Deutschland – Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel – Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beratungsraummöbeln

419473-2024 - Ergebnis
Deutschland – Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel – Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beratungsraummöbeln
OJ S 135/2024 12/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung zur Lieferung von Beratungsraummöbeln
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung von Beratungsraummöbeln für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Los 1: Freischwingerstühle mit Armlehne Los 2: Beratungstische/Klapptische
Kennung des Verfahrensff3dd2d8-035a-44e9-ad0d-b47119be602d
Interne Kennung25/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile, 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Thüringen und Sachsen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Thüringen und Sachsen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YRYHU5S 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Vor Zuschlagserteilung wird eine Bemusterung der angebotenen Beratungsraummöbel je Los durch die Auftraggeberin in Chemnitz stattfinden. Die Auftraggeberin wird hierzu alle Bieter einladen, deren Angebot nicht bereits zuvor ausgeschlossen werden musste und eine reelle Chance auf den Zuschlag hat. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.07.2024.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Freischwingerstühle mit Armlehne
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung von Freischwingerstühlen mit Armlehne (Los 1). Die Leistung umfasst die Lieferung, das Entladen, das Vertragen der Möbel an die jeweilige Verwendungsstelle im Gebäude der AOK PLUS, die fachgerechte Montage, die funktionsfähige Übergabe der Möbel sowie die Mitnahme und fachgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial. Bei Bedarf hat eine technische Einweisung zu erfolgen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit den geforderten Leistungsmerkmalen ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die Auftraggeberin schätzt die zu beschaffende Menge für die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf ca. 700 Freischwingerstühle. Bei der angegebenen Menge handelt es sich um einen Schätzwert, welcher lediglich der Orientierung dient und kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Die angegebene Menge kann auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Thüringen und Sachsen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Thüringen und Sachsen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.07.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität/Ästhetik
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Beratungstische/Klapptische
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung von Beratungstischen/Klapptischen (Los 2). Die Leistung umfasst die Lieferung, das Entladen, das Vertragen der Stühle an die jeweilige Verwendungsstelle im Gebäude der AOK PLUS, die fachgerechte Montage, die funktionsfähige Übergabe der Möbel sowie die Mitnahme und fachgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial. Bei Bedarf hat eine technische Einweisung zu erfolgen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit den geforderten Leistungsmerkmalen ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-2 beigefügt. Die Auftraggeberin schätzt die zu beschaffende Menge für die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf ca. 300 Beratungstische/Klapptische (ca. 100 Tische mit und ca. 200 Tische ohne Technikleiste und Stromzuführungskabel). Hierbei handelt es sich um Schätzwerte, welche lediglich der Orientierung dienen und kein verbindliches Abnahmevolumen darstellen. Die angegebenen Mengen können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Thüringen und Sachsen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Thüringen und Sachsen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.07.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität/Ästhetik
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersBüroland GmbH
Offizielle BezeichnungBüroland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses28/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersOKA Büromöbel GmbH&Co.KG
Offizielle BezeichnungOKA Büromöbel GmbH&Co.KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses09/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Telefon: +49 80010590-80072
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Büroland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE140848229
Postanschrift: Beckerstraße 13  
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Telefon: 0371382180
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: OKA Büromöbel GmbH&Co.KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE224833971
Postanschrift: Eibauer Straße 1-5  
Stadt: Ebersbach-Neugersdorf
Postleitzahl: 02727
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
Telefon: 035867110
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ef650b6d-a9f2-48ce-b357-120b6b8be296 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 16:55:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 419473-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/07/2024

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