2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42994000 Maschinen für die Verarbeitung von Kautschuk oder Kunststoffen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Blechhammer 9
Stadt: Schmalkalden
Postleitzahl: 98574
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es ist beabsichtigt, den Zuschlag innerhalb der Bindefrist, aber möglichst bis Mitte November 2024 zu erteilen. Die Erstanlieferung aller Komponenten ist durch den Auftragnehmer zu organisieren und muss im Angebotspreis enthalten sein. Die Erstanlieferung und Probelauf für Funktionsfähigkeit (max. 8h) muss bis zum 31.07.2025 erfolgen. Der Nachweis der Prozessfähigkeit bis zur finalen Freigabe des Werkzeugs haben auf einer Maschine des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abnahme des Werkzeugs muss bis zum 30.09.2025 erfolgt sein. Bis zum Nachweis der Prozessfähigkeit des Digitalisierungswerkzeugs sind sämtliche Transporte, die zum Zwecke der Werkzeugüberarbeitung anfallen und in Ihrer Ursächlichkeit auf den Auftragnehmer zurückzuführen sind, innerhalb von 15 Werktagen inklusive Transportzeit durchzuführen und durch diesen zu organisieren. Die Kosten hierfür sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Bei jeder Prüfung zur Freigabeerteilung seitens des Auftraggebers ist ein entsprechender Einrichter seitens des Auftragnehmers beizustellen. Aufenthalts- und Reisekosten des Personals des Auftragnehmers beispw. zum Zwecke der Werkzeugabnahme sind im Angebot eingeschlossen. Im Gewährleistungszeitraum (2 Jahre) muss im Reparaturfall gewährleistet sein, dass innerhalb von zwei Werktagen ein Monteur (Sertvicetechniker) mit entsprechender Qualifikation vor Ort (Blechhammer 9, 98574 Schmalkalden) sein muss, der eine Einschätzung über den Werkzeugzustand abgeben kann, ob eine Reparatur oder Austausch vor Ort möglich ist und diesen durchführt oder das Werkzeug eingeschickt werden muss. Die Rechnungsstellung ist nur im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.10.2025 möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung und Abnahme aller Komponenten durch den Auftragnehmer (= nach rechtsgeschäftlicher Abnahme). Die Funktionsfähigkeit des Digitalisierungswerkzeugs ist gegeben und die Abnahme kann erfolgen, wenn das Digitalisierungswerkzeug vollautomatisch 50 Formteile hintereinander weg produziert (cmk 1,67 – Kriterien sind die Maße laut Artikelzeichnung), ein Erstmusterprüfbericht vorliegt und die Sensoren durchgehend Daten liefern. Abschlagszahlungen sind ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: 1. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland - Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Einen Überblick der EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie außerdem auf der Internetseite der Europäischen Kommission: https://www.consilium. europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/ Hierzu wird die ausgefüllte "Eigenerklärung_Russlandsanktionen.pdf" nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014) gefordert. Die geforderte Unterlage befindet sich in den Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 5a ) Quelle des Tarifvertrages im Thüringer Staatsanzeiger 20/2024 vom 13.05.2024, Seite 145: Bekanntmachung der repräsentativen Tarifverträge gemäß § 6 Absatz 4 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) - Vom 18. April 2024 Wichtiger Hinweis: Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die geforderte Unterlagen befindet sich in den Vergabeunterlagen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Wenn Sie in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begehen, Auskünfte zurückhalten oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, kann Ihr Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens)
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Konkurs, Vergleichsverfahren, Zahlungsunfähigkeit,Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,Einstellung der gewerblichen Tätigkeit)