Deutschland – Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) – Einführung und Betrieb einer kaufmännischen ERP-Lösung als Nachfolgesystem für Wodis Sigma

635934-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) – Einführung und Betrieb einer kaufmännischen ERP-Lösung als Nachfolgesystem für Wodis Sigma
OJ S 205/2024 21/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEinführung und Betrieb einer kaufmännischen ERP-Lösung als Nachfolgesystem für Wodis Sigma
BeschreibungZur Bewirtschaftung der ausschließlich eigenen Bestände im Stadtgebiet Gera setzt die GWB gegenwärtig Wodis Sigma der Aareon Deutschland GmbH ein. Bestand gegenwärtig: Ca. 4.600 Wohneinheiten Ca. 80 Gewerbeeinheiten Ca. 1.000 sonstige Verwaltungseinheiten (Stellplätze, Garagen, etc.) Organisationseinheiten / Mandanten: 1 User max.: 50 Im Rahmen der Ausschreibung soll eine zukunftsorientierte integrierte ERP-Software als Ersatz zum bisherigen ERP-System Wodis Sigma und dem Ablagesystem Wodis-Archiv beschafft werden. Diese soll modular aufgebaut und erweiterbar sein. Eine Entscheidung, ob inhouse- oder cloudbasierte Lösung, hat der Auftraggeber noch nicht getroffen. Ausschließlich cloudbasierte Lösungen sind nicht vom Angebotsverfahren ausgeschlossen.
Kennung des Verfahrens3d20a61c-13ab-4cfd-906b-6d2157d3f4fe
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212451 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJohannisplatz 2  
StadtGera
Postleitzahl07545
Land, Gliederung (NUTS)Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129, 129 a oder 129 b des Strafgesetzbuches.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89 c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches.
BetrugsbekämpfungDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; - § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - §§ 299, 299 a und 299 b des Strafgesetzbuches; - § 108 e des Strafgesetzbuches; - §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuches; - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, §§ 232 b bis 233 a des Strafgesetzbuches.
Entrichtung von SteuernDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Verstoß gegen umwelt-. sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
KonkursDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung / Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahrens über das Vermögen des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein - Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder Einstellung seiner beruflichen Tätigkeit.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - eine Person, die für den Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283 d, 298 StGB darstellen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - erheblich oder fortdauernd mangelhaft Erfüllung wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages mit der Folger einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Zurückhaltung von Auskünften; - Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; - Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; - fahrlässig oder vorsätzlich Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß: - § 21 AEntG, - § 98 c AufenthG, - § 19 MiLoG, - § 21 SchwarzArbG, - § 22 LkSorgPflG vorliegt. Im Übrigen wird auf die §§ 123,124 GWB sowie auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Einführung und Betrieb einer kaufmännischen ERP-Lösung als Nachfolgesystem für Wodis Sigma
Beschreibung: Zur Bewirtschaftung der ausschließlich eigenen Bestände im Stadtgebiet Gera setzt die GWB gegenwärtig Wodis Sigma der Aareon Deutschland GmbH ein. Bestand gegenwärtig: Ca. 4.600 Wohneinheiten Ca. 80 Gewerbeeinheiten Ca. 1.000 sonstige Verwaltungseinheiten (Stellplätze, Garagen, etc.) Organisationseinheiten / Mandanten: 1 User max.: 50 Im Rahmen der Ausschreibung soll eine zukunftsorientierte integrierte ERP-Software als Ersatz zum bisherigen ERP-System wodis sigma und dem Ablagesystem wodis-archiv beschafft werden. Diese soll modular aufgebaut und erweiterbar sein. Eine Entscheidung, ob inhouse- oder cloudbasierte Lösung, hat der Auftraggeber noch nicht getroffen. Ausschließlich cloudbasierte Lösungen sind nicht vom Angebotsverfahren ausgeschlossen.
Interne Kennung: DL-2024-13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212451 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bewerbergemeinschaft bei der Eröffnung der Teilnahmeanträge/Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb ERP-System“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 04. November 2024 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/die Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/die Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerber/einer Bewerbergemeinschaften auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zu-sammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Antrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98 c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Kurze Unternehmensdarstellung 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation; 3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 23. Januar 2020 (ThürVgG); 4. Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung mit (Mindest-)Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sind abdeckt. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit. 2. Namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen 3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bewertet wird das Konzept zur Leistungserbringung. Folgende Unterkriterien werden berücksichtigt: - Qualität und Plausibilität des Betreuungskonzeptes - Qualität und Plausibilität des Implementierungskonzeptes - Interoperabilität von Schnittstellen - Funktionsumfang - Haptik und Bedienkonzept
Mindestpunktzahl: 70

