Deutschland – Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste – Vergabeverfahren SVN NG, Los 7 (SVN Service Desk)

700689-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste – Vergabeverfahren SVN NG, Los 7 (SVN Service Desk)
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabeverfahren SVN NG, Los 7 (SVN Service Desk)
BeschreibungDer Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben. - Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. - Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. - Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. - Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. - Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. - Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste. - Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. - Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG. Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 7. Es handelt sich dabei um das vierte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen: Los 1 (DiensteInfrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S170/2024) Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024 Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024) Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024) Los 5 (Mobilfunk): 2025 Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025 Los 8 (SVN-Koordination): 15.11.2024 Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Kennung des Verfahrensdf517613-35ba-4885-83c4-a10ab91240f4
Interne KennungSID 2024-11 DR, Los 7
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste, 72600000 Computerunterstützung und -beratung, 75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRadebeul
Postleitzahl01445
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen(1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (4) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 7 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 9 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus: 1. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Fachkräfte im Bereich Service Desk in den letzten drei Jahren, 2. Anzahl der Fachkräfte des Bewerbers im Bereich Service Desk, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen, 3. Unternehmensreferenzen für den Betrieb eines IT-Service-Desks. Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: B-Kriterium 1: Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Bereich Service Desk in den letzten drei Jahren: 0 Punkte: Weniger als 7 Fachkräfte; 1 Punkt: 7 bis 16 Fachkräfte; 2 Punkte: 17 bis 26 Fachkräfte; 3 Punkte: 27 oder mehr Fachkräfte. B-Kriterium 2: Anzahl der Fachkräfte im Bereich Service Desk, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen: Ausschluss: Weniger als 4 Fachkräfte mit ITIL-Zertifikat; 1 Punkt: 4 bis 8 Fachkräfte mit ITIL-Zertifikat; 2 Punkte: 9 bis 14 Fachkräfte mit ITIL-Zertifikat; 3 Punkte: 15 bis 19 Fachkräfte mit ITIL-Zertifikat; 4 Punkte: Mehr als 19 Fachkräfte mit ITIL-Zertifikat. B-Kriterium 3: Referenzen für den Betrieb eines IT-Service Desks: Ausschluss: Weniger als zwei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: Zwei geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: Drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 6 Punkte: Vier geeignete und vergleichbare Referenzen; 8 Punkte: Fünf geeignete und vergleichbare Referenzen; 10 Punkte: mehr als fünf geeignete und vergleichbare Referenzen. Es sind insgesamt bis zu 17 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als fünf Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los. (5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 31. Januar 2025, 12:00 Uhr, (Bewerberfragenfrist) einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de. einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 7 (SVN Service Desk)
Beschreibung: Der vom Auftragnehmer des Loses 7 bereitzustellende zentrale SVN Service Desk ist verantwortlich für die Annahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen mit Bezug zum SVN NG. Der SVN Service Desk nimmt Störungen von Kunden des SID (andere staatliche Behörden) insbesondere per Telefon, E-Mail und mit dem vom SID bereitgestellten ITSM-Tool ServiceNow entgegen. Alle Störungen, die auf Probleme in einem oder mehreren betroffenen Losen zurückgeführt werden können, sind vom Auftragnehmer von Los 7 an die Service Desks der betroffenen Lose 1 bis 6 weiterzuleiten. Bei Bedarf fordert der Auftragnehmer des Loses 7 Unterstützung beim Auftragnehmer Los 8 an. Der SVN Service Desk bildet zukünftig die Schnittstelle zu den Service Desks der Auftragnehmer der Lose 1 bis 6 und zum Auftragnehmer des Loses 8 sowie zur Leitstelle SVN (Fachbereich 3.1 des SID). Der SVN Service Desk ist nur für die staatliche Seite tätig, nicht für die kommunale Seite. Die Aufgabe des Service Desks für den kommunalen Bereich übernimmt die KDN GmbH selbst (KDN Service Desk).
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste, 72600000 Computerunterstützung und -beratung, 75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere zwei Jahre.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Bereitstellung und Betrieb eines Service Desks) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 5,0 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 1 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Nachweis zum Qualitätsmanagement: Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondere eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis mussdie Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vomBewerber nachgewiesen werden. 2. Angabe über die Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. 3. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Fachkräfte im Bereich Service Desk in den letzten drei Jahren. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 4. Anzahl der Fachkräfte des Bewerbers im Bereich Service Desk, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen. Mindestanforderung: Mindestens vier Fachkräfte mit einem gültigen ITIL-Zertifikat. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 5. Unternehmensreferenzen Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind: a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag derAuftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen. b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: - Name vom Referenzauftraggeber; - Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. - Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz; - Wert der Liefer- /Dienstleistung. c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig. Unternehmensreferenzen für den Betrieb eines IT-Service-Desks (1st Level Support für unterschiedliche IT-Dienstleister, die zusammen eine komplexe Leistung (Aufgaben: u.a. Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Service Requests, Entgegennahme und Weiterleitung von Störungsmeldungen an die jeweils betroffenen IT-Dienstleister)erbringen). Gefordert werden mindestens zwei geeignete und vergleichbare Referenzen (Mindestanforderung). Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Der Bewerber muss für seinen Kunden einen IT-Service Desk (vgl. oben) betrieben haben. b) Der Auftragswert der Referenz für den Betrieb eines IT-Service Desks gemäß lit. a) beträgt mindestens EUR 1,0 Mio. netto. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssiehe Vergabeunterlagen
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtFreistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A  
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351 3264 5101
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4852b2c5-65be-48fb-9a9a-3ee8049f814e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 12:35:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 700689-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024

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Krauschwitz
Kreischa
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