Deutschland – Fräsmaschinen – CNC 5 Achs Bearbeitungszentrum

497504-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fräsmaschinen – CNC 5 Achs Bearbeitungszentrum
OJ S 160/2024 19/08/2024
Wettbewerbsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHandwerkskammer für Ostthüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelCNC 5 Achs Bearbeitungszentrum
BeschreibungAusgeschrieben ist ein CNC-Bearbeitungszentrum mit 5-Achs-Bearbeitungseinheit und definiertem Mindestbearbeitungsbereich in X, Y und Z inkl. Steuerungs- und AV-Software, definierten Werkzeugen sowie der erforderlichen Neben-und Dienstleistungen für Fracht, Verbringung, Montage mit Anschluss an die vorhandene Absaugung, Schulungen und Inbetriebnahme
Kennung des Verfahrensbefe9668-d45a-461e-af6a-0f02dfd38cc5
Interne Kennung24 CNC ZR
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42623000 Fräsmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 43810000 Holzbearbeitungsmaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHeinrich-Heine-Straße 45  
StadtZeulenroda-Triebes
Postleitzahl07937
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenCNC-Bearbeitungszentrum mit 5-Achs-Bearbeitungseinheit und definiertem Mindestbearbeitungsbereich in X, Y und Z inkl. Steuerungs- und AV-Software, definierten Werkzeugen sowie der erforderlichen Neben-und Dienstleistungen für Fracht, Verbringung, Montage mit Anschluss an die vorhandene Absaugung, Schulungen und Inbetriebnahme
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBefindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?
KorruptionIst der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungIst der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsHat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenHat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungIst der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
BetrugsbekämpfungIst der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsIst der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
ZahlungsunfähigkeitBefindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenHat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterWerden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten;c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenSieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensHat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitHat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenWurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenHat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeHat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Einstellung der gewerblichen TätigkeitWurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Entrichtung von SteuernHat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenIst der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: CNC 5 Achs Bearbeitungszentrum
Beschreibung: Ausgeschrieben ist ein CNC-Bearbeitungszentrum mit 5-Achs-Bearbeitungseinheit und definiertem Mindestbearbeitungsbereich in X, Y und Z inkl. Steuerungs- und AV-Software, definierten Werkzeugen sowie der erforderlichen Neben-und Dienstleistungen für Fracht, Verbringung, Montage mit Anschluss an die vorhandene Absaugung, Schulungen und Inbetriebnahme
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42623000 Fräsmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 43810000 Holzbearbeitungsmaschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 45  
Stadt: Zeulenroda-Triebes
Postleitzahl: 07937
Land, Gliederung (NUTS): Greiz (DEG0L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: CNC-Bearbeitungszentrum mit 5-Achs-Bearbeitungseinheit und definiertem Mindestbearbeitungsbereich in X, Y und Z inkl. Steuerungs- und AV-Software, definierten Werkzeugen sowie der erforderlichen Neben-und Dienstleistungen für Fracht, Verbringung, Montage mit Anschluss an die vorhandene Absaugung, Schulungen und Inbetriebnahme
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bei Lieferaufträgen: Ausführung von Lieferungen der genannten Art
Beschreibung: Nur bei öffentlichen Lieferaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Lieferungen der genannten Art ausgeführt. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
BeschreibungBei Erfüllung der technischen Parameter ist ausschließlich der Preis das Wertungskriterium.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/09/2024 10:00:00 (UTC)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindendja
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2024 10:00:00 (UTC)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärung zur Leistungsbeschreibung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltHandwerkskammer für Ostthüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtHandwerkskammer für Ostthüringen
Organisation, die Angebote bearbeitetHandwerkskammer für Ostthüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für Ostthüringen
Registrierungsnummer: N/A
Postanschrift: Handwerkstraße 5  
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07545
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Heike Kraske
Telefon: +49 3662873312
Internetadresse: https://www.hwk-gera.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92.
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Greiz (DEG0L)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f9adb13-2160-4d95-95b8-10c10ce144e9 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2024 15:33:36 (UTC)
Bekanntmachung — eSender-Übermittlungsdatum: 14/08/2024 15:36:28 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 497504-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024

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