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Bewertet wird der Preis in folgenden Unterkategorien: - einmalige Kosten Consulting/Schulung - einmalige Kosten Software - Laufende Kosten Software
Mindestpunktzahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E67738697
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E67738697
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin kann den Bieter oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 1. Eine Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit, die vier Jahre übersteigt, ist zulässig, wenn diese Laufzeit aus Sicht des Auftraggebers gerade erst die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und anforderungsgerechte Leistungserbringung ermöglicht (vgl. MüKo WettbewerbsR, § 21 VgV Rn. 44; Pünder/Schellenberg, § 21 VgV Rn. 163 ). Bei einer ERP-Software handelt es sich um die Zentralsoftware, die ein Unternehmen steuert. Aufgrund des erheblichen Aufwands und der Risiken der Softwareimplementierung (dies umfasst z.B. die Schulungen der Mitarbeitenden, die Migration der Daten auf das neue System und den Aufwand, die (neuen) Softwarefunktionen in die Arbeitsabläufe zu integrieren) muss die Software, um wirtschaftlich genutzt zu werden, für mindestens fünf Jahre eingesetzt werden. Diese erwartete Nutzungsdauer darf der Auftraggeber bei Festlegung der Länge der Rahmenvereinbarung berücksichtigen (vgl. Erwägungsgrund 72 RL 2014/25/EU). 2. Aufgrund der Kurzlebigkeit des Softwaremarkts und den regelmäßig neu erscheinenden Softwareprodukten muss der Auftraggeber bereits bei Beschaffung der Software sicherstellen, dass die anvisierte Nutzung von mehr als fünf Jahren umgesetzt werden kann. Ein ausfallsicherer Betrieb einer Zentralsoftware über einen längeren Zeitraum ist nur bei Gewährleistung regelmäßiger (Sicherheits-)Updates der Software möglich. Der Softwarepflege- und Betreuungsvertrag zwischen den Parteien sieht vor, dass der Auftraggeber jeweils die aktuellen Versionen und die Zwischenversionen der genutzten Module bereitgestellt bekommt und somit auf die jeweils aktuelle Version nutzt. Zudem ist der Auftragnehmer verpflichtet, Störungen bzw. auftretende Fehler im Betrieb der Software zu beseitigen und den Betrieb der Software im vertraglichen Nutzungszeitraum zu ermöglichen. Der Abschluss des Vertrages über einen längeren Zeitraum stellt somit sicher, dass z.B. auch beim Erscheinen von neuer bzw. anderer Software weiterhin für die beim Auftraggeber eingesetzte Software Supportdienstleistungen erbracht werden. Die langjährige Laufzeit verhindert somit die potentielle Situation, dass der Auftraggeber mangels Markt für Supportdienstleistungen vorzeitig zum unwirtschaftlichen Umstieg auf eine neue Software gezwungen wird.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsamt Thüringen Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandesverwaltungsamt Thüringen Vergabekammer des Freistaates Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008703
Postanschrift: Johannisplatz 2  
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07545
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Telefon: 0365 82740
Internetadresse: https://www.gwb-elstertal.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Thüringen Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Thüringen
Telefon: +49 361 5732 1254
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f1e8e49-623d-4b6f-bd52-4bab0d074efc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/10/2024 13:22:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 635934-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/10/2024

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