1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Lixiana® mit dem Wirkstoff Edoxaban
    
    
     Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Lixiana® mit dem Wirkstoff Edoxaban abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
    
    
     Kennung des Verfahrens: 691f3484-16c7-498f-9592-48137d1be69b
    
    
     Interne Kennung: 160/2024
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Lixiana® mit dem Wirkstoff Edoxaban
    
    
     Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Lixiana® mit dem Wirkstoff Edoxaban abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
    
    
     Interne Kennung: 160/2024
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
    
    
     Sonstige Begründung: Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt. Der Vertragsschluss soll mit dem Patentinhaber - der Daiichi Sankyo Deutschland GmbH - erfolgen. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieses Arzneimittel und der Umstand des Patentschutzes schließen in der Gesamtbetrachtung eine Auftragsvergabe an Dritte aus. Zudem kommt als Vertragspartner von § 130c SGB V-Verträgen nur dasjenige pharmazeutische Unternehmen in Betracht, das mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag gemäß § 130b SGB V geschlossen hat. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
    
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    
    
     Registrierungsnummer: DE256878834
    
    
     Stadt: Erfurt
    
    
     Postleitzahl: 99084
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE241485910
    
    
     Stadt: München
    
    
     Postleitzahl: 81379
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 08978080
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    
    
     Registrierungsnummer: keine Angabe
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53113
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 646c6186-f24f-4b8f-a4ad-d1098560ef6b  - 01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 25
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 650610-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024