Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Agenturleistungen ab 2025

630134-2024 - Ergebnis
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Agenturleistungen ab 2025
OJ S 203/2024 17/10/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAgenturleistungen ab 2025
BeschreibungAgenturleistungen ab 2025
Kennung des Verfahrens8e85b8f4-a345-42f3-be7c-14cf43fab9e3
Interne Kennung1/2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung7 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YRYH1BL Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt für Dienstleistungen, die mit Marketingdienstleistungen (z.B. SEM-Betreuung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit interner Kommunikation wie z.B. Mitarbeitermagazin, etc., sonstige Magazine, weitere Dienstleistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Zusammenhang mit bisher nicht absehbaren Innovationen und technischen sowie kommunikativen Neuerungen, Kreation und Umsetzung von digitalen Maßnahmen wie z.B. Websites etc., Weiterentwicklung und Pflege des Corporate Design, Sonderprojekte wie VIP-Kalender und Geschäftsbericht, Mediaeinkauf, Druckdienstleistungen) im Zusammenhang stehen, bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Fullthinking Kommunikationsagentur
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Rahmenverträge über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen: Los 1: "Fullthinking Kommunikationsagentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Fullthinking Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation sowie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Los 2: "Social Media-Agentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für organischen und bezahlten Content im Bereich Social Media in den regionalen Kanälen in Sachsen und Thüringen inklusive Monitoring und Reporting Die Social Media-Agentur soll bei der kreativen Umsetzung komplexer Themen und Aufträge unterstützen. Die Agenturen werden im Kollaborationsmodell eng miteinander und mit den sonstigen Dienstleistern - insbesondere mit der Mediaagentur - der Auftraggeberin zusammenarbeiten. Die Agenturen sollen dabei partnerschaftlich, kooperativ und auf Augenhöhe bei der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles agieren - sowohl miteinander als auch mit der Auftraggeberin selbst. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre pro Los ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR netto. In diesem Budget sind das Agenturhonorar, Produktions- und Umsetzungskosten (digital und klassisch) sowie bezogen auf das erste Vertragsjahr initiale Aufgaben enthalten. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Markt- und Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einem Vertragspartner fristgemäß schriftlich gekündigt wird. Mit Ablauf des 31.12.2030 endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Um zum 01.01.2025 mit den Arbeiten gemäß der Rahmenvereinbarung beginnen zu können, ist es notwendig, dass die Agentur bereits im Jahr 2024 vorbereitende Arbeiten ausführt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt das maximale Auftragsvolumen, welches innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren abgerufen werden kann, pro Los insgesamt maximal 7,5 Mio. EUR netto. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Vergabeunterlagen sowie den Bewertungsmatrizen (Anlage 6-1 [Los 1] und Anlage 6-2 [Los 2] der Vergabeunterlagen).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Social Media-Agentur
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Rahmenverträge über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen: Los 1: "Fullthinking Kommunikationsagentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Fullthinking Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation sowie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Los 2: "Social Media-Agentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für organischen und bezahlten Content im Bereich Social Media in den regionalen Kanälen in Sachsen und Thüringen inklusive Monitoring und Reporting Die Social Media-Agentur soll bei der kreativen Umsetzung komplexer Themen und Aufträge unterstützen. Die Agenturen werden im Kollaborationsmodell eng miteinander und mit den sonstigen Dienstleistern - insbesondere mit der Mediaagentur - der Auftraggeberin zusammenarbeiten. Die Agenturen sollen dabei partnerschaftlich, kooperativ und auf Augenhöhe bei der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles agieren - sowohl miteinander als auch mit der Auftraggeberin selbst. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre pro Los ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR netto. In diesem Budget sind das Agenturhonorar, Produktions- und Umsetzungskosten (digital und klassisch) sowie bezogen auf das erste Vertragsjahr initiale Aufgaben enthalten. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Markt- und Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einem Vertragspartner fristgemäß schriftlich gekündigt wird. Mit Ablauf des 31.12.2030 endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Um zum 01.01.2025 mit den Arbeiten gemäß der Rahmenvereinbarung beginnen zu können, ist es notwendig, dass die Agentur bereits im Jahr 2024 vorbereitende Arbeiten ausführt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt das maximale Auftragsvolumen, welches innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren abgerufen werden kann, pro Los insgesamt maximal 7,5 Mio. EUR netto. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Vergabeunterlagen sowie den Bewertungsmatrizen (Anlage 6-1 [Los 1] und Anlage 6-2 [Los 2] der Vergabeunterlagen).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersBietergemeinschaft Kochstrasse - Agentur für Marken GmbH und Masterplan Media GmbH
Offizielle BezeichnungMasterplan Media GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1
Datum der Auswahl des Gewinners20/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses01/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge18
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersBOOM GmbH
Offizielle BezeichnungBOOM GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2
Datum der Auswahl des Gewinners24/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses01/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge16
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Nadja Stingl
Telefon: +49 80010590-80064
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Kochstrasse - Agentur für Marken GmbH und Masterplan Media GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE243673969
Postanschrift: Plaza de Rosalia 3  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 051122877-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Masterplan Media GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE287014655
Postanschrift: Ulmenstraße 40  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22299
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49401801762-31
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: BOOM GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE266000384
Postanschrift: Gaußstraße 120  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +4940228668822
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7531acbf-62b4-478f-8989-e46632902692 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2024 08:40:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 630134-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024

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