2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem von der Auftraggeberin vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Konkurs: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Korruption: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Vergleichsverfahren: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Betrugsbekämpfung: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Zahlungsunfähigkeit: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Entrichtung von Steuern: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.