2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: EIGNUNG Allgemeines Alle geforderten Erklärungen, Auskünfte, Nachweise u. Informationen sind vom Bewerber auf Seite 1 des Bewerbungsbogens als Anlagen (Anl.) zu vermerken u. zusammen mit dem "Bewerbungsbogen und Teilnahmeantrag" als Bewerbungsmappe einzureichen. Soweit die geforderten Erklärungen, Auskünfte, Nachweise u. Informationen durch eine beim Bewerber vorliegende Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV abgedeckt sind, ist diese mit den Bewerbungsunterlagen einzueichen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern/anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Erklärungen, Auskünfte, Nachweise u. Informationen auch für die benannten Unterauftragnehmer/anderen (and.) Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei fehlender Eignung wird der Bewerber ausgeschlossen. / Andere Unternehmen (Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl., finanzielle, techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit and. Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der and. Unternehmen zur Verfügung stehen u. diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben u. entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser and. Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten and. Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung and. Unternehmen“ abzugeben. / Eignungskriterien im Einzelnen: siehe Pkt. 5.1.9 ------ Der elektronische Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. - MIT dem Teilnahmeantrag vorzulegende Anlagen/Unterlagen: - Bewerbungsbogen / - A 2 "Angaben zur Prüfung" (Allg. Angaben Bewerber, Auskünfte zu wirtschaftl. Verknüpfung/Zusammenarbeit gem. § 73 Abs. 3 VgV i. V. m. §§ 43/47 VgV, Berufshaftplicht, Erfüllung Abgbenverpflichtungen) - falls zutreffend: Anl. Nr. 1 (weitere Büroniederlassungen) - falls zutreffend: Anl. Nr. 2 (Bewerbergemeinschaft) Formblatt (FB) "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" verwenden - falls zutreffend: Anl. Nr. 3 (wirtschaftliche Verknüpfung/Zusammenarbeit mit and. Unternehmen) - falls zutreffend: Anl. Nr. 3 (auftragsbezogene Zusammenarbeit mit and. Unternehmen, etc.) FB "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" u./o. FB "Verzeichnis der and. Unternehmen (Eignungsleihe)" verwenden - Erklärung u./o. Versicherungsschein zur Berufshaftpflicht-Anl. 4 - Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) des Finanzamtes (FA) bzw. Bescheinigung in Steuersachen-Anl. 13 - Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) der Krankenkasse (KK)-Anl. 14 alternativ können anstatt der UBS auch entsprechende Bescheinigungen des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden - Eigenerklärung Bezug Russland (gem. beigefügtem FB)-Anl. 15 / - A 3 "Eigenerklärung gem. §§ 123/124 GWB + Nachweis Qualifikation Bewerber" - falls zutreffend: nähere Angaben zu §§ 123/124 GWB unter Beachtung von § 125 GWB als Beiblatt - Nachweis Berufszulassung über berufliche Befähigung als Eintrag in ein Berufsregister (z. B. Thüringer Ingenieurkammer-Bau) als Anlage Nr. 7 a - Nachweis Berufzulassung über berufliche Befähigung als Studiennachweis als Anlage Nr. 7 b - Nachweis Berechtigung Erstellung von Standsicherheitsnachweisen ( z. B. Thür. Ing.kammer-Bau) als Anlage Nr. 7 c - falls zutreffend: nur für Bewerber, deren Herkunftsland außerhalb Deuschlands liegt: Nachweis Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG ist gewährleistet u. im Auftragsfall werden die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt als Anlage Nr. 7 d - falls zutreffend: Nachweis Voraussetzung f. d. genannten Berufsstand für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Anlage Nr. 7 e - falls zutreffend: Nachweis Voraussetzung f. d. genannten Berufsstand für jeden and. Unternehmer, deren Kapazität man sich im Rahmen der Eignungsleihe bedient als Anlage Nr. 7 f - falls zutreffend: nur bei Bewerbern nach §43 Abs.1 VgV – Juristische Personen – Erklärung/Erklärungen über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen (Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, der/die verantwortliche/n Projektbearbeiter), die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen u. die an die natürlichen Personen gestellten Anforderung erfüllen als Anlage Nr. 7 g / - "Angaben Bewerber" (Angaben Bewerber zu §§ 45, 46 VgV) - Erklärung/Angabe Gesamtumsatz (brutto) u. Jahresumsatz (brutto) für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Tragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anl. 14 HOAI) in den letzten drei Geschäftsjahren) - Angaben zur beabsichtigten Vergabe an Dritte (Nachunternehmerleistungen) - falls zutreffend: Anl. Nr. 8 (Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen) Formblatt "Nachunternehmerleistungen" verwenden - Angaben zur beabsichtigten