Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – B 6 Ausbau westlich Cossebaude Los 4.5.2, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph. 8 (BOL, BÜ)

404989-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – B 6 Ausbau westlich Cossebaude Los 4.5.2, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph. 8 (BOL, BÜ)
OJ S 131/2024 08/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelB 6 Ausbau westlich Cossebaude Los 4.5.2, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph. 8 (BOL, BÜ)
BeschreibungB 6 Ausbau westlich Cossebaude Los 4.5.2, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph. 8 - Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Kennung des Verfahrense18d47fb-2dbf-4895-8f92-d9f7c921404a
Interne Kennung30-L056-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert und erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter Leitweg-ID Meißen: 14-0706036LASUV03-80
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: B 6 Ausbau westlich Cossebaude Los 4.5.2, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph. 8 (BOL, BÜ)
Beschreibung: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph. 8 - Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit30/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB - fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB - fakultative Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,5 Mio. € (Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme) Wird diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2019 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. - Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 8 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto - Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IngBW) gemäß § 43, Lph. 8 i. V. m. Anlage 12 HOAI für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto - Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (BÜ VA) als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto - Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken (BÜ IngBW) als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden. Weitere Mindestanforderung: Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben: - kurze Beschreibung des Projekts - kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der HOAI-Leistungsphasen - Auftragsvolumen der Referenzleistung - Ansprechpartner des Auftraggebers - Leistungszeitraum 2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung (§ 46 (3) Nr. 3 und 9 VgV) Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung: - iTWO oder gleichwertige AVA-Software 3. Personal Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV): Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV): Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL VA - Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauoberleiter Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauoberleiter - Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauoberleitung für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL IngBW - Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter - Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 8 Bauoberleitung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ VA - Berufsababschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor) Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter Alternativ: abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter - Fachspezifische Qualifikation: Qualifikation für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Stra-ßen nach Merkblatt MVAS 99: Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer, an allen Straßen - Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ IngBW - Berufsababschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor) Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter Alternativ: abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter - Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden. Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35181390
Fax: +49 35181391099
Internetadresse: https://www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35181391313
Fax: +49 35181391099
Internetadresse: https://www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a993087a-1fc5-44b3-8b2c-ba9271a0a601 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/07/2024 07:20:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 404989-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 131/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2024

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