Deutschland – Allgemeine und berufliche Bildung – Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen

532649-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Allgemeine und berufliche Bildung – Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
OJ S 173/2024 05/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Bildung und Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
BeschreibungDie vorliegende Beschreibung erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich der öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes. Um Jugendliche und junge Erwachsene speziell im Übergang Schule - Beruf und in der beruf-lichen Erstqualifizierung zu unterstützen, wurde die Unterstützung pädago-gischer Maßnahmen beschlossen. In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler in den Schulformen Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule und Fachoberschule sowie dem beruflichen Oberstufengymnasium an den beruflichen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Schulen entscheiden individuell ob, und in welcher Form während des Schuljahres 2024/25 von diesem Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Kontingent abgerufene Unterrichtseinheiten.
Kennung des Verfahrens4d21d73f-5bdb-4b0b-8d14-390a1d7a2177
Interne KennungZ2407X
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTrierer Straße 33  
StadtSaarbrücken
Postleitzahl66111
Land, Gliederung (NUTS)Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenJe nach Abruf durch die berechtigten öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes am jeweiligen Schulstandort, siehe https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/schulen-und-bildungswege/beruflicheschulen/standorte-berufe-schulformen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.320 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung320 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YS5HPJ7 Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB sowie gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den letzten zwei Jahren bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro. Ausschlussgrund außerdem: Nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
Beschreibung: Die Lernangebote beziehen sich auf die Förderung von Basiskompetenzen und die Unterstützung in der fachlichen Kompetenzentwicklung in den Schulformen der Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und der beruflichen Oberstufengymnasien. Darüber hinaus ist auch eine Förderung in den Bereichen BNE/Globales Lernen, Sprachbildung, Teambildung und Demokratiebildung möglich. Die Leistungserbringung findet während des Schuljahres 2024/25 im Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 04.07.2025 statt. Als Förderangebote können sowohl integrative als auch unterrichtsergänzende Förder-maßnahmen, Zusatzangebote und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen und die Angebotsschwerpunkte werden vom Rahmenvertragspartner in Abstimmung mit der Schule und ggf. den Subpartnern beim Ministerium für Bildung und Kultur beantragt. Eine enge Abstimmung der Schule mit dem Rahmenvertragspartner/Subpartner erfolgt auch in Fragen der Organisation und Durchführung. Das eingesetzte Personal für die Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms "Soziale Arbeit in den öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland" zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal (beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)stu-dierende, Lernpaten und Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ("Subpartnern"). Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich. Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der Aufforderung zur Angebots-abgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten mit einschlägi-ger akademischer Qualifikation: 38,00 Euro - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten ohne einschlägige akademische Qualifikation: 28,00 Euro Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 (Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Personen, deren Führungszeugnis der Beschäftigung entgegenstehende Eintragungen aufweist, dürfen nicht eingesetzt werden (s. Nr. V des o. g. Erlasses). Dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der jeweiligen Schulleitung ist auf Anforderung Einsicht in die Führungszeugnisse eingesetzter Personen zu gewähren. Nach Abschluss des Suchverfahrens informiert das Ministerium für Bildung und Kultur die Schulen über die zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartner und deren Angebote, und bittet diese auf die Rahmenvertragspartner zuzugehen. Auch potenziell interessierte Honorarkräfte können über zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartner informiert werden. Der Rahmenvertragspartner informiert ggf. vorgesehene Subpartner, beispielsweise seine Untergliederungen, und bittet diese ebenfalls den Kontakt zu den Schulen im Einzugsbereich zu suchen. Das Recht zur Auswahl eines rahmenvertraglichen Förderangebots obliegt der einzelnen Schule.
Interne Kennung: Z2407X
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 33  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Je nach Abruf durch die berechtigten öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes am jeweiligen Schulstandort, siehe https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/schulen-und-bildungswege/beruflicheschulen/standorte-berufe-schulformen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/08/2024
Enddatum der Laufzeit07/07/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Gemäß Vergabeunterlagen um die Dauer des Schuljahres 2025/2026.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSiehe Vergabeunterlagen
BeschreibungSiehe Vergabeunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Siehe Beschreibung
Beschreibung: Die obenstehende Angabe hinsichtlich eines Kritieriums/einer Selektivität zwischen den eingegangenen Angeboten ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die obenstehende Angabe hinsichtlich Kriterien/einer Selektivität zwischen den eingegangenen Angeboten ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS5HPJ7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Kein Offenes Verfahren, kein Vergabeverfahren nach VgV oder UVgO, sondern Open-House-Verfahren. Technisch bedingt ist keine elektronische Angebotseinreichung möglich. Angebotsabgabe stattdessen in Papierform. Die Angabe einer Angebotsfrist ist technisch bedingt, tatsächlich können Angebote zu jedem Zeitpunkt bis zum unter "Angebotsfrist" genannten Termin abgegeben werden, diese werden unmittelbar nach jeweiligem Eingang eröffnet. Hierdurch wird die notwendige jederzeitige Zutrittsmöglichkeit im Rahmen des Open House Verfahrens hergestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen ergehen unter Fristsetzung von grundsätzlich sechs Kalendertagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 12:05:00 (UTC+1)
Ort: Nichtöffentliche Angebotsöffnung; Öffnungsort: Ministerium für Bildung und Kultur, Ref. A3/Zentrale Vergabestelle, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Zusätzliche Informationen: Keine anbieterseitig zur Teilnahme am Öffnungstermin befugten Personen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle VereinbarungEntfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 20
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Saarlandes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMinisterium für Bildung und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMinisterium für Bildung und Kultur
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 10000000-00106010000001-57
Postanschrift: Trierer Straße 33  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: A 3 / Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 681501-00
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 100000000010601000000157
Postanschrift: Trierer Straße 33  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: A 3 / Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 681501-00
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47fc40d1-aad3-48d6-bb7f-f0215e64d9ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/09/2024 11:12:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 532649-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/09/2024