Nutzung von Kapazitäten Dritter (Eignungsleihe) - falls zutreffend: Anl. Nr. 9 (Eignungsleihe) FB "Verzeichnis der and. Unternehmen (Eignungsleihe)" verwenden - Erklärung über jährliches Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten sowie über Anzahl Führungskräfte der letzten drei Jahre, jeweils gegliedert nach Berufsgruppen (Ingenieure, Techn. Mitarbeiter, Sonst. Mitarbeiter, Gesamt, davon Führungskräfte) / - "Projektl. Mitarbeiter": - Angaben zu Projektverantwortliche(r) f. d. Vergabeverfahren - Angaben zu Projektleiter(in) - berufl. Werdegang/Referenzen/Nachweis als Anl. Nr.10 (max. 2 Seiten) (Anl. Nr. 10 verwenden) - Angaben zu stellvertr. Projektleiter(in)/maßgebende(r) Mitarbeiter(in) - beruflicher Werdegang/Referenzen/Nachweis als Anl. Nr.10 (max. 2 Seiten) (Anl. Nr. 10 verwenden) - Angaben zu Mitarbeiter(in) am Projekt - beruflicher Werdegang/Referenzen/Nachweis als Anl. Nr.10 (max. 2 Seiten) - Angaben zu weiteren Mitarbeitern nach Projektanforderung gemäß den Angaben in Anl. 10 / - "Projektbezei. Teilnahmeantrag": (Referenzen, deren Eigenschaften durch den Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung gerechtfertigt sind) - Angaben Projektbezeichnung und Nachweis jeweils als Anl. Nr. 12.1, Anl. Nr. 12.2, Anl. Nr. 12.n (für die Angaben zu den gewählten Referenzen sind die Formblätter gemäß Anl. 12.1–12.n zu verwenden) - je Referenz sind maximal 3 zusätzliche DIN A4 Seiten mit weiteren Projektangaben (z.B. textliche Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) hinter dem jeweiligen Formblatt beizufügen / - "Anlage 11" (Angaben zu den Mindestinhalten vorzulegender Referenzen) - Angaben dazu, wodurch die von der Vergabestelle geforderten Referenzeigenschaften im geforderten Umfang erfüllt werden (durch Referenz 1, 2, 3, n) / Bezüglich Pkt. 2.1.6 (Ausschlussgründe) wird außerdem auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) verwiesen. Insoweit wären Angaben zum Datum der Veruteilung, Art der Straftat u. selbstreinigende Maßnahmen als Anlage beizufügen. ------- Erst AUF GESONDERTES VERLANGEN während des Teilnahmewettbewerbs vorzulegende Unterlagen - falls zutreffend: Benennung Nachunternehmer (NU) sowie Nachweis ihrer Eignung (Berufszulassung/berufliche Befähigung; Berechtigung Erstellung von Standsicherheitsnachweisen ( z. B. Thür. Ing.kammer-Bau); falls zutreffend: nur für Nachunternehmer, deren Herkunftsland außerhalb Deuschlands liegt: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG ist gewährleistet und im Auftragsfall werden die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt, UBS FA, UBS KK - alternativ Bescheinigung Steuerberater/Wirtschaftsprüfer -, Eigenerklärung Bezug Russland) - falls zutreffend: FB "Verpflichtungserklärung Nach-/Unterauftragnehmer" - falls zutreffend: Benennung Eignungsverleiher sowie Nachweis ihrer Eignung (siehe Klammerinhalt zu NU) - falls zutreffend: FB "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" -------- weitere Anl./Unterlagen, die im Wettbewerb zu beachten sind - Allg. Verfahrenshinweise - Teilnahmebedingungen - Datenschutz - Anl. D1-D6 -------- weitere Anl./Unterlagen, die im späteren Verhandlungsverfahren vorzulegen sind - Eigenerklärung § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG -------- WEITERE HINWEISE / Die Planungsleistungen für die Gesamtmaßnahme "REAKTIVIERUNG BAHNHOFSGEBÄUDE" werden in mehreren Losen (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung ELT, Technische Ausrüstung HLS/GA, usw.) ausgeschrieben. Jedes Los wird jeweils als gesondertes Verfahren auf der Vergabeplattform geführt. Die Vergabeverfahren erfolgen zeitlich versetzt. Anträge/Angebote sind möglich für ein oder meherere Lose. / Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. / Vorbehalt gem. § 17 Abs.11 VgV: Der Auftraggeber behält es sich vor, im späteren Verhandlungsverfahren den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen. / Beim Eintritt in die Verhandlungsphase ist die Teilnahme am/an Verhandlungsgespräch(en) Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren insgesamt. / Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. / zu Punkt 5.1.9 (Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens): Die Angaben zu Mindest- und/oder ggf. Höchstzahl erfolgen gem. Art. 65 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europ. Parlaments. Es gelten die dort genannten Regelungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrugsbekämpfung: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 StGB (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Entrichtung von Steuern: Ausschluss, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ausschluss, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 1 GWB: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Falktutativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann