Deutschland – Lizenzverwaltungssoftwarepaket – Schulen - Verlängerung des Campus EES Vertrages - Microsoft Office 365

617856-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Lizenzverwaltungssoftwarepaket – Schulen - Verlängerung des Campus EES Vertrages - Microsoft Office 365
OJ S 200/2024 14/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchulen - Verlängerung des Campus EES Vertrages - Microsoft Office 365
BeschreibungRückwirkende Verlängerung des Campus EES "Enrollment for Education Solutions" Vertrages - Microsoft Office 365 in verschiedenen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt: 2.738 St. HUQ-00001 – O365 A3 / Fac 27.000 St. PFJ-00001 – O365 A3 / Student Use Benefit
Kennung des Verfahrens9676456f-678c-4fa2-bc87-831bc7763a04
Interne KennungOVL 845/24-40
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtErfurter Stadtgebiet
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAlle nachfolgend aufgeführten Angaben sind mittels Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen. >>> Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" - Bestandteil der Vergabeunterlage bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB): Bildung krimineller Vereinigungen (zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Bildung terroristischer Vereinigungen (zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB), Betrug oder Subventionsbetrug (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB), Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB), Bestechlichkeit, unzulässige Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung und Bestechung (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB), Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB), Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB), Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB), Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Zahlungsunfähigkeit (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), schwere Verfehlung (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wie Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), Interessenkonflikt (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB) >>> Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe>>> Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Schulen - Verlängerung des Campus EES Vertrages - Microsoft Office 365
Beschreibung: Rückwirkende Verlängerung des Campus EES "Enrollment for Education Solutions" Vertrages - Microsoft Office 365 in verschiedenen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt: 2.738 St. HUQ-00001 – O365 A3 / Fac 27.000 St. PFJ-00001 – O365 A3 / Student Use Benefit
Interne Kennung: OVL 845/24-40
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2024
Enddatum der Laufzeit30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungNicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungNicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungNicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=721221
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/11/2024 09:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitetLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 6551285
Internetadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf /ausschreibungen/index.html
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
Abteilung: Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 361 573321059
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 352a4689-4906-4c1a-bae0-4d292b427bec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 617856-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2024

Wähle einen Ort aus Thueringen