2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72700000 Computernetze
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zur Einreichung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen Mit dem Angebot ist einzureichen: • Teilnahmeantrag/ Interessenbekundung • FB 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung • Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 • Zutrittsberechtigung für die Basisstationen des BOS Digitalfunk Sachsen • Betriebshaftpflicht mit Angabe der Deckungssummen bzw. Bestätigung • Datenschutzerklärung Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: • FB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • FB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • FB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen • FB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Bei dem Einsatz von Nachunternehmen sind von diesem zusätzlich das FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung bzw. deren Präqualifikation, die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) mit dem Angebot, die Zutrittsberechtigung für die Basisstationen des BOS Digitalfunk Sachsen sowie die Datenschutzerklärung einzureichen. Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben sind vom Teilnehmer (bei Bietergemeinschaft von allen Beteiligten dieser) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist deren Eignung/ Präqualifikation auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist das FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) von jedem Bieter der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen ist die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) zusätzlich von jedem Nachunternehmen einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Betrugsbekämpfung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Konkurs: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Vergleichsverfahren: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.