Deutschland – Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe – Imprägnier- und Konsolidieranlage zur Herstellung endlosfaserverstärkter thermoplastischer Halbzeuge

550625-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe – Imprägnier- und Konsolidieranlage zur Herstellung endlosfaserverstärkter thermoplastischer Halbzeuge
OJ S 179/2024 13/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungTechnische Universität Chemnitz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelImprägnier- und Konsolidieranlage zur Herstellung endlosfaserverstärkter thermoplastischer Halbzeuge
BeschreibungImprägnier- und Konsolidieranlage zur Herstellung endlosfaserverstärkter thermoplastischer Halbzeuge
Kennung des Verfahrens0191e02a-b5d6-4240-b86d-f23fb729b94f
Interne Kennung3.5-034/24
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 19000000 Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBoxberg/Oberlausitz
Postleitzahl02943
Land, Gliederung (NUTS)Görlitz (DED2D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGem. § 53 VgV erfolgt die komplette Vergabedurchführung für den Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch. Dies beinhaltet das komplette Vergabeverfahren inklusive Angebotsabgabe, jegliche Art der Bieterkommunikation und Antragsvorgänge. Die Technische Universität Chemnitz nutzt hierzu ausschließlich die Vergabeplattform eVergabe.de. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Vergabeplattform eVergabe.de sind zu beachten. Insbesondere ist regelmäßig (bei laufenden Verfahren ggf. täglich) das Postfach unter www.eVergabe.de auf neue Nachrichten zu prüfen, da Informationen grundsätzlich nur elektronisch auf eVergabe.de bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des §22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBI.I S.2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §124 GWB. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß §125 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Imprägnier- und Konsolidieranlage zur Herstellung endlosfaserverstärkter thermoplastischer Halbzeuge
Beschreibung: Für laufende und geplante Forschungsprojekte ist die Beschaffung einer Anlage zur Herstellung von unidirektional verstärkten Tapes mit einer Fertigbreite von 600mm geplant. Die Anlage soll die Imprägnierung einer gespreizten Rovingschar mittels beidseitiger Schmelze-Direktimprägnierung zu einem konsolidierten Tape definierter Dicke im Bereich von 0,2 bis 0,4mm ermöglichen. Da neben Glas- auch die Verarbeitung von Carbonfasern geplant ist, muss die Aufstellung der Schaltschränke separat von der Gesamtanlage in einem bauseitig abgetrennten Schaltschrankraum erfolgen. Alle in den Vergabeunterlagen genannten Details beschreiben die zwingend zu erfüllenden Mindestanforderungen der zu erbringenden Leistung.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 19000000 Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Boxberg/Oberlausitz
Postleitzahl: 02943
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/11/2026
Enddatum der Laufzeit18/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDie Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt wird ausschließlich das Kriterium Preis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/10/2024 14:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaftsmitglieder im Falle des Zuschlages.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltTechnische Universität Chemnitz
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltTechnische Universität Chemnitz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Chemnitz
Registrierungsnummer: DE140857609
Postanschrift: Straße der Nationen 62  
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Technische Universität Chemnitz - Abteilung 3.5 - Beschaffung
Telefon: +49 37153112350
Fax: +49 37153112359
Internetadresse: https://www.tu-chemnitz.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Telefon: +49 341-977-3800
Internetadresse: https://www.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0191e02d-20ee-4878-bca9-1907d9d4afed - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2024 17:12:57 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 550625-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 179/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/09/2024

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