Deutschland – Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen – Entsorgung von Klinikabfällen

718659-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen – Entsorgung von Klinikabfällen
OJ S 229/2024 25/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum des Saarlandes
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgung von Klinikabfällen
BeschreibungEntsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für Klinikabfälle
Kennung des Verfahrens91515ae7-6fe1-48b6-8426-5d9a7d61d84d
Interne KennungIII.A.2-181-24 OV
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirrberger Straße 100  
StadtHomburg
Postleitzahl66424
Land, Gliederung (NUTS)Saarpfalz-Kreis (DEC05)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5RHX
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruptionnach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungnach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsnach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungennach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungnach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfungnach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsnach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeitnach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungennach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalternach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrennach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensnach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeitnach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionennach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungennach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgenach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitnach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Entrichtung von Steuernnach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätennach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: AVV 18 01 04, 15 01 01, 20 03 07
Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.
Interne Kennung: LOS A
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100  
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2: Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* (Jahresmenge ca. 700kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03* (Jahresmenge ca. 12.000kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAnlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum des Saarlandes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: AVV 18 01 02, 18 01 03, 18 01 06, 18 01 08
Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.
Interne Kennung: LOS B
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100  
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2: Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* (Jahresmenge ca. 700kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03* (Jahresmenge ca. 12.000kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAnlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum des Saarlandes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: AVV 14 06 03, 14 06 02, 06 04 04, 11 01 05, 11 01 07, 15 02 02, 16 05 06, 20 01 17, 07 05 04, 06 01 06, 07 07 01, 07 06 08, 06 02 05
Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.
Interne Kennung: LOS C
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100  
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2: Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* (Jahresmenge ca. 700kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03* (Jahresmenge ca. 12.000kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAnlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum des Saarlandes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100  
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
Telefon: 06841-1621161
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dbed2612-5895-4dd9-9d05-15bbaf002478 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 08:33:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 718659-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024