1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)
Beschreibung: Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.
Kennung des Verfahrens: 946f7425-5411-4fcd-b0e3-853b99fd9b61
Interne Kennung: 01-13-03-04#00049
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zusätzliche Informationen: 1. Fragen über die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, im Teilnahmewettbewerb bis spätestens 02.09.2024 und in der Angebotsphase bis spätestens 16.10.2024 an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)
Beschreibung: Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.
Interne Kennung: 01-13-03-04#00049
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_22_V1_Preisblatt _v0.10) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt. • Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_V1_Bewertungsmatrix _v11) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt. Ein Bewertungskriterium ([B]-Kriterium) enthält eine Anforderung an die zu beschaffende Leistung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten („Leistungsgrad“) bewertet wird. Die Struktur der Bewertungsmatrix („Kriterienkatalog“) unterteilt sich in drei Ebenen: • Kriterienhauptgruppe (KHG) • Kriteriengruppe (KG) • Kriterium Die Gesamtgewichtung innerhalb der Ebenen ergibt jeweils 100 %. Die Wichtung der KHG und KG basiert auf eine in Vergleich höhere Wichtung der schriftlichen Konzepte und der Qualifikation der führenden Mitarbeiter des Bieters, und legt damit den Schwerpunkt auf höhere Wertung der Qualität und fachlichen Kompetenz bei der Umsetzung der zu erwartenden Lieferleistung des Bieters. Die Gewichtungen der Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien sind in der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_V1_Bewertungsmatrix_v0.11) detailliert dargestellt. Die der Wertung zugrunde liegende Gewichtung der [B]-Kriterien ergibt sich aus der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_V1_Bewertungsmatrix_v0.11). Die Leistungspunkte für [B]-Kriterien sind der Spalte N in der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Bewertung der [B]-Kriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß der Spalten G bis J („Bewertung“) gemäß der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_25_Bewertungsmatrix_v0.11). • Je [B]-Kriterien-Variante werden die dort genannten Punktwerte vergeben, jedes einzelne [B]-Kriterium erhält eine Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. • Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen individuellen Gewicht des Kriteriums aus Spalte L multipliziert. • Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen aller [B]-Kriterien ist der Leistungspunktwert L des zu bewertenden Angebots. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet. Die erweiterte Richtwertmethode ist von der Fachgruppe festgelegt worden, um damit die Qualität (L) der zu erwartenden Lieferleistung als abschließendes Entscheidungskriterium festlegen zu können. Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß der erweiterten Richtwertmethode: • Die Kennzahl (Z) für das Leistungs-Preis-Verhältnis wird aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P • Ein Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z ist von der Fachgruppe festgelegt. • Die Qualität (L Leistungspunkte) der zu erwartenden Lieferleistung ist als abschließendes Entscheidungskriterium von der Fachgruppe festgelegt. • Die Angebote, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, werden abschließend als zu bewerten Gruppe gemäß dem Ent-scheidungskriterium ausgewählt. • Über das Entscheidungskriterium (EK) wird innerhalb der im vorherigen Schritt festgelegten Gruppe das Angebot mit dem höchsten Leistungspunkten (L) ermittelt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Fernstraßen-Bundeamt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das Fernstraßen-Bundesamt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Hinweis: Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
Registrierungsnummer: 991-20292-94
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 545c5981-0afa-44d9-821c-4de078e2adb8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 679065-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 217/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/11/2024