen Maßnahmen für die weitere Planung und Durchführung festzuschreiben. Für alle Fachplanungen gilt, dass zunächst ein Vorentwurf für die Gesamtsanierung erstellt werden soll. Dazu werden für alle Disziplinen die Leistungsphasen bis zur Vorplanung beauftragt. Es ist davon auszugehen, dass die Sanierung möglicherweise nicht in einem Zuge durchgeführt werden kann, sondern abhängig von Fördermöglichkeiten in einzelne Abschnitte geteilt werden muss. Haustechnische Anlagen sind jedoch so vorzurüsten und das Konzept für die barrierefreie Erschließung so zu planen, dass der gesamte Gebäudekomplex umfasst ist. Für die beschriebene Bauaufgabe wird ein Team aus Architekten und Fachplanern gesucht, die gemeinsam mit dem Bauherrn ein Konzept für die Gesamtsanierung entwickeln und abschnittsweise zur Umsetzung bringen. Die Baukosten werden für die KG 300 auf 2.800.000 € (netto) und die Kostengruppe 400 auf 1.300.000 € (netto) veranschlagt.
Kennung des Verfahrens: 0c0541c5-2984-4ddb-96cd-84239bf47744
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 100 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich und www. Subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Musikschule“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Mit dem Angebot vorzulegen: Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Objektplanung Gebäude
Beschreibung: Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 (Objektplanung Gebäude) sowie für besondere Leistungen (Raum- und Funktionsprogramm). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Interne Kennung: 600.58-63/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Gegebenenfalls weitere Bauabschnitte. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 580 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Vergütung
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Tragwerksplanung
Beschreibung: Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe).
Interne Kennung: 600.58-63/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Gegebenenfalls weitere Bauabschnitte. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 145 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Vergütung
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
Beschreibung: Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) sowie Besondere Leistungen (Energiekonzept, EnEV-Nachweis). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Interne Kennung: 600.58-63/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321200 Heizungsplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Gegebenenfalls weitere Bauabschnitte. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 235 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Vergütung
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6
Beschreibung: Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Interne Kennung: 600.58-63/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Gegebenenfalls weitere Bauabschnitte. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 125 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Vergütung
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weimar
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16055000-0001-44
Postanschrift: Schwanseestr. 17
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49364376277
Fax: +49364376326
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49361573321254
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 491a332e-2d62-4774-ad57-807b8a7f2ddd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 09:06:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 766478-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024