5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): St. Wendel (DEC06)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Vorlage der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder – sofern eine solche nicht nachgewiesen werden kann – einen anderweitigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Für die Durchführung der Leistungen werden folgende Berufsqualifikationen gefordert: 1. Die die Auftragsausführung leitende Person des Bewerbers soll die Qualifikation eines Bau–Ingenieurs der Siedlungswasserwirtschaft oder eine vergleichbare Berufsqualifikation besitzen und diese seit mehr als 2 Jahren ausüben. 2. Der Bewerber beschäftigt zur Ausführung des Auftrages mindestens einen Bautechniker mit Schwerpunkt Tiefbau oder mit vergleichbarer Berufsqualifikation. 3. Der Bewerber beschäftigt zur Ausführung des Auftrages mindestens einen Bauzeichner (Tief-, Straßen- und Landschaftsbau) oder mit vergleichbarer Berufsqualifikation. 4. Der Bewerber beschäftigt zur Ausführung des Auftrages mindestens einen Anlagenbuchhalter oder mit vergleichbarer Berufsqualifikation. 5. Für die Punkte 1 bis 4 sind als Nachweise Urkunden, persönliche Referenzen, Eigenerklärungen, Ernennungsurkunden und/oder, soweit vorhanden, die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen. 6. Für die Punkte 1 bis 4 hat der Bewerber für den Fall der Abwesenheit des Hauptpersonals qualifizierte Vertreter vorzuhalten, zu benennen und die in einem Vertretungsplan vorgesehenen Vertretungsregeln vorzulegen. 7. Juristische Personen sind nach § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften. Der öffentliche Auftraggeber verlangt von Unternehmen, die in einem anderen Staat der Europäischen Union niedergelassen sind als Deutschland in dem Fall, dass der Bewerber eine be-stimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die betreffende Dienstleistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, den Nachweis seiner Berechtigung oder Mitgliedschaft (Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur; Mitgliedschaft in einer Architektenkammer, Ingenieurkammer; etc.). Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber verlangt den Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 300.000,00 Euro für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber verlangt den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen aufweist: - Personenschäden: mindestens 2.000.000,00 Euro - Sonstige Schäden: mindestens 1.000.000,00 Euro Es ist vom Bewerber der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen sind durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer aktuellen Erklärung des Versicherers, die nicht älter als sechs Monate sein darf, nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine aktuelle Deckungsbestätigung vorzulegen, die eine ausreichende Deckung sicherstellt. Kann der Bewerber aktuell die geforderten Deckungssummen nicht nachweisen, genügt die Vorlage einer Bestätigung des Versicherers aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass dieser im Auftragsfall das zusätzliche Risiko versichern wird. Zusätzliche Vorgaben für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der im vorherigen Punkt verlangten Versicherungssummen liegt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Geeignet sind solche Referenzen, die der ausgeschriebenen Dienstleistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der öffentliche Auftraggeber einschlägige Dienstleistungen, deren Abschluss nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Fachkräfte und Stellen, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Beschreibung: Der Bewerber benennt die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber fordert lediglich die Benennung der Fachkräfte oder der Stellen, nicht aber die Vorlage weiterer Unterlagen, die etwa die Qualifikation der benannten Personen belegen oder Auskunft über ihr genaues Einsatzgebiet geben können. Letztere Angaben sind den Zuschlagskriterien vorbehalten.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Abgabe einer Erklärung, aus der sich die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ergibt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausstattung des Unternehmens, § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Abgabe einer Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vergabe von Unteraufträgen, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bewerber Angaben darüber, welche Teile des Auftrags das Unternehmen des Bewerbers unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Hierzu hat er das als Anlage A 8 beigefügte Formblatt 235 VHB Bund auszufüllen und seinem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt mittels des als Anlage A 9 beigefügten Formblatts 236 VHB Bund nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/01/2025 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: EISENBEIS RECHTSWANWÄLTE Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)