1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Gera
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kommunale Wärmeplanung Gera
Beschreibung: Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein. Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Gera über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative im Jahr 2023 Fördermittel mit einer Förderquote von 100 % beantragt und im März 2024 bewilligt bekommen.
Kennung des Verfahrens: 92c51a16-fb80-4d0b-b51e-2062402d8e0d
Interne Kennung: 24 VgV 012
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Gera
Postleitzahl 07545
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 492 848,74 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Kommunale Wärmeplanung Gera
Beschreibung: Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein. Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Gera über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative im Jahr 2023 Fördermittel mit einer Förderquote von 100 % beantragt und im März 2024 bewilligt bekommen.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07545
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 492 848,74 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Spezifischer Umsatz
Beschreibung: Umsatz des Bewerbers/ Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl)
Beschreibung: Die Referenzen sollen jeweils in den letzten 10 Jahren fertiggestellte Leistungen in Deutschland betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden (kumulativen) Voraussetzungen vor: • Kommunalen Wärmeplanung größer 50.000 Einwohner, • Energie- und Klimaschutzkonzept größer 50.000 Einwohner, • BEW Transformationsplan für Wärmenetze größer 10 km Trassenlänge sowie • EE-Potentialstudien für Städte größer 50.000 Einwohner. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu enthalten. Mindeststandard: Vorlage von mindestens drei fertiggestellten Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters
Beschreibung: Insbesondere sind die Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleiter hinsichtlich der Planung und Ausführung zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 10 Jahre aufzuzählen. Mindeststandard: Vorlage von drei fertiggestellten Referenzen als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter in jeweils mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten, die innerhalb der letzten 10 Jahre abgewickelt worden sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktezahl von 10. Die preislich nachfolgenden Angebote werden in ihrer Punktebewertung prozentual zum Angebot mit dem niedrigsten Preis abgestuft. Das Punkteergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die so erreichte Punktzahl wird mit der Basiseinheit multipliziert. Die Basiseinheit für die Bewertung entspricht dabei wiederum der „Gewichtung“ des Einzelpunktes. Da dieses Kriterium mit 50% gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Unterkriteriums also höchstens 500 Punkte erreichen (50% x 10 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Leistungserbringung Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewichtung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Punkte erreicht werden. Da dieses Kriterium mit 40% gewichtet wird, kann ein Bieter also höchstens 400 Punkte erreichen (40% x 10 Punkte). Die Wertung erfolgt nach den Unterkriterien - Schlüssigkeit (8%) - Vollständigkeit (8%) - Methodisches Vorgehen/ Fortschreiben der Projektidee zur Realisierung (8%) - Fristen- und Terminplan (8%) - Qualität und Plausibilität Personalplanung / Know-How / Verfügbarkeit (8%)
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Datennutzung (Bewertung der Qualität der Datenaufbereitung) Die Wertung des Kriteriums „Datennutzung“ erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewichtung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Punkte erreicht werden. Da dieses Kriterium mit 10% gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Unterkriteriums also höchstens 100 Punkte erreichen (10% x 10 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 03/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärung unter Fristsetzung nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Thüringen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Gera
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Gera
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Gera
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Gera
Registrierungsnummer: 16052000-0001-49
Abteilung: Rechtsamt Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Postanschrift: Kornmarkt 12
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07545
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Telefon: +493658381120
Fax: +493658381125
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Thüringen
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 361 57332 1254
Fax: +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e2b76c7e-b5d1-474f-b655-75a4faeb948a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 10:19:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 402322-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024