1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Saarland, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Automic One Automation Lizenzen
Beschreibung: Zeitlich befristete Überlassung von Automic One Automation-Lizenzen von Broadcom/VMWare einschließlich Pflege und Wartung.
Kennung des Verfahrens: 86aea142-ba03-42d7-b8ef-df2a4f7f57a2
Interne Kennung: 240830_HS
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1) Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. 2) Es besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die nach Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem hier zu vergebenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10% des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen (vgl. auch Ziffer 3.7 des Dokumentes "Vertragsunterlagen").
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarland
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Erfüllung in Saarbrücken.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GH72C 1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt. Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestanforderung erfüllt ist, gilt der der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenz 1 erbracht ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden. 2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4 des Formulars) und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 5) Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bieter benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Der Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Referenzen gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen. Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 6) Der Auftraggeber schließt einen Bieter, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bieter dem Auftraggeber oder nach § 8 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe Automic One Automation Lizenzen
Beschreibung: Zeitlich befristete Überlassung von Automic One Automation-Lizenzen von Broadcom/VMWare einschließlich Pflege und Wartung.
Interne Kennung: 240830_HS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarland
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Erfüllung in Saarbrücken.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei spätestens sechs Monate vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Partei die Kündigung erklärt. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 3) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4 des Formulars) und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 4) Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bieter benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Der Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Referenzen gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen. Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 5) Der Auftraggeber schließt einen Bieter, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bieter dem Auftraggeber oder nach § 8 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 2) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (eine Mindestreferenz) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Projektname, c) Leistungsjahr, d) Leistungen, und e) Leistungserbringer. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens den Projektnamen nachweisen, c) mindestens das Jahr 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nachweisen, d) mindestens die Leistungen "Bereitstellung Automic One Automation Lizenzen von Broadcom/VMWare", "Bereitstellung von Softwarekorrekturen und Patches", "Bereitstellung von Updates" und "Bereitstellung von Upgrades" nachweisen, und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der vorstehende Textpassus "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Saarland, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Saarland, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Virchowstraße 7
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681501-2991
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: DEC01 +49 681501-4994
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681501-4994
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: +49 681501-4994
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681501-4994
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c5856e46-83c9-4b4d-a28a-aedb1dc40e1d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/09/2024 08:15:11 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 537458-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2024