Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie

704262-2024 - Ergebnis
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
OJ S 225/2024 19/11/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
BeschreibungDie Beschaffung umfasst die Erweiterung des bestehenden Nexus- Systems. Die Erweiterung dient der Modernisierung / Digitalisierung und Automatisierung der Pathologie, um den steigenden Anforderungen durch anwachsende Krebsfälle und Fachkräftemangel gerecht zu werden. Beschafft werden: 1 Stück Histojet One Kassetten-Laserdrucker, 16 Stück Nexus Objektträgerdrucker ESPO, 1 Stück NEXUS/PAT Spracherkennung sowie jeweils eine Lizenz für Labormanagement und Prozesssteuerung
Kennung des Verfahrensee0dade0-a877-44ec-b332-eb6a9400821a
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Beschreibung: Die Beschaffung umfasst die Erweiterung des bestehenden Nexus- Systems. Die Erweiterung dient der Modernisierung / Digitalisierung und Automatisierung der Pathologie, um den steigenden Anforderungen durch anwachsende Krebsfälle und Fachkräftemangel gerecht zu werden. Beschafft werden: 1 Stück Histojet One Kassetten-Laserdrucker, 16 Stück Nexus Objektträgerdrucker ESPO, 1 Stück NEXUS/PAT Spracherkennung sowie jeweils eine Lizenz für Labormanagement und Prozesssteuerung
Interne Kennung: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter den Punkten "Wert der Ausschreibung" und "Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge " angegebenen Werte von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) Der Antrag ist unzulässig (siehe § 160 Abs. 3 GWB), soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/? ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 18.11.2024)).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Produkt "Nexus Histojet Labordrucker" als Erweiterung zum bestehenden Nexus-Laborsystem inkl. Software des Unternehmens „Nexus / Digital Patholgy GmbH“ in Betracht. Diese Erweiterung des Gesamtsystems kann nur durch den Hersteller des bisherigen Systems erfolgen. Die erweiternden Komponenten kann nur der Hersteller bereitstellen. Etwaige funktional gleichwertige Ersatzlösungen existieren nicht. Dies aus den im Folgenden aufgeführten Gründen: Neue Softwareelemente und zusätzliche Hardwarekomponenten werden bei laufendem Betrieb in das bestehende System integriert, ohne dass es zu einem Ausfall des Routinebetriebs kommen darf. Damit ergibt sich im Anschluss ein erweitertes Gesamtsystem, worüber die Gesamtverantwortung für Verfügbarkeit, Befundrelevanz und Funktionalität aller Komponenten miteinander der Hersteller trägt. Das wäre mit einem alternativen Anbieter nicht gegeben. Ziel und geplanter Einsatz dieser neuen Software- und Hardwareerweiterung des Nexus-Systems in der Pathologie ist es, die Pathologie auf einen zeitgemäßen technischen Stand zu bringen, damit eine Digitalisierung und Automatisierung der Pathologie in den ersten Schritten erfolgen kann. Zudem soll ein erstes Fundament gelegt werden, für die Integration von auf Künstlicher Intelligenz (Kl)- basierenden Assistenzwerkzeugen für Pathologen. Hinsichtlich der geplanten Verwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) sei das Folgende erwähnt: • Das Institut ist ein universitäres Referenzzentren für die Austestung von auf KI basierenden Assistenzsystem für die histopathologische Befundung. Dieses sogenannte EMPAIA- Projekt wird auch weiterhin am Institut fortgesetzt. • Nexus und die EMPAIA-Initiative haben dabei eine Schnittstelle geschaffen, damit über die EMPAIA-Plattform verschiedene KI-Assistenzsoftwares angeboten werden können und damit für das Universitätsklinikum Dresden über das Nexus-LIS sehr leicht zugänglich werden. Kein anderer Anbieter weist diese Schnittstelle aktuell auf. Es ist beabsichtigt, KIs auch über EMPAIA zu verwenden und mittelfristig in den Routinebetrieb zu integrieren. Sonstige Anbieter stehen derzeit nicht in realistischen Zeiträumen dafür zur Verfügung. Es ist somit vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet und ermöglicht ausschließlich die Beschaffung der Erweiterung des bestehenden Nexus-Laborsystem inkl. Software einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNexus/Digital Pathology GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Datum des Vertragsabschlusses19/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49351458-2174
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Nexus/Digital Pathology GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE121534341
Stadt: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
E-Mail: lab@nexus-ag.de
Telefon: 0771229600
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7384cbcf-7b21-41ec-adcb-b9cb97c512ee - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 704262-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 225/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/11/2024

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