2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45216111 Bau von Polizeirevieren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hofer Straße 54
Stadt: Schleiz
Postleitzahl: 07907
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ergänzung bzw. Einschränkung zu Kommunikation - da es sich um eine VS-Maßnahme handelt, stehen nur die Teilnahmeunterlagen uneingeschränkt und vollständig mit direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Es ist nur die schriftliche Abgabe der Teilnahmeanträge (sowie im fortlaufenden Verfahren der Angebote) in Papierform zugelassen. Fehlt die Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag oder enthält der Teilnahmeantrag eine Unterschrift eines nicht Zeichnungsberechtigten der Firma, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen/Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind gemäß § 16a VS VOB/A auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Es wird nur der Teilnahmeantrag (Formblatt - Teilnahmeantrag zum Teilnahmewettbewerb für Bauleistung gemäß Abschnitt 3 VOB/A - VS) vom Auftraggeber zur Teilnahme am Verfahren zugelassen, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv - VOB/A Abschnitt 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Betrugsbekämpfung: a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Korruption: a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung: b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung