Deutschland – Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen – Strom- und Erdgasbelieferung

593380-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen – Strom- und Erdgasbelieferung
OJ S 192/2024 02/10/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStrom- und Erdgasbelieferung
BeschreibungGegenstand der Beauftragung soll die wiederholte Strom- und Erdgasbelieferung zugunsten der Auftraggeberin für die Jahre 2025 und 2026 sein. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt oberhalb des geltenden Schwellenwerts von 221.000 EUR.
Kennung des Verfahrens3e5f427d-5dbd-44fc-a13d-8dd2f03dd887
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09310000 Elektrizität, 09123000 Erdgas
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sonneberg (DEG0H)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Strom- und Erdgasbelieferung
Beschreibung: Gegenstand der Beauftragung soll die wiederholte Strom- und Erdgasbelieferung zugunsten der Auftraggeberin für die Jahre 2025 und 2026 sein. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt oberhalb des geltenden Schwellenwerts von 221.000 EUR. Strom- und Erdgasbelieferung werden losweise vergeben.
Interne Kennung: Regiomed-Strom-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09310000 Elektrizität, 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0H)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung imAmtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist,dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Beschaffung von Lieferungen, die an einer Warenbörse notiert sind und dort erworben werden
Sonstige Begründung: Die gegenständlich zu beauftragende Leistung bezieht sich auf eine auf einer Warenbörse notierte und gekaufte Lieferleistung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV in Form der Stromlieferung. Da die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV erfüllt sind, besteht keine Verpflichtung, den gegenständlichen Auftrag im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zu vergeben und öffentlich bekannt zu machen. Im Ergebnis handelt es sich bei dem enPORTAL (abrufbar unter www.enportal.de) um einen elektronischen Marktplatz bzw. eine Handelsplattform, über die Strom gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden darf. Da § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV anwendbar ist, führt dies dazu, dass gemäß § 17 Abs. 5 VgV keine öffentliche EU-weite Bekanntmachung erforderlich ist und der Auftraggeber sich gemäß § 17 Abs. 5 VgV mit der Aufforderung zur Abgabe von (Erst-)Angeboten direkt an bestimmte - nämlich die auf der vorgenannten Plattform registrierten - Unternehmen wenden darf. Zudem entfällt im Rahmen der gegenständlich bekannt gemachten Beschaffung von Stromlieferung die Vorinformations- und Stillhaltepflicht gemäß § 134 Abs. 2 GWB im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 6 VgV. Denn bei der Beschaffung auf elektronischen Marktplätzen wie dem enPORTAL bzw. Warenbörsen ist der beabsichtigte Preis bzw. Börsenkurs nur sehr kurzfristig zu erzielen. Es würde daher dem Wesen der Beschaffung über Warenbörsen/elektronische Marktplätze wie enPORTAL widersprechen, sofern die Stillhaltefrist abgewartet werden müsste, bis ein Vertrag geschlossen werden darf.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Registrierungsnummer: HRB 50 21 19 (Amtsgericht Jena)
Postanschrift: Neustadter Str. 61  
Stadt: Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0H)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561 9733 2215
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: t:0361573321276
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321276
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 05659a95-650a-4eef-876c-2737c793c772  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 593380-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024

Wähle einen Ort aus Thueringen